Mieterzeitung Oktober
2000 |
Verwaltungsgericht stärkt Fehlbelegungsabgabe
Kiel Mit großem Bedauern mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Verwaltungsgericht Schleswig die Fehlbelegungsabgabe und die dazu ergangene Landesverordnung für nicht angreifbar hält. Wir hatten kritisiert, dass diese Verordnung, die als Vergleichsmaßstab zwischen öffentlich geförderter und frei finanzierter Miete herangezogen wird, auf einem fehlerhaften Gutachten basiert. Dieses Gutachten kommt im Ergebnis zu Vergleichsmietwerten, die nach unseren Feststellungen in der Mehrzahl der Fälle über den vergleichbaren Mietspiegelwerten liegen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass in ungezählten Fällen betroffene Mieter mit ihrer öffentlich geförderten Miete zzgl. Fehlbelegungsabgabe deutlich mehr zu zahlen haben, als für eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung. Das Problem hat sich in der Vergangenheit zusätzlich verschärft angesichts sinkender Mieten in einzelnen Marktsegmenten.
Wir sind der Meinung, dass das Gericht sich die Sache zu einfach gemacht hat. Es hat festgestellt, dass die Vergleichsmietsätze in der Verordnung auf einem umfangreichen Gutachten beruhen und die Vergleichbarkeit zwischen Mietspiegeln und dem der Landesverordnung zugrundeliegenden Gutachten verneint. Die eklatanten Abweichungen zwischen tatsächlicher Wohnkostenbelastung einschließlich Fehlbelegungsabgabe und den Mietspiegelwerten hat das Gericht dabei völlig ausgeblendet.
Sobald die schriftliche Ausfertigung des Urteils zugestellt ist, werden wir prüfen, ob Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden.
Ungeachtet dessen halten wir an unserer Kritik fest; in ihrer gegenwärtigen Ausprägung ist die Fehlbelegungsabgabe ein reines Modell zum Abkassieren und richtet mehr Schaden an, als sie nützt. Die Abgabe hat die Sozialstruktur ganzer Straßenzüge entmischt. Das Land war schon gezwungen, große Teile von Mettenhof von der Fehlbelegungsabgabe freizustellen. Die unternehmerische Wohnungswirtschaft hat bereits mitgeteilt, dass sie eine Flut von weiteren Freistellungsanträgen beim Land einreichen werde. Auch das zukünftig zu erwartende Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe rechtfertigt deren weitere Erhebung unseres Erachtens nicht. Mit dem dramatischen Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes und der weiteren Entmischung betroffener Bestände wird die Abgabe zu einer reinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme verkümmern. Auch die wohlfeile Aussage der Landesregierung, das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe werde kraft Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues eingesetzt, ist blanke Augenwischerei. Tatsächlich ist das Wohnungsbauförderungsvolumen nach Einführung der Fehlbelegungsabgabe nicht gestiegen, sondern dramatsich gesunken. Im Ergebnis wird mit der Abgabe nur der Landeshaushalt gefüttert, da entsprechend weniger Landesmittel in die Wohnungsbauförderung gegeben werden.
Wir wiederholen daher unsere Forderung, von einer Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe über den im nächsten Jahr auslaufenden Erhebungszeitraum abzusehen.
Neuer Heizspiegel in Kiel
Kiel Der Kieler Mieterverein hat den Heizspiegel 1998 vorgelegt. Anhand dessen kann praktisch jeder Haushalt eines Mehrfamiliengebäudes mit Zentralheizung und einer Gebäudegröße ab 100 Quadratmetern für verschiedene Energieträger die Heizkosten seines Gebäudes mit dem Kieler Durchschnitt vergleichen. Dies alles ist sogar getrennt für Gebäude mit und ohne zentrale Warmwasserbereitung möglich.
So liegen beispielsweise die Heizkosten des Jahres 1998 für ein ölbeheiztes Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung und einer Größe zwischen 250 und 500 Quadratmetern optimal unter DM 10,00 pro Quadratmeter, durchschnittlich zwischen DM 10,00 und DM 13,20 pro Quadratmeter, erhöht zwischen DM 13,20 bis DM 18,20 pro Quadratmeter und extrem hoch, wenn sie über diesem Wert liegen. Dabei sind es gerade die Hochverbraucher, für die der Kieler Mieterverein sich interessiert, weil in diesem Bereich der Raumwärme eine deutliche Reduzierung des klimaschädigenden Treibhausgases CO2 erzielbar ist und einen wirksamen Beitrag für Umwelt und Klimaschutz leisten kann.
Wenn es also gelingt, anhand des Heizspiegels Hochverbraucher zu identifizieren und dort im Einvernehmen zwischen Mietern und Vermietern eine warmmietenneutrale Sanierung herbeizuführen, profitieren alle Beteiligten: Die Mieter von einem besseren Raumklima und langfristig niedrigeren Heizkosten, der Vermieter von einer verbesserten Bausubstanz und einer erhöhten Miete, das Kieler Handwerk durch entsprechende Aufträge und die Umwelt durch verminderten CO2-Ausstoß. Dies alles gilt um so mehr angesichts deutlich steigender Energiepreise. Hier z.B. die Tabelle für ein fernbeheiztes Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung:
Heizkosten fernbeheizter Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung,
DM pro m² und Jahr (1998)
Gebäudegröße |
optimal |
durchschnittlich |
erhöht |
extrem hoch |
|
100 bis 250 m² |
bis 14,60 |
14,60 bis 20,50 |
20,50 bis 24,70 |
mehr als 24,70 |
DM/m² |
250 bis 500 m² |
bis 13,20 |
13,20 bis 18,10 |
18,10 bis 23,00 |
mehr als 23,00 |
DM/m² |
500 bis 1000 m² |
bis 12,00 |
12,00 bis 16,20 |
16,20 bis 21,50 |
mehr als 21,50 |
DM/m² |
> 1.000 m² |
bis 11,30 |
11,30 bis 15,10 |
15,10 bis 20,50 |
mehr als 20,50 |
DM/m² |
Der komplette Heizspiegel kann kostenlos beim Kieler Mieterverein e.V., Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel, während der Bürozeiten abgeholt werden (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Gegen Voreinsendung von DM 3,00 -gegebenenfalls auch in Briefmarken - schickt der Kieler Mieterverein das Tabellenwerk auch gerne zu.
Das vom Umweltbundesamt geförderte Projekt hält im Übrigen noch ein zusätzliches Bonbon bereit. Wer eine Kopie seiner Heizkostenabrechnung 1998 an den Kieler Mieterverein schickt, erhält dafür ein kostenloses, aber sehr aussagekräftiges Kurzgutachten von der ArbeitsGruppeEnergie in München, die das Projekt entwickelt hat und die vorhandenen Heizspiegel im Bundesgebiet betreut.
Kieler Mieterverein überprüft Betriebskosten
Kiel Nach einer mehrjährigen Pause möchte der Kieler Mieterverein die Betriebskostenabrechnungen der Kieler Vermieter wieder überprüfen. Wir rufen alle Mitglieder in der Landeshauptstadt Kiel auf, die Betriebskostenabrechnung des Jahre 1999 in Kopie beim Kieler Mieterverein einzureichen. Über das Ergebnis der Überprüfung wird voraussichtlich in der Februarausgabe des Jahres 2001 berichtet werden.
Informationsveranstaltungen des Kieler Mietervereins
Kiel Der Kieler Mieterverein bietet folgende Vorträge an:
Donnerstag, 19.10.2000, 19.00 Uhr, "Rund um die Betriebskosten"
Donnerstag, 23.11.2000, 19.00 Uhr, "Rund um Modernisierung und Mieterhöhung".
Beide Veranstaltungen finden im Sitzungsraum des Kieler Mietervereins statt. Wegen des begrenzten Platzangebotes wird um kurze telefonische Anmeldung gebeten (0431 / 97919-0).
RDM zur Mietenentwicklung
Kiel Jeweils im Frühjahr ermittelt der Ring Deutscher Makler die Durchschnittswerte der bei seinen Mitgliedsunternehmen getätigten Neuabschlüsse. Danach hat das Mietgefüge in der Landeshauptstadt Kiel noch einmal deutlich nachgegeben, nämlich bis zu 3,78 Prozent bei den gut ausgestatteten Altbauwohnungen und 2,11 Prozent bei den einfacheren Neubauwohnungen. Im übrigen Land haben sich Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben, anders jedoch in Norderstedt; dort stellt der RDM praktisch im gesamten Spektrum Steigerungsraten zwischen knapp 10 und gut 20 Prozent fest. Dies alles betrifft zur Zeit nur Neuvermietungspreise, erfahrungsgemäß ziehen aber die Bestandsmieten mit Verzögerung nach. Ausgehend von Hamburg werden wir uns wohl wieder an steigenden Mieten gewöhnen müssen.
Talfahrt bei den Baugenehmigungen hält an
Kiel Das Halbjahresergebnis der Baugenehmigungen 2000 lässt nichts gutes ahnen; wurden 1994 bis einschließlich Juni noch 5.993 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum Bau genehmigt, so ist diese Zahl im Jahre 2000 auf 1.456 abgesackt. Auch der Boom beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern schwächt sich ab. Statt 5.624 im ersten Halbjahr 1998 wurden im Vergleichszeitraum 2000 nur noch 4.852 Einheiten genehmigt (vgl. Grafik).

DEUTSCHER MIETERBUND LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN