|
Unsere Satzung
Der Landesverbandstag
Nach unserer
Satzung findet alle zwei Jahre
ein Landesverbandstag statt. Aus diesem Anlass treffen sich die
Delegierten der schleswig-holsteinischen Mietervereine, um die wohnungs-
und organisationspolitischen Ziele des Verbandes zu formulieren (siehe
auch
Forderungsprogramm), Anträge zu beraten und die Verbandsregularien
abzuwickeln. Dazu gehören z. B. die Beratung und Beschlussfassung über
Geschäfts- und Kassenberichte, aber auch Vorstandswahlen, etwaige
Satzungsänderungen und etliches mehr.
Soweit Sie Mitglied eines
schleswig-holsteinischen Mietervereines sind und als Delegierter am
Verbandstag teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem
örtlichen Mieterverein in Verbindung.
Der Verbandsvorstand
Wegen seiner geringen
Anzahl von vergleichsweise großen, örtlichen Mietervereinen ist der
Landesverband Schleswig-Holstein in der glücklichen Lage jedem
Mieterverein mindestens einen Platz im Landesvorstand einzuräumen. Damit
ist ein ständiger Dialog zwischen den Mietervereinen gewährleistet und
ist die Gefahr, dass kleinere Mietervereine sich durch die größeren
majorisiert fühlen, praktisch ausgeschlossen. Symptomatisch für die gute
Zusammenarbeit im Verband ist denn auch die Tatsache, dass der
Landesvorsitzende nicht von dem größten Mieterverein in
Schleswig-Holstein gestellt wird, wie dies auch schon vor dem Kriege
längere Zeit der Fall war. Zur Zeit ist der Landesvorstand
satzungsgemäß wie folgt besetzt:
| 1. Vorsitzender |
Norbert Zander (vertretungsberechtigt) |
Flensburger Mieterverein |
| 2. Vorsitzender |
Günter Dohrmann (vertretungsberechtigt) |
Mieterverein Norderstedt |
| Schriftführer |
Jochen Kiersch (vertretungsberechtigt) |
Kieler Mieterverein |
| Kassiererin |
Angelika Jendritzka |
Mieterverein Neumünster/Bad Segeberg |
| Beisitzerin |
Heidrun Clausen |
Kieler Mieterverein |
| Beisitzerin |
Eileen Munro |
Mieterverein Lübeck |
| Beisitzer |
Alfred Brodsinskij |
Mieterverein Pinneberg |
| Beisitzer |
Wolfram Jasker |
Mieterverein Wedel |
Selbstdarstellung Landesverband Schleswig-Holstein
Verbandsgeschichte
Der Deutsche Mieterbund
Landesverband Schleswig-Holstein wurde am 16.05.1920 als "Verband
Norddeutscher Mietervereine" in Kiel gegründet. Seinerzeit trafen sich
Vertreter von Mietervereinen aus vielen Orten der damals noch
preußischen Provinz Schleswig-Holstein und aus dem benachbarten Hamburg.
Zu dieser Zeit war der Kieler Mieterverein bereits seit sechs Jahren
aktiv und erlebte ganz Deutschland eine Gründungswelle von
Mietervereinen als direkte Folge der Gründung örtlicher Haus- und
Grundbesitzervereine. Die Ziele damals:
1. Die Schaffung eines
sozialen Boden-, Wohnungs- und Siedlungsrechtes.
2. Ausbau des Mieterrat-Systems und dessen gesetzliche Anerkennung.
3. Einführung einheitlicher sozialer Mietverträge durch zwingendes
Recht.
4. Ausbau der Wohnungsaufsicht, -pflege, -fürsorge und der
Wohnungshygiene.
5. Förderung und Ausbau des Siedlungs- und Verkehrswesens.
6. Förderung aller Verbraucherinteressen.
7. Bekämpfung des Bodenwuchers.
8. Sozialisierung des Wohnungswesens und des Bodens.
Der Gründungskongress hat
Kiel zum Sitz des neu gegründeten Verbandes bestimmt und wählte mit dem
Kieler Stadtverordneten Gustav Mallwitz einen Mann zum Vorsitzenden, der
bereits als Gründer und langjähriger Vorsitzender des Kieler
Mietervereins sein großes Engagement und seine Kompetenz unter Beweis
gestellt hatte.
Die Mieterbewegung in
Schleswig-Holstein entwickelte sich im Vergleich zu anderen Regionen
zunächst eher schleppend. So war es zunächst im wesentlichen der Kieler
Mieterverein , der die Gründung anderer Ortsvereine in Rendsburg,
Schleswig, Flensburg, Lübeck, Eckernförde, Nortorf und Neumünster
initiierte. Ihm war die Einsetzung von Mieterräten zu verdanken. Durch
sein Engagement wurde im Jahre 1919 die Höchstmietenverordnung ins Leben
gerufen, die Mieter vor überhöhten Mietforderungen von Seiten der
Hausbesitzer schützte. Vom Kieler Mieterverein ging die Initiative für
die Gründung des Landesverbandes aus.
Die Verbandsgründung
selber löste einen großen Motivationsschub aus; von Lübeck über Hamburg
bis Bremen entstand eine kraftvolle Mieterorganisation, der sich in den
folgenden Jahren weitere neu gegründete Ortsvereine anschlossen. So
konnten auf der 2. Verbandstagung am 30. und 31.07.1921 in Altona
bereits über 40 Vereine die Forderung unterstützen:
"Allein durch
genossenschaftliche Gemeinwirtschaft im Wohnungswesen kann die
Verheißung des § 155 der Reichsverfassung erfüllt werden. Vor aller
Öffentlichkeit fordert der Verbandstag von Reichsregierung und Reichstag
endlich energisches Handeln, statt unentschlossenen Geschehenlassens in
der Wohnungsfrage." (Norddeutsche Mieterzeitung, 01.08.1921)
Die katastrophale
Wohnungssituation nach dem 1. Weltkrieg erforderte seinerzeit
überproportionale Anstrengungen im Neubau. Die seinerzeit erhobene
Hauszinssteuer wurde in der Provinz Schleswig-Holstein nur ungefähr zur
Hälfte für den Wohnungsneubau verwendet, was den Verband damals schon zu
nachdrücklicher Kritik veranlaßte:
"Die Mieterbewegung steht
im Zeichen des Wohnungsbaues. In fast allen großen Städten ist man an
die Arbeit gegangen." Doch viel zu langsam wie man fand: "Die
organisierte Mieterschaft hat es satt, auf die Maßnahmen des Reiches,
des Landes (...) zu warten; sie handelt jetzt."
So unterstützte der
Verband damals schon alle Formen der Selbsthilfe, insbesondere auch die
Formen genossenschaftlichen Siedlungs- und Wohnungsbaues. So auch die
Aktivitäten des Kieler Mietervereins , der die "Bauspende" ins Leben
rief und hieraus - wenn auch in bescheidenem Umfang - selber Wohnungsbau
betrieb. Aus diesen von vielen Mietervereinen ähnlich praktizierten
Bewegungen sind viele Wohnungsbaugenossenschaften hervorgegangen.
Damals schon hatte sich
die enge Verknüpfung zwischen dem Landesverband und dem Kieler
Mieterverein bewährt. Die Geschäftsstelle in der Holstenstraße 102 war
nicht nur die Zentrale des Kieler Mietervereins, vielmehr liefen dort
auch die Fäden der gesamten norddeutschen Mieterbewegung zusammen.
Leider hat sich auch die
Mieterorganisation in der Zeit des Nationalsozialismus gleichschalten
lassen bis zu ihrem Verbot im Jahre 1944. Gut 5 Jahre sollte es dauern,
bis der Verband wieder Aktivitäten entfaltete. Die erste vorliegende
"Nachricht" datiert aus Oktober 1949. In ihr setzt sich der Verband
intensiv mit den von Adenauer geplanten Lockerungen in der
Wohnungszwangswirtschaft auseinander. Nur langsam gewinnt die
Mieterorganisation wieder an Einfluss, wobei die Einführung des
"Lücke-Planes" der Organisation einen starken Zulauf bescherte. Kein
Wunder: Auf rund 250 Tausend Wohnungen wurde der Fehlbestand in einer
vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes
Schleswig-Holstein herausgegebenen Broschüre nur 3 Jahre zuvor nämlich
im März 1957 geschätzt. Dementsprechend waren die Folgen des
"Lücke-Planes" für Schleswig-Holstein verheerend; 33 Tausend
Ostvertriebene waren noch menschenunwürdig in Barackennotlagern
untergebracht. Der damalige Ehrenvorsitzende des Verbandes Norddeutscher
Mietervereine - Heinrich Eckhoff - bezeichnete die Vorgehensweise des
Bundestages als ein "Verbrechen an der Menschheit" und forderte "für
Mieter die gleiche Wiedergutmachung, wie für die Vertriebenen und
Verfolgten" (Eckernförder Zeitung, 27.06.1963).
Die in der Folgezeit
immer weiter voranschreitende Einführung "weißer Kreise", in denen das
rechnerische Wohnungsdefizit weniger als 3 % betragen sollte, machte ein
erneutes Eingreifen des Staates nötig, um den schlimmsten Auswüchsen die
Spitze zu nehmen. So wurde das Kündigungsschutzgesetz als Dauerrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben, die Möglichkeit, örtliche
Mietspiegel einzurichten, geschaffen und musste vieles von dem wieder
"eingefangen" werden, was der "Lücke-Plan" frei hatte laufen lassen.
Mit der zunehmenden
Professionalisierung in den örtlichen Vereinen und beim Landesverband
wuchs die Zahl der im Bundesland Schleswig-Holstein vertretene
Mieterhaushalte wieder kontinuierlich an. Knapp 50 Tausend Haushalte
vertrat die Organisation im Jahre 1997. Gleichzeitig nahm die Zahl der
organisierten Mietervereine von ehedem gut 40 auf nur noch 9 im Jahre
1997 ab. Grund hierfür war gleichermaßen die zunehmende
Professionalisierung und die Fusion kleinerer Vereine mit den größeren
Vereinen in den kreisfreien Städten. Damit ging eine ständig verbesserte
wohnungspolitische und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes einher, die
aus der schleswig-holsteinischen Politik kaum mehr wegzudenken ist.
Und wie geht es weiter?
Auch in einer Zeit, in der Entspannungstendenzen am Wohnungsmarkt
unübersehbar sind, gilt es wachsam zu bleiben; heute wie Mitte der
80-ger Jahre wird mit dem Argument eines ausgeglichenen Wohnungsmarktes
die Wohnungsbauförderung überproportional heruntergefahren. Die Stimmen
werden wieder laut, die da behaupten, mit sinkenden Mieten werde auch
der Mieterschutz entbehrlich. Dabei gilt damals wie heute: Ein
vorsichtiges Abbröckeln von Neuvermietungspreisen im Spitzensegment wird
leichtfertig gleichgesetzt mit der Behauptung: "Die Mieten sinken!".
Ahnungslose Politiker greifen diese These ebenso gerne auf, wie
organisierte Verbandsvertreter aus der Wohnungswirtschaft oder bei den
Maklern. Heute wie damals gilt daher:
Die Mieterorganisation
ist unverzichtbar. Auch und gerade in Zeiten, in denen die Zeichen eher
auf Entspannung stehen. Wer die Neubautätigkeit heute mit den
Bedarfsprognosen vergleicht, wird schnell zu der Feststellung gelangen,
dass die nächste Wohnungsnot schon vorprogrammiert ist.
Eine umfassende Chronik
der Geschichte des Landesverbandes mit Literaturnachweisen. Grafiken und
Fotos kann bei der Landesgeschäftsstelle in einzelnen Exemplaren
abgefordert werden.
|