Mieterzeitungstexte Dezember 1998
Neuer Mietspiegel für Kiel
Mietspiegel-Werte spiegeln Marktentwicklung korrekt wider
Kiel - Als 1992 der erste Mietspiegel in Kiel eingeführt wurde, ist dieses Instrument zunächst mit deutlicher Skepsis aufgenommen worden. Mit der Vorlage des Mietspiegels 1998 ist allerdings Normalität eingekehrt und auch die Kieler Gerichte greifen in immer stärkerem Maße auf den Mietspiegel zurück. Selbst die Gutachten von vereidigten Sachverständigen müssen in der gerichtlichen Auseinandersetzung die Wohnung und ihre Eingruppierung in den Mietspiegel mit beleuchten.
Der Mietspiegel 1998 bringt über alle Mieten hinweg eine Steigerung von 6,6 % in 2 Jahren, was vergleichsweise hoch ist und alle diejenigen widerlegt, die gebetsmühlenhaft behaupten Die Mieten sinken". Tatsächlich spiegelt der Mietspiegel ein zwiespältiges Ergebnis wider; während es bei den einfacher ausgestatteten und bei den Normalwohnungen teilweise kräftige Steigerungen gegeben hat, zeigt sich bei den neueren und gut ausgestatteten Wohnungen ein deutliches Abbröckeln. Diese Entwicklung wird vom Kieler Mieterverein seit längerer Zeit beobachtet und deckt sich mit den bisherigen Erkenntnissen. Die Tatsache, daß der Mietspiegel 1998 trotz sich entspannender Marktlage immer noch Steigerungsraten ausweist, hängt mit der Systematik der Mietspiegel-Erhebung zusammen; Basis für diesen Mietspiegel sind Neuvereinbarungen und Neuabschlüsse der letzten 4 Jahre. Damit wirken sich immer noch die hohen Neuabschlüsse aus der Zeit der letzten Wohnungsnot aus, wenngleich dies sukzessive abnimmt. So, wie der Mietspiegel bei steigenden Mieten (was leider der Regelfall ist) einen Dämpfungseffekt ausübt, wirken sich auch tendenziell sinkende Mieten nur mit Verzögerung aus.
Der Kieler Mieterverein empfiehlt in diesem Zusammenhang allen Mitgliedern, die aufgrund der Neuauflage des Mietspiegels mit einer Mieterhöhung konfrontiert werden, diese vom Mieterverein überprüfen zu lassen. Die Bedenkfrist hierfür beträgt 2 volle Kalendermonate nach Zugang der Mieterhöhung. Daneben sollte erwogen werden, mit dem Vermieter über dessen Forderung zu verhandeln, gegebenenfalls auch die deutlich verbesserte Marktsituation auszunutzen und eventuell zu einem preiswerteren Vermieter überzuwechseln.
Trotz der Steigerung, die auch dieser Mietspiegel wieder mit sich bringt, steht für den Kieler Mieterverein unumstößlich fest, daß das Instrument Mietspiegel allen anderen Alternativen turmhoch überlegen ist. Die vom Gesetz geforderte Benennung von mindestens 3 Vergleichswohnungen zur Begründung einer Mieterhöhung bezeichnet der Kieler Mieterverein als Farce; die Erfahrung hat gezeigt, daß die Vermieter sich grundsätzlich Spitzenmieten aussuchen, die mit dem übrigen Marktgeschehen nichts zu tun haben. Auch die Sachverständigengutachten zur Bewertung eines Mietobjektes sind keinem einzigen Fall auf eine derart breite Datenbasis gestützt, wie dies der Mietspiegel für sich in Anspruch nehmen kann. Insgesamt hat die Erfahrung aus den Mietspiegel-Städten gezeigt, daß die erhöhte Markttransparenz Mißbrauchsmöglichkeiten einschränkt.
Kritik übt der Kieler Mieterverein an den Vermieterverbänden; diese predigten den Konsens, was das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter anbelangt. Aber auch im Jahre 1998 haben sich die Vermieterverbände nicht dazu durchringen können, den Kieler Mietspiegel anzuerkennen". Eine derartige Anerkennung - wie sie in vielen anderen Mietspiegel-Städten üblich ist - würde dem Kieler Mietspiegel mehr Gerichtsfestigkeit verleihen und wäre Ausdruck eines partnerschaftlichen Miteinanders zwischen Mietern und Vermietern.
Neubauwohnung gesucht?
Kieler Mieterverein e.V. will wieder bauen
Kiel - Ganz im Sinne seiner Gründungsväter möchte sich der Kieler Mieterverein e.V. wieder am Wohnungsbau beteiligen. Dabei soll der Selbsthilfegedanke ganz oben stehen. Ähnlich wie die Eigenheimbauer beträchtliche Kosten durch Selbsthilfe einsparen, müßte sich dies auch im Geschoßwohnungsbau verwirklichen lassen, wenn Regelungen gefunden werden, die den Wert der eingebrachten Eigenleistung zuverlässig beziffern und Ausgleichsmöglichkeiten für den Fall des Wegzuges vorsehen.
Der Kieler Mieterverein e.V. sucht daher Interessenten, die bereit und in der Lage sind, sich an einem derartigen Modell zu beteiligen. Voraussetzung ist die Bereitschaft, unter Aufsicht einer Bauleitung handwerkliche Eigenleistungen zu erbringen, die zu einer spürbaren Kostenentlastung beitragen. Dafür besteht die Chance einer sehr frühzeitigen und weitreichenden Beteiligung an der Planung und Ausgestaltung des Objektes unter Federführung des Kieler Mietervereins. Natürlich ist das Projekt auf Langfristigkeit angelegt.
Interessenten wenden sich bitte an den Kieler Mieterverein unter Mitteilung des Gewerkes, in dem sie Eigenleistung erbringen können.
Wohnungsbaugenossenschaft Kiel-Ost
Wärmedirektabrechnung mit den Stadtwerken
Kiel - Die Stadtwerke Kiel machen seit einiger Zeit Werbung für die geplante Wärmedirektabrechnung mit Mietern der Wohnungsbaugenossenschaft Kiel-Ost in Kiel-Ellerbek. Aus gegebener Veranlassung weist der Kieler Mieterverein daher erneut auf folgendes hin:
Die Umstellung auf Wärmedirektabrechnung ist für Mieter in der Regel vom Nachteil. Der Vermieter erspart sich die (von ihm zu tragenden) Instandsetzungskosten und der Energielieferant kalkuliert genau diese Kosten in seinen Wärmelieferungspreis. Auf diese Weise werden Reparaturkosten dann eben doch auf den Mieter abgewälzt. Darüber hinaus ist auch die Zersplitterung des Vertragsverhältnisses auf immer mehr Vertragspartner mietrechtlich ein Problem, insbesondere was die Gewährleistung anbelangt.
Deswegen die generelle Empfehlung des Mietervereins: Wer zur Umstellung auf einen Direktlieferungsvertrag aufgefordert wird, sollte äußerste Vorsicht walten und sich lieber vorher vom Mieterverein beraten lassen.
Fehlbelegungsabgabe
Keine Einigung mit dem Land
Schleswig-Holstein - Als viel zu hoch gegriffen sieht der Landesmieterbund das Vergleichsmietengefüge an, welches die Landesregierung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe heranzieht. Gespräche mit dem Ministerium, eine gerichtliche Klärung im Rahmen von Musterprozessen herbeizuführen, sind gescheitert. Das Wohnungsbauministerium lehnt jedwedes Entgegenkommen in dieser Sache ab, versteigt sich gar zu der Behauptung, die Einschätzung des Landesmieterbundes sei vollkommen abwegig. Mitglieder mit aktuellem Leistungsbescheid sind daher gebeten, mit ihrem örtlich zuständigen Mieterverein Kontakt aufzunehmen, damit geeignete Fälle für eine möglichst exemplarische gerichtliche Klärung gefunden werden können. Im übrigen empfiehlt der Landesmieterbund zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und nur Vorbehaltszahlungen zu erbringen. Für ergänzende Informationen stehen die örtlichen Mietervereine gerne zur Verfügung.
Gansel nicht zu sprechen
Kiel - Am 25.05.1997 ist Norbert Gansel zum Oberbürgermeister von Kiel gewählt worden. Seitdem bemüht sich der Kieler Mieterverein um einen Gesprächstermin bei ihm. Wir hatten zunächst durchaus Verständnis dafür, daß kurz nach seinem Amtsantritt andere Dinge wichtiger waren. Vor dem Hintergrund des geplanten KWG-Verkaufes sehen wir allerdings dringenden Gesprächsbedarf. Auch dies hat uns bis zum Redaktionsschluß nicht zu einem Termin beim Oberbürgermeister verholfen. Schade!
Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung berechtigen zur fristlosen Kündigung
Schleswig-Holstein - Feuchtigkeitsbildung und das Auftreten von Schwarzschimmel stellen einen erheblichen und nicht lediglich marginalen Mangel dar. Aufgrund der Schimmelbildung sind Geruchsbeeinträchtigungen nicht auszuschließen. Ein derartiger Raum kann von den Mietern nicht mehr in der ihnen vertragsmäßig zustehenden Weise genutzt werden, insbesondere nicht als Kinderzimmer. Wenn die Mieter die Feuchtigkeitsbildung nicht verschuldet haben und der Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen, ist der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Amtsgericht Kiel, Urteil vom 24.09.1998, 113 C 559/97.
Zum Jahreswechsel
Frohe, besinnliche Festtage,
Gesundheit und Wohlergehen im neuen Jahr wünscht von Herzen der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein mit allen angeschlossenen Mietervereinen
DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN