Mieterzeitungstexte Juni 1999


Einladung zur Jahreshauptversammlung

Kiel - Die Jahreshauptversammlung des Kieler Mietervereins findet am Donnerstag, den 08.07.1999 um 19.00 Uhr im Lichtsaal des Gewerkschaftshauses, Legienstraße 22, 24103 Kiel, statt. Hierzu wird herzlich eingeladen. Unsere Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Ehrung von Vereinsmitgliedern

3. Jahresbericht

4. Kassenbericht

5. Revisionsbericht

6. Aussprache zu den Berichten

7. Entlastung des Vorstandes

8. Vorstandswahlen

a) der / des 2. Vorsitzenden

b) der Kassiererin / des Kassierers

c) zweier Beisitzerinnen / Beisitzer

9. Wahl zweier Revisorinnen / Revisoren

10. Verschiedenes

Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit, er dient zugleich als Stimmkarte. Für Bewirtung wird gesorgt.


Kieler Mietspiegel gerichtsfest

Landgericht räumt dem Mietspiegel Vorrang ein

Kiel - In seinem Urteil vom 18.02.1999 (1 S 94/98) hat das Landgericht Kiel eine Positionsbestimmung des Kieler Mietspiegels vorgenommen, der dem Instrument im Ergebnis Gerichtsfestigkeit verleiht; das Gericht wörtlich:

„Allerdings folgt die Kammer dem Einwand der Beklagten, daß dem Kieler Mietspiegel grundsätzlich der Vorrang gebührt, wenn es um die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Kiel geht..."

Die Kammer betont ausdrücklich, daß nach dem Erscheinen des inzwischen vierten Mietspiegels keine Tatsachen bekannt geworden seien - auch nicht von den Kieler Sachverständigen -, die die Anwendbarkeit des Kieler Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Frage stellen. Auch der früher häufig zu Rate gezogene „RDM-Preisspiegel" wird von der Kammer nach neuester Rechtsprechung nicht mehr als Korrektiv herangezogen, weil er im Ergebnis nur Neuvermietungspreise erfaßt und im übrigen die Flächendeckung nicht gewährleistet ist.

Die Kammer weist zu Recht darauf hin, daß dort, wo Leerfelder oder schwach belegte Felder angetroffen werden, die Anwendbarkeit des Mietspiegels ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Dies gelte auch bei übergroßen Spannen. In diesen Fällen sei eine „Punktlandung" nicht möglich und sei es nötig, die Vor- und Nachteile einer Wohnung innerhalb (oder gegebenenfalls außerhalb) der Spanne abzuwägen, um den richtigen Mietwert für die betreffende Wohnung zu finden.

Der Kieler Mieterverein nimmt die Entscheidung des Landgerichtes mit großer Genugtuung auf. Mit dieser Entscheidung hat der Kieler Mietspiegel seine letzte Feuerprobe bestanden, so daß es in Zukunft nur noch darum gehen kann, eine sorgfältige Fortschreibung bzw. Neuaufstellung zu gewährleisten und die Treffsicherheit nach Möglichkeit zu verfeinern.

Der Einsatz des Kieler Mietervereins für die Erstellung des Kieler Mietspiegels hat sich im Ergebnis für alle Beteiligten gelohnt; die Praxis beweist, daß der Mietspiegel erheblich zum Rechtsfrieden und zur Rechtssicherheit in der Landeshauptstadt beiträgt.

Die durch den Mietspiegel erzeugte Markttransparenz hilft Mietern und Vermietern sich am Wohnungsmarkt zu orientieren und unnötige Streitigkeiten von vornherein auszuschließen. Der Mietspiegel ist zugleich ein hervorragendes Instrument, um die Gerichte zu entlasten, wie die immer noch rückläufige Zahl der Miethöhenprozesse eindrucksvoll beweist. So ging die Zahl der Miethöhenprozesse seit der Einführung des Kieler Mietspiegels kontinuierlich zurück.

Ablesen läßt sich dies an den erteilten Kostenschutzzusagen der Rechtsschutzversicherung des Kieler Mietervereins für seine Mitglieder. Hier die Zahlen:

Jahr Anzahl Jahr Anzahl
1993 100 1996 44
1994 96 1997 22
1995 72 1998 12

Natürlich spiegeln sich in dieser Entwicklung auch Entspannungstendenzen am Wohnungsmarkt wider, dennoch läßt sich allein aus den Jahren 1993, 1994 und 1995 die befriedende Wirkung des Kieler Mietspiegels unmißverständlich ablesen.

Nach Auffassung des Kieler Mietervereins profitiert aber auch die Landeshauptstadt Kiel vom Mietspiegel. Mit seiner Hilfe lassen sich überhöhte Mietforderungen für diejenigen Wohnungen, bei denen das Sozialamt die Miete übernimmt, erfolgreich abwehren, so daß auch von dieser Seite her der Kostenaufwand, den die Stadt für die Erstellung des Mietspiegels betreibt, gerechtfertigt ist.


Ergänzung: Kieler Mietspiegel auch auf Kronshagen anwendbar

Kiel - In einer bei Redaktionsschluß noch unveröffentlichten Entscheidung des Landgerichtes Kiel hat das Gericht bestätigt, daß der Kieler Mietspiegel grundsätzlich auch für Kronshagen anwendbar ist. Einzelheiten werden wir nachtragen, sobald die Entscheidung im Wortlaut vorliegt.


eMail und Internet

Landesverband und Mietervereine mit neuen Adressen

Kiel - Um das Internet-Angebot des Landesverbandes auszubauen und die interaktiven Möglichkeiten nutzen zu können, haben wir unsere Präsenz auf einen neuen Server verlegt. Hier die Adresse:

http://www.mieterbund-schleswig-holstein.de

Bei dieser Gelegenheit ist auch der Mieterverein Pinneberg mit „umgezogen". Seine neue Adresse lautet:

http://www.mieterbund-schleswig-holstein.de\mieterverein-pinneberg/

Seit dieser Umstellung sind sämtliche schleswig-holsteinischen Mietervereine per eMail ansprechbar. Hier die Adressen:

DMB Landesverband Schleswig-Holstein:

info@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Flensburg:

flensburger-mieterverein@mieterbund-schleswig-holstein.de

Kieler Mieterverein:

kieler-mieterverein@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Neumünster-Bad Segeberg:

mieterverein-neumuenster@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Lübeck:

mieterverein.luebeck@t-online.de

Mieterverein Elmshorn:

mieterverein-elmshorn@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Wedel:

mieterverein-wedel@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Pinneberg:

mieterverein-pinneberg@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Norderstedt:

mieterverein-norderstedt@mieterbund-schleswig-holstein.de

Mieterverein Geesthacht:

mieterverein-geesthacht@mieterbund-schleswig-holstein.de

Bitte schauen Sie mal herein und nutzen Sie ruhig die neuen Möglichkeiten - der eMail-Server wird natürlich regelmäßig abgefragt.


KWG modernisiert im Westring

Kiel - Knapp 100 Wohnungen will die Kieler Wohnungsbaugesellschaft im Kieler Westring sanieren. Die Kleinstwohnungen in dem unter Denkmalschutz bestehenden Gebäude (gegenüber der Hauptfeuerwache - siehe Foto) stehen bereits größtenteils leer. In einer Informationsveranstaltung am 20.04. hat der Kieler Mieterverein für die verbliebenen Mieter über ihre Rechte aufgeklärt und Vertretern der Kieler Wohnungsbaugesellschaft Gelegenheit gegeben, Einzelheiten dieser Maßnahme zu erläutern. Im Rahmen dieser Veranstaltung erklärte die KWG ihre Bereitschaft, weitgehend auf die Belange der Mieter Rücksicht zu nehmen, tatkräftige Unterstützung in Gestalt einer Umzugshilfe zu gewähren und auch an Lösungen für diejenigen zu arbeiten, die in ihren Wohnungen bleiben bzw. diese nach der Modernisierung wieder beziehen möchten. Ein guter Anfang für eine institutionalisierte Zusammenarbeit (siehe Beitrag Zusammenarbeit Mieterverein-KWG-Energiestiftung).


KWG-Modernisierungen

Mieterverein frühzeitig dabei

Kiel - Mit den Entspannungstendenzen am Wohnungsmarkt verändert sich auch das Investitionsverhalten der Wohnungswirtschaft. Modernisierungen treten stark in den Vordergrund. Durch eine bundesweit einmalige Zusammenarbeit wollen der Kieler Mieterverein, die Kieler Wohnungsbaugesellschaft und die Energiestiftung Schleswig-Holstein Vermieter-, Mieter- und Klimaschutzinteressen bereits im Vorfeld einer Sanierungsmaßnahme zusammenführen und nach Möglichkeit ausgleichen. Diese Zusammenarbeit wurde im Rahmen eines Pilotprojektes vertraglich besiegelt. Danach sollen Mieterbeteiligung bereits in der Planungsphase realisiert, ein reibungsloser Ablauf der Modernisierungsmaßnahme gewährleistet und ein zusätzlicher positiver Effekt für die Umwelt und das Portemonnaie der Beteiligten erzielt werden. Skandinavische Modelle zeigen, daß gerade im Modernisierungsbereich Mieterinteressen durch eine sehr frühzeitige Zusammenarbeit am besten gewahrt werden. Dies ist nur partnerschaftlich möglich. Die Zusammenarbeit der drei Akteure soll schon in diesem Jahr beim dritten Bauabschitt der Sanierungsmaßnahme „Im Waldwinkel" (siehe Foto) in Kiel-Hasseldieksdamm beginnen und anschließend bei einer Neuplanung von Anfang an realisiert werden.


DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN