Weihnachtsschmuck im Mehrfamilienhaus
Kiel, den 09.12.2014
Weihnachtsschmuck im Mehrfamilienhaus
Nicht nur die Wohnung, auch Balkone, Hausfassaden oder Treppenhäuser werden in der Vorweihnachtszeit zum Teil üppig geschmückt. Für die einen ist das ein unverzichtbarer Bestandteil der Vorweihnachtszeit, für die anderen häufig Stein des Anstoßes und Ärgernis. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine erläutern, was erlaubt ist:
Im Treppenhaus dürfen Mieter an ihrer Wohnungstür bunte Adventskränze befestigen, wenn dadurch die Tür nicht beschädigt wird. Mitmieter dürfen hieran keinen Anstoß nehmen (LG Düsseldorf 35 T 500/98). Anders wenn Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach ihren Vorstellungen weihnachtlich dekorieren wollen. Das müssen die Nachbarn nicht akzeptieren, sie können die Entfernung der Weihnachtsdekoration fordern (AG Münster 38 C 1858/08). Das gilt auch, wenn eine Mietpartei weihnachtliche Duftsprays – egal ob Tanne, Vanille oder Zimt – im ganzen Haus versprüht. Nachbarn müssen dies nicht hinnehmen (OLG Düsseldorf 3 Wx 98/03).
Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind in den Wohnungen, auch in den Fenstern, erlaubt.
Das Gleiche gilt für den Balkon und – mit Abstrichen – auch für die Hausfassade. Voraussetzung ist, dass am Balkon oder an der Hausfassade der Weihnachtsschmuck, die kraxelnden Weihnachtsmänner usw., sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (LG Berlin 65 S 390/09). Das bedeutet nach Darstellung der Mietervereine, dass die Nachbarn nicht die ganze Nacht über ausgeleuchtet und durch flackernde Lichter gestört werden dürfen. Spätestens ab 22.00 Uhr heißt es: Licht aus.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel