Mieterzeitung April 2001 |
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Kieler Mietervereins
Kiel Die Jahreshauptversammlung des Kieler Mietervereins findet am Donnerstag, den 14.06.2001, um 19.00 Uhr, im Lichtsaal des Gewerkschaftshauses, Legienstr. 22, 24103 Kiel, statt. Hierzu wird herzlich eingeladen. Unsere Tagesordnung:
Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit, er dient zugleich als Stimmkarte. Bewirtungsgutscheine werden vor der Versammlung ausgegeben.
Bundesdirektor Franz-Georg Rips zum neuen Mietrecht
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Kiel Die Mietrechtsreform ist dabei, ihre letzten Hürden zu nehmen. Das Reformvorhaben wurde von Anfang an engagiert und kompetent von Bundesdirektor Franz-Georg Rips begleitet und gefördert. Deswegen ist der Kieler Mieterverein in der Lage seinen Mitgliedern Informationen aus erster Hand zu bieten. Er lädt ein zu einem Fachvortrag im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2001 am Donnerstag, den 14.06.2001, um 19.00 Uhr (siehe Einladung zur Jahreshauptversammlung). |
Landesregierung will Fehlbelegungsabgabe fortschreiben
Breiter Protest aller betroffenen Verbände
Kiel Trotz des energischen Protestes praktisch aller großen wohnungswirtschaftlichen Verbände hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, die Fehlbelegungsabgabe dauerhaft fortzuschreiben. Das Grundlagengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, welches als Maßstab für den sogenannten Subventionsvorteil herangezogen wird, ist schon fertiggestellt. Gerade dieses Gutachten und die darauf fußende Landesverordnung hat in der Vergangenheit jede Menge Ärger verursacht. Nach Auffassung des Landesmieterbundes lagen ca. 80 Prozent der Gutachtenwerte über den vergleichbaren Werten der örtlichen Mietspiegel, so dass als angeblicher Subventionsvorteil wesentlich mehr abgeschöpft wurde, als es der wirklichen Differenz zwischen Sozialmiete und Vergleichsmiete entsprach.
Dabei hat es an gutem Willen nicht gefehlt; der Landesmieterbund hatte die Fehlbelegungsabgabe zunächst unterstützt als einen Akt sozialer Gerechtigkeit in der Erwartung, dass das Instrument mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl umgesetzt wird. Tatsächlich ist eine Dauerfehde daraus geworden und lässt das Land keinerlei Entgegenkommen erkennen. Ganz offenkundig geht es nur ums Geld, denn die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe fließen allein dem Land zu. Programme, um die negativen Folgen der Fehlbelegungsabgabe auszubügeln (Soziale Stadt, Urban), werden im Wesentlichen aus anderen Töpfen gespeist. Und noch etwas ist bemerkenswert: Vertreter des Innenministeriums haben uns ganz unverhohlen damit gedroht, dass der "Buhmann" womöglich bei uns liegen könnte. Das Land sehe sich verpflichtet, die Fehlbelegungsabgabe zu erheben und müsse womöglich über eine Anhebung der Darlehenszinsen nachdenken, wenn die Abgabe nicht fortgeschrieben würde. Dies würde aber überwiegend die Sozialmieter treffen. Wir sehen das anders: Auch eine Zinsanhebung würde nicht mehr Geld in die Landeskassen spülen, da sie nicht zu höheren Sozialmieten, sondern zu einer beschleunigten Ablösung der öffentlichen Mittel führen würde. Das Land würde damit nur das Ausbluten des Sozialwohnungsbestandes fördern.
Fakt ist: Wenn in einer bislang einmaligen Allianz die unternehmerische Wohnungswirtschaft, der Städteverband Schleswig-Holstein, der DGB aus der Kreisregion KERN und der Landesmieterbund die Fortschreibung der Fehlbelegungsabgabe als schädlich und verfehlt anprangern, muss sich die Ministerpräsidentin fragen, ob sie dem Treiben der Wohnungsabteilung im Innenministerium weiterhin tatenlos zusehen will. Andererseits folgt das Innenministerium wohl nur den Vorgaben des Finanzministers. Dieser braucht dringend Geld. Seine Chefin sieht dies genauso. So besehen hat das Abkassieren wohl Methode. Wir werden uns dennoch weiterhin zur Wehr setzen.
Landeshauptstadt Kiel erfindet neue Gebühren
Kiel - Seit dem 01.01.2001 führen die Stadtwerke Kiel AG im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel die Abwassergebührenabrechnung durch. Vorteil dieses Verfahrens: Zusammen mit der Trinkwasserabrechnung kommt auch der Abwassergebührenbescheid, der sich am aktuellen Trinkwasserverbrauch orientiert und nicht an dem des Vorjahres. Dies ist prinzipiell zu begrüßen. Offenbar konnte die Stadt aber der Versuchung nicht widerstehen, bei dieser Gelegenheit schnell noch einmal an der Gebührenschraube zu drehen. Die Stadtwerke lassen sich die Abrechnung nämlich mit einer "Gebührenpauschale" in Höhe von DM 9,76 jährlich bezahlen. Bravo! Wir dürfen gespannt sein, wann die Gebührenpauschale für das Erheben der Grundsteuer, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung und sonstiger städtischer Leistungen auf der Tagesordnung steht.
Kautionen gefährdet
Kiel Der geschäftliche Niedergang des Kieler Unternehmers Hornig hat einmal mehr gezeigt, dass Mieter gut daran tun, sich über die korrekte Anlage ihrer Kaution zu vergewissern. Das Gesetz schreibt in Paragraph 550 b BGB vor, dass bei Wohnraummietverhältnissen eine Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt bei einer Bank oder Sparkasse anzulegen ist. Dies hat seinen guten Grund: Im Falle des Konkurses sind die treuhänderisch verwalteten Kautionen als solche identifizierbar und fallen nicht der Konkursmasse zu. In allen anderen Fällen besteht jedoch ein hohes Verlustrisiko. Es ist daher immer empfehlenswert, sich bei dem Vermieter nach der Anlage der Kaution zu erkundigen und Nachweis zu fordern. Wenn der Vermieter diesen Nachweis nicht erbringt, besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Kaution gegen die Miete aufzurechnen, sie im Sinne der gesetzlichen Regelung anzulegen und diese Anlageform dem Vermieter wieder zur Verfügung zu stellen. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine sind dabei gerne behilflich. Von "Selbstmedikation" ist jedoch abzuraten.
Ein formularmäßiges Auskunftsersuchen kann bei den Geschäftsstellen aller schleswig-holsteinischen Mietervereine bezogen werden. Es ist auch im Internet zugänglich.
Mietwohnungsbau am Boden
| Kiel Seit seinem Höchststand im Jahre 1994 geht es mit dem Mietwohnungsbau rapide bergab; wurden damals noch 12.107 Bauanträge für den Geschosswohnungsbau gestellt, so ist diese Zahl im abgelaufenen Jahr auf gerade mal 2.793 zusammengeschrumpft. Dem stand allerdings mit 8.848 Einheiten das dreifache Volumen an Bauanträgen für Ein- und Zweifamilienhäuser - vorrangig auf der grünen Wiese - gegenüber. Aber auch die stürmischen Wachstumsraten bei den Ein- und Zweifamilienhäusern sind eingebrochen. Wurden hier 1999 noch 11.447 Wohneinheiten genehmigt, so ist diese Zahl im abgelaufenen Jahr auf 8.848 Einheiten zurückgegangen. Die Landesregierung findet dies nicht weiter schlimm: Sie hält eine Neubautätigkeit von 9 Tausend Wohnungen jährlich für ausreichend, um eine angemessene Wohnungsversorgung zu sichern. Wir Mieter sehen dies allerdings anders. | ![]() |
Es gibt eine gefährliche Langzeitentwicklung: Die Wohnfläche je Einwohner wächst seit Jahrzehnten ziemlich kontinuierlich um einen halben Quadratmeter jährlich. Man muss kein Rechenkünstler sein, um daraus folgendes abzuleiten: 2,5 Millionen Schleswig-Holsteiner beanspruchen deshalb jährlich zusätzlich eine Wohnfläche von 1,25 Millionen Quadratmetern. Umgerechnet in Wohnungen á 70 Quadratmeter ergibt sich allein hieraus ein rechnerischer Bedarf von 17.800 Wohnungen jährlich. Hinzu kommt der Bedarf, der sich aus den Zuzügen ergibt, denn Schleswig-Holsteins Einwohnerzahl wächst noch immer. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, wird es nicht mehr lange dauern, dass sich wieder Verhältnisse einstellen, wie wir sie aus den früher 90er Jahren kennen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Mahnungen der Politik, den Wohnungsbau zu "verstetigen", für alle anderen bestimmt waren - nur nicht für die Politik selber.
Kreis Segeberg Spitzenreiter
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Die Auswertung der Baugenehmigungen im Jahre 2000 zeigt krasse Unterschiede in den Regionen; während der Kreis Segeberg mit über 1.300 Bauanträgen die Liste anführt, liegen die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg weit abgeschlagen am Ende der Liste. Dies dokumentiert zugleich die Schieflage im Wohnungsbau: Während die Politik die Stadtflucht anprangert, fördert sie gleichzeitig den Wohnungsbau auf der grünen Wiese und die immer weiter anschwellenden Pendlerströme. Nicht einmal bei den Grünen springt die Ampel auf rot. Einzelheiten siehe Grafik. |
Wachablösung beim Mieterverein Wedel
| Wedel - Am Freitag, den 02.03.2001 fand die
diesjährige Hauptversammlung des Mietervereins Wedel
statt. Im Rahmen seines Geschäftsberichtes zog der
scheidende Vorsitzende Rolf Warncke Bilanz über seine
40-jährige (!) Tätigkeit als Vorsitzender. In seiner
Ägide wuchs der Mitgliederbestand von damals 36 auf
1.718 am 31.12.2000. Rolf Warncke hatte noch mit der
schlimmsten Wohnungsnot zu kämpfen, die Deutschland je
heimgesucht hat. In seine Amtszeit fiel der sogenannte
Lücke-Plan, mit dem die Wohnungswirtschaft von der
Bewirtschaftung in den freien Markt überführt wurde und
der riesige Probleme für die Mieterschaft mit sich
brachte. Rolf Warncke hat "seinen Verein" der
Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes
angeschlossen, versorgt "seine Mitglieder" mit
der Mieterzeitung und hat "seinen Verein" zu
einem schlagkräftigen Instrument zur Wahrnehmung von
Mieterinteressen ausgebaut. Die Hauptversammlung hat eine Beitragserhöhung auf 36 EURO für die Bezieher von Sozialhilfe und auf einen 51 EURO als Regelbeitrag mit Wirkung vom 01.01.2002 beschlossen. Bei den Vorstandswahlen wurde Wolfram Jasker zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wird ihm auch zukünftig Rechtsanwalt Jürgen Kroll zur Seite stehen. Zur Schriftführerin wurde Frau Martina Pein-Schmidtmann neu gewählt. Frau Doris Riemann und Herr Dr. Achim Juse sind zu Beisitzern gewählt worden. |
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DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN