Mieterzeitungstexte Februar 1998


Fehlbelegungsabgabe wird novelliert

Mehr Gerechtigkeit in Sonderfällen

Schleswig-Holstein - Das Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau hat einen Gesetzesentwurf für die Neufassung der Fehlbelegungsabgabe vorgelegt. Mit dieser Neufassung erfolgt gewissermaßen der Feinschliff an dem Gesetzeswerk, nachdem das aus dem Jahre 1992 stammende Gesetz 1995 sehr grundlegend geändert wurde. Damals wurde auf erheblichen Druck aus der Mieterorganisation der Vergleichsmaßstab Neuvermietungspreise zu Gunsten von Durchschnittswerten aufgegeben. Dies hatte zu einer spürbaren Entlastung der Mieterhaushalte geführt.

Die jetzige Novelle korrigiert mehr im Detail; so ist vorgesehen, daß für alle betroffenen Haushalte der Zeitraum, der zur Einkommensbemessung dient, vom Beginn des Leistungszeitraumes abhängt und nicht von dem - mög-licherweise willkürlichen - Zeitpunkt der Aufforderung zum Einkommensnachweis. Zukünftig soll das Vergleichsmietengefüge differenzierter festgestellt werden und soll bei schlechter Ausstattung ein Abschlag in Höhe von 10 Prozent der ermittelten Aus-gleichszahlung eingeführt werden. Verbesserungen gibt es auch bei einer Einkommensverminderung; so wird sichergestellt, daß die Ausgleichszahlung zukünftig in keinem Falle mehr erhoben wird, wenn die Einkommensgrenze unter die zulässige Überschreitungsmarke von 20 Prozent absinkt. Auch diejenigen, die ihre erforderlichen Unterlagen verspätet einreichen, werden bessergestellt; die als Sanktion festgesetzte Ausgleichszahlung fällt in Zukunft niedriger aus. Schließlich berücksichtigt die Neufassung die Tatsache, daß die Eigenschaft "schwerbehindert" häufig erst rückwirkend festgestellt wird. In diesen Fällen muß die zu-ständige Stelle den Leistungsbescheid überprüfen und gegebenenfalls auch rückwirkend ändern. Und der Haken? Die Neufassung muß erst noch vom Landtag verab-schiedet werden, im übrigen ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, daß die sehr viel treffsichereren örtlichen Mietspiegel als Vergleichsmaßstab herange-zogen werden, wie sie in Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt verfügbar sind. Damit wird zum einen doppelt erhoben - hie Mietspiegel, da Landesverordnung -, zum an-deren ist abzusehen, daß es wieder Abweichungen zwischen Mietspiegel und Landesverordnung geben wird, die zusätzliches Streitpotential beinhalten.

Natürlich wird der Landesmieterbund sowohl das neue Gesetz, wie die dazu ergehende Mietenverordnung kritisch überprüfen. Sollten wir erneut unplausible Höherbelastungen feststellen, müßten wir gegebenenfalls erneut die Verwaltungsgerichte bemühen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge werden betroffene Haushalte jedoch eher begünstigt als benachteiligt.


Baugenehmigungen weiterhin steigend

Schleswig-Holstein - Entgegen eher pessimistischen Erwartungen des Landesmieterbundes zieht die Zahl der Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein weiterhin an; dabei war sie von ihrem höchsten Wert mit durchschnittlich knapp 2.100 Genehmigungen im Sommer 1994 auf knapp 1.300 Genehmigungen durchschnittlich im Februar 1997 abgesackt. Inzwischen liegt dieser Wert jedoch wieder bei über 1.700 Genehmigungen monatlich (siehe Grafik), so daß für 1998 mit deutlich über 20 Tausend zu erteilenden Baugenehmigungen gerechnet werden kann. Selbst wenn 10 Prozent dieser Baugenehmigungen wieder in der Schieblade verschwinden, ist immer noch ein Fertigstellungsergebnis in der Folgezeit zu erwarten, das deutlich über 15 Tausend neu erbauten Wohnungen liegt und damit sicher zur weiteren Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen wird.

Dies alles setzt indessen voraus, daß die Wohnungsbauförderung nicht noch weiter zusammengestrichen wird. Auch die Mehrwertsteuererhöhung wird jedenfalls nicht zur Verbesserung der Bauleistungen beitragen.


Nachruf Johann Kloppenburg

Flensburg - Am 24. Dezember 1997 verstarb im Alter von 63 Jahren der stellvertretende Vorsitzende des Flensburger Mietervereins Jonny Kloppenburg. Unser Dank gilt seinem langjährigen, ehrenamtlichen Engagement für die Mieterbewegung. Wir werden ihn vermissen.

Im Namen der Mieterorganisation

Norbert Zander

1. Vorsitzender des Flensburger Mietervereins und Mitglied des Landesvorstandes


Zur Erinnerung: Mitgliedsbeiträge 1998 fällig

Schleswig-Holstein - Die Satzungen der schleswig-holsteinischen Mietervereine sehen vor, daß die Jahresmitgliedsbeiträge am 01. Januar fällig sind. Es bedarf dazu keiner Beitragsrechnung. Soweit Sie Ihrem Mieterverein keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir darum - soweit noch nicht geschehen - den Beitrag baldmöglichst zu überweisen.


Landesverbandstag 1998 in Rendsburg

Schleswig-Holstein - Für die Teilnahme am Landesverbandstag, der am 14. März 1998 in Rendsburg stattfinden wird, sind noch Delegiertenplätze frei. Mitglieder der schleswig-holsteinischen Mietervereine, die für ihren örtlichen Verein als Delegierter an diesem Verbandstag teilnehmen möchten, werden gebeten, sich mit ihrem örtlichen Mieterverein in Verbindung zu setzen.


Einfamilienhäuser auf dem Vormarsch

Schleswig-Holstein - Im Zeichen eines sich langsam entspannenden Wohnungsmarktes zeichnet sich auch bei der Bautätigkeit ein deutlicher Wandel ab; während von Ende 1992 bis Anfang 1996 deutlich mehr Wohnungen im Geschoßwohnungsbau erstellt worden sind, schlug diese Entwicklung im Frühjahr 1996 um; seitdem sind fast durchgängig mehr Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern erstellt worden, als im Ge-schoßwohnungsbau, wobei seit dem Sommer des vergangenen Jahres die Spanne zunehmend weiter auseinanderklafft (siehe Grafik). Die Ursache hierfür liegt zweifellos in der Tatsache, daß die unternehmerische Wohnungswirtschaft sich zunehmend mehr Zurückhaltung auferlegt mit der Folge, daß auch die Geschoßwohnungsbauförderung durch den Bund und das Land zurückgeschraubt wurde. Diese Entwicklung wird voraussichtlich längere Zeit anhalten.

Diese Erkenntnis deckt sich mit der Tatsache, daß das Schwergewicht der Bautätigkeit eindeutig im hamburgischen Umland liegt, während die kreisfreien Städte deutlich zurückfallen (siehe Tabelle). So sind von Januar 1991 bis Oktober 1997 im Kreis Segeberg 56 Wohnungen je 1.000 Einwohner neu entstanden, während die Landeshauptstadt Kiel nicht einmal die Hälfte dieser Bautätigkeit zustandegebracht hat.

Eine Sonderrolle spielt in diesem Zusammenhang der Kreis Nordfriesland; dort wird eine Bautätigkeit widergespiegelt, die mit der Bevölkerungsentwicklung und der Wohnraumnachfrage wenig gemein hat; tatsächlich wird diese Zahl ganz wesentlich durch den Neubau von Ferienwohnungen bestimmt.


DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN