Mieterzeitung Februar
2001 |
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Mietevereins Wedel
Wedel Am Freitag, dem 2. März 2001, findet unsere Jahreshauptversammlung statt, und zwar im Sportrestaurant in der Rudolf-Breitscheid-Straße um 20.00 Uhr.
Tagesordnung:
- 1. Begrüßung und Ehrungen
- 2. Bericht des Vorstandes
- 3. Kassenbericht
- 4. Bericht der Revisoren
- 5. Aussprache
- 6. Entlastung des Vorstandes
- 7. Neuwahlen
- a) Vorsitzender
- b) Stellvertreter
- c) Schriftführer
- d) Zwei Beisitzer
- e) Zwei Revisoren
- 8.Schlusswort
Um rege Beteiligung wird gebeten.
Rolf Warncke - 40 Jahre Vorsitzender
| Wedel Im Februar 1961 hat Rolf Warncke den Vorsitz im Mieterverein Wedel übernommen. Er blickt damit auf 40 Jahre aktive Vorstandsarbeit zurück und hat sich als eine eherne Säule der Mieterarbeit erwiesen. Landesvorstand und Mietervereine sagen dafür Dank. Gerne würden wir beantragen, dass Rolf Warncke mit dem großen Ehrenzeichen in Gold des Deutschen Mieterbundes ausgezeichnet wird. Diese höchste Ehrung des Deutschen Mieterbundes wird zur Zeit nur von 16 verdienten Mitgliedern der Organisation getragen. Rolf Warncke gehört schon seit 10 Jahren dazu. | ![]() |
Das aktuelle Urteil
Keine Nachzahlung von Betriebskosten bei zu gering bemessener Vorauszahlung
Kiel Der Kieler Mieterverein hat folgendes Urteil für seine Mitglieder erstritten:
Hat der Vermieter es beim Vertragsabschluss unterlassen, angemessene Vorauszahlungen für die nach dem Vertrag geschuldeten Nebenkosten festzusetzen, so steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Betriebskostennachforderungen zu, den er dem geltend gemachten Zahlungsanspruch entgegenhalten kann. Im strittigen Fall hatte der Vermieter Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von DM 8,00 für Treppenhausreinigung und DM 21,28 für Kabelfernsehen vereinbart. Die tatsächliche Belastung nach der schließlich vorgelegten Nebenkostenabrechnung lag monatlich um durchschnittlich DM 100,00 höher. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Vermieter mit der Gestaltung der Mietzinsabrede, die die Betriebskostenvorauszahlung betraf, eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag verletzt hat. Diese Vertragsverletzung sah das Gericht als schuldhaft im Sinne des § 282 BGB an. Der Kläger habe selber nicht spezifiziert dargelegt und unter Beweis gestellt, dass ihm insoweit kein Verschulden anzulasten wäre. Ganz im Gegenteil hat das Gericht festgestellt, dass dem Kläger aus einem gleichzeitig abgeschlossenen Mietvertrag mit einer anderen Partei nachgewiesen werden konnte, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Betriebskostenvorauszahlung sehr viel höher hätte angesetzt werden müssen. Der Mieter durfte nach Auffassung des Gerichtes aus den Umständen des Einzelfalles beim Vertragsabschluss davon ausgehen, dass die im Mietvertrag vereinbarte Gesamtmiete im Wesentlichen die Gesamtbelastung für die Wohnung darstellen werde.
Es wies daher die Klage auf Betriebskostennachzahlung ab.
Amtsgericht Kiel, 111 C 263/00 vom 19.10.2000
Wohnungspolitische Jahresbilanz 2000 - Landesmieterbund enttäuscht
Kiel - Die wohnungspolitische Bilanz des ablaufenden Jahres ist ernüchternd; auf Bundesebene entpuppen sich die Bestrebungen zur Mietrechtsreform" immer mehr als ein Anschlag auf den Mieterschutz; die Vorschusslorbeeren, die sich die Koalitionäre wegen der asymmetrischen Kündigungsfristen, der Senkung der Kappungsgrenze und der Senkung des Modernisierungszuschlages spendiert haben, waren schon nicht gerechtfertigt, weil aus drei Monaten Kündigungsfrist sechs werden sollen, von der neun-prozentigen Modernisierungsumlage schon lange niemand mehr redet und - von der Zwanzig-Prozent-Kappungsgrenze abgesehen - der Rest der Reform im Wesentlichen gegen die Interessen der Mieter gerichtet ist. Die mit Rot-Grün aus Mietersicht verbundenen Hoffnungen waren ein glatter Reinfall.
Auf Landesebene ist dies nicht viel anders; die Zweckentfremdungsverordnung ist sang- und klanglos ausgelaufen - der Zweckentfremdung von Mietwohnungen in den Bädergemeinden sieht das Land weiterhin tatenlos zu. Die Fünf-Jahres-Kündigungssperrfrist nach Umwandlung ist ebenfalls beerdigt worden, obwohl mehrere Gemeinden mit guten Argumenten Verlängerung verlangt haben. Statt dessen hält das Abkassieren via Fehlbelegungsabgabe an, während gleichzeitig der Sozialwohnungsbestand in immer schnellerem Tempo abschmilzt. Symptomatisch für die Aktivitäten der Landesregierung ist eine Pressemitteilung des Innenministeriums, in der das Land seine eigenen Verordnungen als Folterinstrumente" bezeichnet - Originalton Haus & Grund.
Und was kommt auf uns zu? Das Wohnungsbauförderungsprogramm 2001 streicht die Neubauförderung auf 420 neue Mietwohnungen zusammen zzgl. 70 Einheiten für Studenten und Gruppenwohnprojekte und fördert für 600 weitere Wohnungen Modernisierungsmaßnahmen. Der Rest - rund 60 Prozent - ist für Eigentumsmaßnahmen reserviert. Kein Wort mehr von der früher gepredigten Verstetigung der Wohnungsbauförderung, kein Wort mehr von mietrechtlichen Verbesserungen bei der Vereinbarten Förderung", z.B. um die Explosion der Betriebskosten zu deckeln. Und was die Bewahrung eines angemessenen Bestandes an Sozialwohnungen anbelangt, so hat Rot-Grün alle Bemühungen fahren lassen; der I. Förderweg ist sowieso tot, in der Vereinbarten Förderung" werden die Bindungsfristen permanent verkürzt, an eine Wiederauffüllung des Sozialwohnungsbestandes ist nicht einmal ansatzweise zu denken. So hatten sich die Mieter Rot-Grün nicht vorgestellt.
Beitragsermäßigung beim Kieler Mieterverein
Kiel Zur Erinnerung: Der Kieler Mieterverein gewährt eine Beitragsermäßigung in Höhe von DM 5,00 (Euro 2,56) monatlich auf Nachweis für die Bezieher von Arbeitslosengeld und -hilfe, BAFöG, Wohngeld und Sozialhilfe. Die Ermäßigung kann formlos unter Beifügung einer Fotokopie des entsprechenden Bescheides beantragt werden. Allerdings wirkt die Beitragsermäßigung in keinem Falle rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Nach Ablauf des jeweiligen Bescheides (Wohngeld, Sozialhilfe, pp) bitten wir unter Beifügung einer Kopie des neuen Bescheides einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Beitragsrückstände eingedämmt
Kiel Die Zahl der Beitragsrückstände bereitet den schleswig-holsteinischen Mietervereinen große Probleme. So musste der Kieler Mieterverein im Jahre 1999 650 Mitglieder ausschließen und hat 622 Mahnbescheide verschickt. Um den Verwaltungsaufwand bei der Weiterverfolgung dieser Rückstände zu verringern, musste ein Inkassoinstitut beauftragt werden. Die Aktion hat durchaus Wirkung gezeigt. Im Jahre 2000 mussten nur noch" 423 Mitglieder ausgeschlossen werden und wurden 277 Mahnbescheide verschickt. Unsere Bitte daher: Wenn es Ihnen Probleme bereitet, den Mitgliedsbeitrag aufzubringen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Mieterverein Kontakt auf. Fast immer lassen sich Wege finden, um das Problem zu lösen. Wer sich jedoch in Schweigen hüllt, verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden und in das Mahnverfahren zu kommen. Dies würden wir gerne vermeiden.
Urteile aus regionaler Rechtsprechung in Kurzfassung
Zur Verjährung des Anspruches auf Kostenersatz für zurückgelassenes Heizöl:
Hat der Mieter beim Auszug noch in angemessener Menge Heizöl zurückgelassen, so steht ihm dem Grunde nach gem. §§ 242 BGB in Verbindung mit § 564 BGB ein Erstattungsanspruch zu. Dieser Anspruch unterliegt der Verjährung gem. § 558 BGB analog. Danach verjähren Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache sowie die Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung in 6 Monaten. Die Verjährung der Ansprüche des Mieters beginnt dabei mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Ein verspätet geltend gemachter Anspruch unterliegt der Einrede der Verjährung jedenfalls dann, wenn der Vermieter diese ausdrücklich geltend macht.
(Amtsgericht Husum, 2 C 794/99 vom 25.10.1999)
Keine Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rücknahme:
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er seine Mitwirkungspflicht an der Rücknahme des Besitzes verletzt. Diese verletzt er jedenfalls dann, wenn er sich zum Auszugstermin nicht beim Mietobjekt einfindet, der Auszugstermin kalendermäßig bestimmt ist und der Mieter alles erforderliche getan hat, um den Mietgegenstand rechtzeitig herauszugeben.
(Amtsgericht Kiel, 108 C 33/00 vom 17.07.2000)
Ärger auf Sylt
Eichel-Truppe langt zu
In seinem Bestreben, den Bundeshaushalt zu sanieren, agiert Deutschland´s oberster Kassenwart, Bundesfinanzminister Hans Eichel, in schönster Spekulantenmanier. Während im Deutschen Bundestag darüber beraten wird, die Kappungsgrenze von derzeit 30 Prozent auf 20 Prozent herabzusetzen, zieht der Bundesfinanzminister vertreten durch das Bundesvermögensamt auf Sylt noch schnell 30 Prozent Mieterhöhung ab in Häusern, die der Bund so vernachlässigt hat, dass sie - im wahrsten Sinne des Wortes - beginnen zusammenzubrechen. Was Vertreter der Mieterorganisation dort gesehen haben reiht sich problemlos in das ein, was die übelsten Spekulanten herzeigen. Wir fanden:
- Schimmelpilz vom Keller bis zum Dach
- ein zerzaustes Reetdach unterhalb dessen das Regenwasser mit Plastikplanen aufgefangen werden muss
- eine durchfeuchtete Wohnzimmerwand, die von außen gerissen und ausgewaschen und bei der der Schimmelpilz innen mit Plastikplanen überklebt war
- eine Küchendecke, deren 2,5 cm starke Putzschicht in voller Ausdehnung abgestürzt ist,
um nur die gravierensten Bestandungen aufzulisten. Nicht einmal die Berichterstattung auf N3 und im Focus hat das Bundesvermögensamt zu verschärftem Tempo in Sachen Mängelbeseitigung veranlasst. Fazit des Kieler Mietervereins:
Da der Bund sich nicht rührt, müssen die Mängel im Wege der Ersatzvornahme behoben, Mietminderungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht und die anfallenden Kosten gegen die Mieten aufgerechnet werden. Wir sind dabei. Und unser Tipp an Herrn Eichel: Wenn Ihre Beamten nicht in der Lage sind, den Wohnungsbestand des Bundes interessengerecht und pfleglich zu verwalten, dann suchen Sie sich dafür doch eine private Firma. Schlimmer als es jetzt ist kann es nicht werden. Billiger wird es allemale.

Kuschelig anzusehen, aber marode
DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN