Mieterzeitung April 2002 |
Simonis schränkt Wohnungsbauförderung ein
Kiel Die Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein wird auch im Jahre 2002 weiter zurückgefahren. In der Planung sind nur noch 1.730 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 56,9 Millionen EURO. Hier die Vergleichszahlen seit 1998
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
3.618 |
3.390 |
2.318 |
2.125 |
1.730 |
Und hier die Tabelle der Fördermittel:
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
119.32 |
102,78 |
80,96 |
68,68 |
56,90 |
(Fördermittel in Millionen EURO)
Dabei soll der Schwerpunkt im Neubau von Eigentumsmaßnahmen liegen vorrangig in städtischen Gebieten. Erst an zweiter Stelle rangieren Neubau, Ausbau, Erweiterung und Modernisierung im Geschosswohnungsbau. Der Landesmieterbund sieht daher den Großteil der Fördermittel falsch eingesetzt und unzureichend allemale. Im Einzelnen:
Der Bund stellt mit dem Eigenheimzulagengesetz eine äußerst effektive Förderung zur Verfügung, die maßgeblich mit dazu beigetragen hat, dass um die Ballungszentren herum auf der grünen Wiese jede Menge Eigenheime neu entstanden sind. Dies hat die Städte bis ins Mark getroffen, wie man auch an den hohen Einwohnerverlusten unserer Städte ablesen kann. Den dadurch ausgelösten Fehlentwicklungen mussten Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Itzehoe und Elmshorn schon mit Mitteln aus dem Programm "Soziale Stadt" entgegenwirken. Eine Besserung wird sich jedoch nur einstellen, wenn die Wohnungen, das Wohnumfeld und das Freizeitangebot in den betroffenen Stadtteilen verbessert werden, ohne dass sich dies sofort in höheren Mieten niederschlägt. Dies kann nichts anderes heißen, als dass Mieterhöhungen in benachteiligten Stadtteilen bis auf weiteres ein absolutes Tabu sein müssen, während gleichzeitig erhebliche Investitionen in die Modernisierung, in das Wohnumfeld und in die soziale Förderung benachteiligter Stadtteile zu tätigen sind. Die Förderung von Eigentumsmaßnahmen in städtischen Gebieten ist hierfür nicht geeignet, verlagert die Umzugstendenzen aus benachteiligten Stadtteilen nur von der grünen Wiese in andere Stadtteile der geförderten Kommune. Wohnungsbauflächen in den Kommunen sind auch viel zu schade, um sie für flächenfressende Eigenheime zu verbrauchen. Wohnen in der Stadt ist typischerweise Wohnen zur Miete und Wohnen im Geschosswohnungsbau. Wohnen zur Miete hat überdies den unschätzbaren Vorteil, dass die auch von der Gesellschaft gewünschte Mobilität gefördert wird. Dies war einer der Gründe, weswegen der Bundesgesetzgeber die langen Kündigungsfristen einseitig für Mieterhaushalte auf 3 Monate abgesenkt hat. Die Trennungsmöglichkeiten von einem Eigenheim hingegen sind noch ungleich schwieriger, als sie es bei langen Kündigungsfristen jemals waren. Das Eigenheim heißt nicht umsonst "Immobilie". Es kann auch durchaus als "Klotz am Bein" eines ansonsten mobilen Besitzers verstanden werden.
Der Landesmieterbund hält auch die für 2002 zu fördernden 1.730 Wohneinheiten für viel zu gering bemessen. Von rund 80 Tausend noch verbliebenen Sozialwohnungen werden in 8 Jahren nur noch ca. 40 Tausend über Preis- und Belegungsbindungen verfügen. Allein im Jahre 2002 werden ca. 5 Tausend und im Jahre 2003 weitere 8 Tausend Sozialwohnungen ihre Bindungen verlieren. Schon jetzt stehen diesem Sozialwohnungsbestand mehr als 120 Tausend Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und weitere 42 Tausend Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen (beide Zahlen Stand Ende 1999) gegenüber. Auch deswegen fordert der Landesmieterbund eine Konzentration der Wohnungsbauförderungsmittel auf dem Mietwohnungsbau vorrangig in benachteiligten Stadtteilen.
Absacken der Wohnungsbautätigkeit führt in neuen Wohnungsengpass
| Kiel die jahrelange Talfahrt bei den Baugenehmigungen setzt sich fort. Von den 11 Tausend Baugenehmigungen des Jahres 2001 werden voraussichtlich weniger als 10 Tausend umgesetzt und zu neuen Wohnungen führen. Danach ist zu erwarten, dass das Jahressoll von ungefähr 15 Tausend Neubauwohnungen um glatt 30 Prozent unterschritten wird. Der jährliche Neubaubedarf für Schleswig-Holstein lässt sich mit wenigen Eckdaten eingrenzen. So ist mit einem Ersatzbedarf von rund 4 Tausend Wohnungen jährlich zu rechnen durch Abbruch, Zusammenlegung und dauerhafte Zweckentfremdung. Hinzu kommt, dass die Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein durch Wanderungsgewinne immer noch positiv ist. Ca. 9 Tausend Neubürger jährlich lösen einen zusätzlichen Wohnungsbedarf von ca. 4 Tausend Wohnungen aus. | ![]() |
Eine wesentliche Größe resultiert aus dem anhaltenden Wohnflächenzuwachs. Seit Jahrzehnten nimmt die Wohnfläche je Einwohner um ca. einen halben Quadratmeter jährlich zu. Für 2,7 Millionen Schleswig-Holsteiner bedeutet dies einen Wohnflächenzuwachs von 1,35 Millionen Quadratmetern, entsprechend 18 Tausend Wohnungen zu 75 Quadratmetern. Selbst wenn man berücksichtigt, dass darin auch die Ferienwohnungen eingeschlossen sind, wird offenbar, dass eine Neubautätigkeit unter 15 Tausend Wohnungen jährlich direkt ins Defizit führt.Erste Anzeichen für Veränderungen am Wohnungsmarkt lassen sich aus übereinstimmenden Hinweisen der Wohnungswirtschaft entnehmen, wonach sich die Wohnungsleerstände bereits abbauen und die Umzugsrate absinkt. Damit ist es aber nur noch eine Frage der Zeit, dass aus dem zur Zeit latenten Überangebot eine neue Mangellage wird. Dabei hilft es wenig, dass der Wohnungsmarkt in Flensburg oder an der Westküste immer noch ein gutes Angebot vorhält, wenn im südlichen Landesteil die Schlangen der Wohnungssuchenden wieder länger werden. Warnend müssen wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Wiederbelebung der Wohnungsbautätigkeit einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt. Dies gilt besonders für ein ausreichendes Angebot an Baulandflächen. Und selbst wenn die Zahl der Baugenehmigungen sprunghaft ansteigen würde, wäre erst ab 2004 wieder mit einem Anstieg der Baufertigstellungszahlen zu rechnen. Es kommt hinzu, dass auch die Bauwirtschaft ihre Kapazitäten dramatisch abgebaut hat und diese im Bedarfsfalle ebenfalls nur langsam wieder wird aufbauen können. Alles in allem erlauben die seit längerem bekannten Zahlen nur eine düstere Prognose für die Wohnraumversorgung. In weiten Teilen des Landes vornehmlich im Süden zieht eine ausgeprägte Mangellage herauf. Wir fordern Politik und Wohnungswirtschaft auf, dem Rechnung zu tragen und das umzusetzen, was alle Beteiligten am Wohnungsmarkt schon seit langem als richtig erkannt haben: Nämlich antizyklisch zu bauen, um den Wohnungsmarkt zu verstetigen. Jetzt ist dafür der richtige Zeitpunkt.
Mietervereine tagten in Reinbek
| Kiel Am 09.03.2002 fand der diesjährige
Landesmietertag statt. Rund 150 Gäste und Delegierte
verfolgten im öffentlichen Teil die Podiumsdiskussion
zur Zukunft des sozialen Wohnungsbaues. Diese erbrachte
ein klares Bekenntnis für die Fortsetzung der
Wohnungsbauprogramme. Differenzen bestanden jedoch bei
der erforderlichen Anzahl von Sozialwohnungen. Im internen Teil konnte der Landesvorstand ein positives Resümee der letzten 2 Jahre ziehen; trotz leichter Mitgliederverluste in den Vereinen konnte der Verband seine wohnungspolitischen Forderungen gut anbringen und teilweise auch durchsetzen. So ist die schleswig-holsteinische Fehlbelegungsabgabe entschärft worden. Das Landesschlichtungsgesetz ist mit einer Verfallsklausel versehen worden, so dass es auslaufen kann, wenn es sich nicht bewährt. |
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Auch auf allen anderen Feldern der Wohnungspolitik war und ist der Landesmieterbund ein anerkannter Gesprächspartner der Landesregierung z.B. bei Wohnungsbedarfsfragen, bei der Wohnungsmarktbeobachtung und bei der Vorberatung von Wohnungsbauprogrammen. Dabei hat es durchaus Konflikte gegeben, die den Gesprächsfaden aber nicht haben abreißen lassen.
Im weiteren Verlauf haben die Delegierten das Forderungsprogramm neu gefasst und mit der Wahl von Angelika Jendritzka vom Mieterverein Neumünster-Bad Segeberg und Wolfram Jasker vom Mieterverein Wedel den Landesvorstand wieder komplettiert.
Zu Revisoren wurden gewählt: Uwe Sprank vom Mieterverein Lübeck und Jürgen Tabbert vom Kieler Mieterverein.
3-Monatskündigungsfrist auch für Altmietverträge
Kiel Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 815b C 22/01 am 18.02.2002 entschieden, dass die neue kurze 3-Monatskündigungsfrist gem. Paragraph 573 c Abs. 1 BGB auch für einen Altmietvertrag gilt, der entsprechend der alten gesetzlichen Regelung eine 12-Monatskündigungsfrist vorsieht. Die bloße Wiedergabe der bisherigen gesetzlichen Regelung im Formularmietvertrag habe keinen Vereinbarungscharakter.
Aber Achtung! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtslage ist immer noch umstritten und möglicherweise muss der Bundesgesetzgeber noch einmal nachbessern.
Landesschlichtungsgesetz in Kraft
Kiel Am 01.03.2002 ist das Landesschlichtungsgesetz in Kraft getreten. Danach ist bei Streitwerten bis zu 750,00 EURO die Erhebung der Klage erst dann zulässig, wenn zuvor von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Der Landesmieterbund nimmt die gesetzliche Neuregelung mit großer Skepsis auf, da die schleswig-holsteinischen Mietervereine sich sehr wohl als schlichtende Organisationen verstehen. Dies beweist schon die niedrige Zahl der Mietrechtsprozesse, die die Vereine führen müssen. Trotzdem bemüht sich der Verband um die Einrichtung einer Schlichtungsstelle in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, um Erfahrungen mit dem Modell zu sammeln. Begrüßenswert: Das Gesetz tritt am 31.12.2005 außer Kraft und müsste zuvor ausdrücklich verlängert werden, wenn es sich dann doch bewährt.
DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN