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Mietspiegel in
Schleswig-Holstein
Auf den nachfolgenden Seiten
finden Sie die Rastertabellen der schleswig-holsteinischen Mietspiegel.
Diese geben alleine noch keine eindeutige Aussage zum Wohnwert einer
bestimmten Wohnung. Vielmehr wird es nötig sein, im konkreten Einzelfall
eine Wohnung anhand der zu jedem Mietspiegel herausgegebenen Broschüre
zu überprüfen. Diese Broschüren beschreiben die Standards, die den
jeweiligen Mittelwerten zugrunde liegen, die Lageeinteilungen sowie Zu-
und Abschläge aufgrund bestimmter Wohnungsmerkmale. Aus
urheberrechtlichen Gründen sind wir daran gehindert die vollständigen
Mietspiegelbroschüren hier wiederzugeben. Die Broschüren sind jedoch -
teils entgeltlich, teils unentgeltlich - bei den örtlichen Wohnungs-
und/oder Sozialämtern sowie bei den örtlichen Mietervereinen zu
beziehen. In jedem Falle gilt: Mietspiegel sind allein wegen ihrer
besonders breiten Datenbasis allen anderen Erkenntnissen zur
ortsüblichen Vergleichsmiete mit Abstand überlegen. Dies gilt ganz
besonders im Verhältnis zur "Flüsterpropaganda" (die Wohnung meines
Bekannten kostet aber...), zu den Angeboten in den Tageszeitungen und zu
"Möchtegernmietspiegeln" von Finanzämtern, von Interessenverbänden der
Wohnungswirtschaft und von Maklerverbänden.
Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein
Betriebskostenabrechnungen, die den schleswig-holsteinischen Mietervereinen zur
Überprüfung vorgelegt werden, dienen der Mieterorganisation zugleich als
Grundlage, um Betriebskosten landesweit vergleichbar und transparent zu machen.
Basierend auf den im Jahre 2007 vorgelegten Betriebskostenabrechnungen des
Jahres 2006 liegt jetzt der aktuelle Betriebskostenspiegel für
Schleswig-Holstein vor. Danach wurden im Jahre 2007 durchschnittlich 1,73 € an
kalten Betriebskosten und 1,17 € an Heizungs- und Warmwasserkosten je
Quadratmeter und Monat abgerechnet. Für eine 60 m² große Wohnung sind dies
jährlich 1245,60 € an kalten und 842,40 € an warmen Betriebskosten. Einzelheiten
zeigt unsere Grafik.
Aber Vorsicht! Wenn
nicht alle Betriebskosten umlagefähig sind (nachzulesen im Mietvertrag), muss
eine Abrechnung natürlich unter dem Mittelwert liegen. Liegt das
Abrechnungsergebnis deutlich über dem Mittelwert, so sollte die Abrechnung dem
zuständigen Mieterverein zur Überprüfung vorgelegt werden. Beachtenswert auch:
Wohnungsunternehmen mogeln in ihre kalten Betriebskosten häufig Instandhaltungs-
und Verwaltungskosten hinein und sind im Bereich der kalten Betriebskosten oft
deutlich teurer als viele Privatvermieter, die die Durchschnittswerte vielfach
unterbieten.

Heizspiegel Kiel
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