01.12.2014: Kappungsgrenzenverordnung tritt in Kraft

01.12.2014

01.12.2014: Kappungsgrenzenverordnung tritt in Kraft

Am 14.11.2014 ist sie beschlossen und am 27.11.2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht worden: Die sogenannte „Kappungsgrenzenverordnung“ tritt damit am 01.12.2014 in Kraft. Sie legt fest, dass in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, eine Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietenverfahren maximal 15 % betragen darf. Damit wird in diesen Gebieten die im BGB festgelegte Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren spürbar abgemildert. Maßstab für die absolute Miethöhe bleibt dabei immer die „ortsübliche Vergleichsmiete“, wie sie beispielsweise durch den Kieler Mietspiegel beschrieben wird.

 Vom Grundsatz her begrüßt die Mieterorganisation den Erlass dieser Verordnung. Sie kommt jedoch reichlich verspätet – Bayern beispielsweise hat als erstes Bundesland eine derartige Verordnung bereits am 15.05.2013 in Kraft gesetzt. Hauptsächlich kritisieren die schleswig-holsteinischen Mietervereine aber die Tatsache, dass die Verordnung viel zu kurz greift. So bleiben weite Teile des hamburgischen Umlandes ungeschützt, obwohl auf den Wohnungsmärkten dort „hamburgische Verhältnisse“ herrschen. Norderstedt und Pinneberg mit ihrem hohen Mietgefüge werden von der Verordnung ebenso wenig erfasst wie Schenefeld, Halstenbek oder Uetersen.

Und auch die Landeshauptstadt müsste nach Meinung des Kieler Mietervereins in die Verordnung einbezogen werden. Ein gemeinsamer Eiertanz der Ratsversammlung, des Oberbürgermeisters und des zuständigen Dezernenten Stöcken hat dem jedoch einen Riegel vorgeschoben. Die Stadt hätte nur ein positives Votum für die Einbeziehung in die Verordnung abgeben müssen, um der Kieler Mieterschaft deren Schutz zu sichern. Vorläufig gilt im Rathaus jedoch die Devise: Abwarten, ob es vielleicht noch schlimmer kommt.

Nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Mietervereine sind sowohl die Landesregierung als auch viele Kommunen – darunter die Landeshauptstadt Kiel – dem Wehgeschrei der Wohnungswirtschaft aufgesessen, die sich massiv gegen die Verordnung ausgesprochen und mit einem Investitionsboykott gedroht hat. Allen voran der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem neben vielen Genossenschaften zum Beispiel Großvermieter, wie die Deutsche Annington und die Gagfah angehören. Dass Befürchtungen, der Mietwohnungsneubau könne einbrechen, völlig unbegründet sind, beweisen die bundesweit steigenden Fertigstellungszahlen. Vor diesem Hintergrund halten die schleswig-holsteinischen Mietervereine an ihrer Forderung fest, alle Kommunen des unmittelbaren hamburgischen Umlandes in die Verordnung einzubeziehen – vor allem Norderstedt – aber auch die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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