3-Monatskündigungsfrist für Mieter kommt
Kiel, den 19.04.2005
3-Monatskündigungsfrist für Mieter kommt – Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein besonders wichtig
Mitte März hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung den von Rot/Grün eingebrachten Gesetzentwurf zur Kündigungsfristregelung beschlossen. Danach können Mieter zukünftig das Mietverhältnis auch dann mit einer 3-Monatsfrist kündigen, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind. Ursprünglich hatte der Bundesgesetzgeber diese Regelung schon im September 2001 in Kraft setzen wollen. Wegen handwerklicher Fehler in der Übergangsregelung war die Neuregelung jedoch von Anfang an strittig und hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass die damalige Regelung für Altverträge nicht anwendbar ist.
Die schleswig-holsteinischen Mietervereine rechnen damit, dass das Gesetz zum 01.07.2005 in Kraft treten kann. Es liegt zur Zeit im Bundesrat, der zwar Einspruch gegen dieses Gesetz einlegen kann – diesen Einspruch kann aber der Bundestag mit Mehrheit zurückweisen. Schleswig-holsteinische Mieter werden von dieser Gesetzesregelung besonders profitieren. Die im Lande vertriebenen Formularmietverträge sehen, soweit sie vor dem 01.09.2001 abgeschlossen worden sind, überwiegend gestaffelte Kündigungsfristen vor. Wegen der großenteils entspannten Situation am Wohnungsmarkt werden viele Mieter, die eigentlich umziehen und sich eine preiswertere Wohnung suchen möchten, durch die langen Kündigungsfristen, die ursprünglich zu ihrem Schutze in das Gesetz Eingang gefunden hatten, am Umzug gehindert.
Wegen der vielfältigen Beratungsnachfrage rechnen die Mietervereine mit einem vorübergehenden, aber deutlichen Anstieg der Umzüge nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Sie weisen im Übrigen darauf hin, dass auch während des Laufes einer längeren Kündigungsfrist aufgrund der gesetzlichen Neuregelung eine erneute Kündigung mit der kurzen Frist möglich sein wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel