Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein
Kiel, den 29.11.2012
Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein
Am 31.12.2012 endet die Frist, bis zu der Vermieter über Betriebskosten des Jahres 2011 abgerechnet haben müssen. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine verzeichnen deswegen schon jetzt die diesjährige „Schlussrallye“.
Neben der Überprüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für die Mitglieder der Mietervereine wird aus den (anonymisierten) Daten alljährlich auch der Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein erstellt. Die Qualität dieses Betriebskostenspiegels steht und fällt mit der Anzahl der eingespeisten Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Je größer die Zahl der erfassten Abrechnungen ist, desto aussagekräftiger ist der fertige Betriebskostenspiegel. Der hohe Nutzen von Betriebskostenspiegeln liegt in der Tatsache, dass damit die Möglichkeit geboten wird, eine einzelne Betriebskostenabrechnung daraufhin zu überprüfen, ob deren Betriebskostenpositionen besonders hoch, durchschnittlich oder auch unterdurchschnittlich ausfallen. Wer bei dieser Überprüfung feststellt, dass die Betriebskosten seines Hauses deutlich über dem Durchschnitt liegen, hat in der Regel auch alle Veranlassung, eine sorgfältige Überprüfung dieser Abrechnung vorzunehmen oder bei seinem Mieterverein in Auftrag zu geben.
Um auch Mietern, die nicht Mitglied im Deutschen Mieterbund sind, die Möglichkeit zu geben, ihre Betriebskostendaten für einen Betriebskostenspiegel bereitzustellen, hält der Deutsche Mieterbund in seiner Internetpräsentation www.mieterbund.de unter der Rubrik Service -> Betriebskostenspiegel ein Formular bereit, in welches diese Daten (natürlich ebenfalls anonymisiert) eingegeben werden können. Dies ist ein einfacher Weg, um den Auswüchsen bei den Betriebskosten etwas entgegenzusetzen. Beispielhaft seien hier ein paar der „heimlichen“ Fehlerquellen genannt, die Betriebskosten nach oben treiben können, ohne dass sie einer Betriebskostenabrechnung auf Anhieb anzusehen sind.
Hauswartskosten: Ein Hauswart, der auch Reparaturen erledigt, Wohnungsübergaben vornimmt und Handwerker bestellt, ist mit diesen Dienstleistungen für den Vermieter unterwegs. Dieser Anteil der Hauswartskosten darf nicht umgelegt werden. Wenn die Hausmeisterkosten deutlich über dem Durchschnitt liegen, werden wohl Kostenanteile enthalten sein, die nicht umlagefähig sind.
Fahrstuhlbetriebskosten: Viele Wartungsunternehmen bieten sogenannte Vollwartungsverträge an. Darin verpflichten sich die Unternehmen, einen Fahrstuhl dauerhaft betriebsfähig zu halten einschließlich der Durchführung aller Reparaturen. Reparaturen sind jedoch grundsätzlich Vermietersache. Der Reparatur- und Materialkostenanteil dafür ist nicht umlagefähig. Auch hier gilt: Wenn die Fahrstuhlwartungskosten deutlich über dem Durchschnitt liegen, werden wohl Kostenanteile enthalten sein, die nicht umlagefähig sind.
Versicherungskosten: Viele Vermieter leisten sich luxuriöse Gebäudeversicherungen, bei denen auch für unsere Breiten völlig abwegige Risiken mitversichert werden. Dazu gehören Vulkanausbrüche, Bergrutsche, Lawinenabgänge und Erdbeben. Gerne werden bei derartigen Versicherungsverträgen auch Reisekosten des Vermieters mitversichert, wenn er wegen eines Schadensfalles vorzeitig aus dem Urlaub zurückkehren muss. In vielen Verträgen ist sogar das Mietausfallrisiko des Vermieters gleich mitversichert. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Vermieter bei Veranlassung von Betriebskosten wirtschaftlich vernünftig handeln muss. Dieses Gebot wird massenhaft missachtet. Wenn die Versicherungskosten deutlich über dem Durchschnitt liegen, werden wohl Kostenanteile enthalten sein, die nicht umlagefähig sind.
Zwielichtige Einzelansätze finden sich in fast allen Betriebskostenpositionen – die Liste ließe sich durchaus noch fortsetzen. Sie mag als Beispiel dafür dienen, wie wichtig es ist, bei Betriebskosten Transparenz zu schaffen. Deswegen rufen die schleswig-holsteinischen Mietervereine alle Mieterhaushalte auf, sich nach Möglichkeit an der Betriebskostenerhebung zu beteiligen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel