Balkon und Pflanzen

Kiel, den 28.05.2009

Balkon und Pflanzen

Soweit nicht die Rechte der Mitmieter oder des Hauseigentümers beeinträchtigt werden, kann ein Mieter nach Informationen des Mieterbundes Schleswig-Holstein den zu seiner Wohnung gehörenden Balkon so nutzen, wie es ihm gefällt. Er darf beispielsweise Wäsche auf dem Balkon trocknen, einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter aufstellen.

Grundsätzlich darf der Mieter auch Blumenkästen am Balkon anbringen oder außen auf das Fensterbrett stellen (AG Berlin-Schöneberg, AZ 6 C 550/89).

Die Kästen müssen jedoch ordentlich befestigt sein, so dass sie auch bei starkem Wind nicht herunterstürzen. Handelt es sich allerdings um eine Wohnungseigentumsanlage und hat die Eigentümergemeinschaft festgelegt, dass Blumenkästen im Inneren des Balkons anzubringen sind, so ist dies zu beachten – vorausgesetzt, z. B. Sicherheitserwägungen waren dafür maßgeblich. Eventuell herabfallende Blätter müssen die darunter wohnenden Mieter dulden, es sei denn, der Balkonbewuchs ist so umfangreich, dass er zu einer erheblichen Belastung wird (LG Berlin, AZ 67 S 127/02).

Will der Mieter auf seiner Terrasse eine Markise anbringen, benötigt er die Zustimmung des Vermieters (LG München, AZ 31 S 19 840/88).

Für die Reinigung des Balkons ist der Mieter zuständig. Dazu gehört auch die Säuberung des Abflusssiebes, damit Regenwasser ordnungsgemäß ablaufen kann (LG Berlin, AZ 61 S 379/85).

Sind Teile des Balkons oder der Terrasse reparaturbedürftig, so der Mieterbund Schleswig-Holstein, muss sich der Vermieter darum kümmern. Während länger andauernder Reparaturarbeiten darf der Mieter die Miete mindern.

Der BGH hat im Übrigen entschieden, dass der Vermieter die Zustimmung zum Aufstellen einer Satellitenschüssel auf dem eigenen Balkon nicht versagen darf, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt, noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird (AZ VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007).

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

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