Mieterbund: Antidiskriminierungsgesetz angemessen und vernünftig

Kiel, den 05.01.2005

Mieterbund: Antidiskriminierungsgesetz angemessen und vernünftig

Mit Befremden nimmt die Mieterorganisation die Klagelieder der Vermieterverbände zum Antidiskriminierungsgesetz zur Kenntnis; die Mieterorganisation hält das Gesetz für vernünftig und kann die Bedenken der Vermieterverbände nicht nachvollziehen. Diskriminierungsverbote finden sich schon jetzt in vielfältiger Form in unterschiedlichen Gesetzen

und niemand wird ernstlich behaupten, dass daraus unverhältnismäßig viele Rechtsstreitigkeiten erwachsen wären. Beispielhaft sei das im Bürgerlichen Gesetzbuch neu normierte Eintrittsrecht gleichgeschlechtlicher Partner in Mietverhältnisse, der Anspruch des Mieters auf Herstellung von Barrierefreiheit in seiner Wohnung oder die EU-Rechtsprechung, die Ausländern einen Rechtsanspruch auf Montage von Parabolantennen einräumt genannt. Die Tatsache, dass Diskriminierungsverbote jetzt in einem Gesetz gebündelt werden hat nach Meinung der Mieterorganisation berechtigterweise eine hohe Signalwirkung und trägt dazu bei, mehr Sensibilität zu erzeugen.

Die Mieterorganisation widerspricht der von der Wohnungswirtschaft geäußerten Meinung, mit dem Antidiskriminierungsgesetz werde den Vermietern die Möglichkeit genommen, funktionierende Nachbarschaften und sozialen Frieden zu erhalten. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist das Verbot unterschiedlicher Behandlung von Personen „ohne sachlichen Grund“. Und natürlich ist es zulässig, zur Vermeidung von Gefahren oder mit Rücksicht auf die Religion oder die persönliche Sicherheit Betroffener, Menschen unterschiedlich zu behandeln, wenn ein sachlicher Grund dies rechtfertigt. Dies war schon so, seit die ersten Diskriminierungsverbote Eingang in das Gesetz gefunden haben, dies wird sich auch in dem neuen Spezialgesetz nicht anders darstellen.

Auch die Kritik der Vermieterverbände an der Bweislastumkehr hält die Mieterorganisation nicht für gerechtfertigt. Wenn ein Vermieter mit sachlichem Grund die Vermietung einer Wohnung an einen bestimmten Mieter ablehnt, dann darf er dies zweifellos, und wenn er sich Gedanken hierüber gemacht hat, dann wird er seinen Standpunkt im Zweifelsfall auch begründen können.

Die Mieterorganisation könnte sich durchaus vorstellen, den Katalog derer, die durch das Gesetz begünstigt werden, um Familien mit Kindern zu erweitern. Diese haben gleichermaßen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt, um zwar um so stärker, je größer die Anzahl ihrer Kinder ist. Und schließlich wünscht sich die Mieterorganisation das Antidiskriminierungsverbot nicht nur für den Zugang zu Dienstleistungen, sondern auch in der täglichen Vertragsanwendung. Landesgeschäftsführer Jochen Kiersch: „Das Antidiskriminierungsgesetz ist das richtige Gesetz zum richtigen Zeitpunkt – Vermieter dürfen niemanden benachteiligen, es sei denn aus objektiv nachvollziehbaren sachlichen Gründen. Wer wollte hiergegen etwas einwenden“.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

 

 

Das könnte dich auch interessieren …