Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
wichtig für Schleswig-Holstein
Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dabei werden die Anforderungen
an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von
Altbauten verschärft. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll in
Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken.
Hier die wesentlichen Änderungen:
Neubauten:
Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um
30 Prozent niedriger liegen als noch nach der Energieeinsparverordnung
2007 erforderlich. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss dabei im
Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Altbauten:
Bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung der Wände,
Austausch der Fenster) müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren
energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der
Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten
Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten
Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe neuer
Regeln und Übergangsfristen, die für alle Eigentümer schon jetzt gelten.
Im
Einzelnen:
• Bis Ende 2011 müssen die oberste begehbare
Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
• Die obersten nicht begehbaren, aber
zugänglichen Geschossdecken (zum Beispiel Spitzboden) müssen abhängig vom
Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher (zum Beispiel 14
Zentimeter Dämmung).
• In Wohngebäuden mit mindestens sechs
Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre
sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.
Einige Nachrüstverpflichtungen bestehen
außerdem weiter. So muss ein vor 1978 eingebauter Öl- oder Gaskessel durch
einen neuen Kessel ersetzt werden. Alle zugänglichen Heizungs- und
Warm-wasserleitungen im nicht beheizten Keller müssen gedämmt werden.
Für Schleswig-Holstein hat die Neuregelung
besondere Bedeutung. Das Land zwischen den Meeren hat den höchsten
Energieverbrauch für Raumwärme bundesweit. Ursächlich hierfür sind seine
klimatischen Bedingungen namentlich der stetige Wind.
Die verschärften Anforderungen der EnEV 2009
betreffen früher oder später alle unmodernisierten Wohnungen im Lande,
die bis zum Ende der siebziger Jahre errichtet worden sind und zwar sowohl
Miet- und Eigentumswohnungen, wie auch die Eigenheime.
Dies sind nach Schätzungen des Mieterbundes
Schleswig-Holstein rund 900.000 Wohnungen entsprechend ca. 66 Prozent des
Wohnungsbestandes.
Auch wenn sich die Energiepreise aktuell
wieder auf einem erträglichen Niveau befinden, gibt es keinen
nennenswerten Zweifel daran, dass ein weiterer dauerhafter Anstieg
vorprogrammiert ist. Deswegen sind sich alle Marktbeteiligten – auch die
Mieterorganisation – darüber einig, dass erheblicher Bedarf an
energetischer Modernisierung besteht. Allerdings weist der
Landesmieterbund warnend darauf hin, dass im Regelfall Mieterhöhungen nach
energetischer Modernisierung deutlich höher ausfallen, als an
Energiekosten letztlich eingespart werden. „Warmmietenneutrale
Modernisierung“ ist eine Fata Morgana. Deswegen müssen für die
energetische Modernisierung Fördermittel in ausreichender Höhe bereit
gestellt werden, die verhindern, dass einkommensschwache Haushalte, die
Modernisierungs-mieterhöhungen nicht mehr bezahlen können,
„hinausmodernisiert“ werden.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit
zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen
Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der
Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein,
Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie
sind auch im Internet verfügbar unter
www.mieterbund-schleswig-holstein.de.