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Mietspiegel in Schleswig-Holstein

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Rastertabellen der schleswig-holsteinischen Mietspiegel. Diese geben alleine noch keine eindeutige Aussage zum Wohnwert einer bestimmten Wohnung. Vielmehr wird es nötig sein, im konkreten Einzelfall eine Wohnung anhand der zu jedem Mietspiegel herausgegebenen Broschüre zu überprüfen. Diese Broschüren beschreiben die Standards, die den jeweiligen Mittelwerten zugrunde liegen, die Lageeinteilungen sowie Zu- und Abschläge aufgrund bestimmter Wohnungsmerkmale. Aus urheberrechtlichen Gründen sind wir daran gehindert die vollständigen Mietspiegelbroschüren hier wiederzugeben. Die Broschüren sind jedoch - teils entgeltlich, teils unentgeltlich - bei den örtlichen Wohnungs- und/oder Sozialämtern sowie bei den örtlichen Mietervereinen zu beziehen. In jedem Falle gilt: Mietspiegel sind allein wegen ihrer besonders breiten Datenbasis allen anderen Erkenntnissen zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit Abstand überlegen. Dies gilt ganz besonders im Verhältnis zur "Flüsterpropaganda" (die Wohnung meines Bekannten kostet aber...), zu den Angeboten in den Tageszeitungen und zu "Möchtegernmietspiegeln" von Finanzämtern, von Interessenverbänden der Wohnungswirtschaft und von Maklerverbänden.

 

 

Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein

Betriebskostenabrechnungen, die den schleswig-holsteinischen Mietervereinen zur Überprüfung vorgelegt werden, dienen der Mieterorganisation zugleich als Grundlage, um Betriebskosten landesweit vergleichbar und transparent zu machen. Basierend auf den im Jahre 2007 vorgelegten Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2006 liegt jetzt der aktuelle Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein vor. Danach wurden im Jahre 2007 durchschnittlich 1,73 € an kalten Betriebskosten und 1,17 € an Heizungs- und Warmwasserkosten je Quadratmeter und Monat abgerechnet. Für eine 60 m² große Wohnung sind dies jährlich 1245,60 € an kalten und 842,40 € an warmen Betriebskosten. Einzelheiten zeigt unsere Grafik.

Aber Vorsicht! Wenn nicht alle Betriebskosten umlagefähig sind (nachzulesen im Mietvertrag), muss eine Abrechnung natürlich unter dem Mittelwert liegen. Liegt das Abrechnungsergebnis deutlich über dem Mittelwert, so sollte die Abrechnung dem zuständigen Mieterverein zur Überprüfung vorgelegt werden. Beachtenswert auch: Wohnungsunternehmen mogeln in ihre kalten Betriebskosten häufig Instandhaltungs- und Verwaltungskosten hinein und sind im Bereich der kalten Betriebskosten oft deutlich teurer als viele Privatvermieter, die die Durchschnittswerte vielfach unterbieten.

 

 

Heizspiegel Kiel


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