Heizkostenzuschuss jetzt beantragenEnde der Antragfrist am 30. April 2001
Kiel, den 23.04.2001
Heizkostenzuschuss jetzt beantragenEnde der Antragfrist am 30. April 2001
1,4 Milliarden DM hat der Bund für einen einmaligen Heizkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Das „Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses“ gewährt einkommensschwachen Haushalten einen Zuschuss in Höhe von DM 5,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, um finanzielle Härten angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise auszugleichen. Hier die Voraussetzungen, unter denen der Zuschuss gezahlt wird:
- Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Beheizungsart gezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob mit Gas, Öl, Fernwärme oder Strom geheizt wird, ob Zentralheizung, Etagenheizung oder Einzelöfen vorhanden sind.
- Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, die Wohngeld erhalten. Wer zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 mindestens 3 Monate hintereinander Wohngeld bekommen hat, hat auch Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Der Zuschuss in Höhe von DM 5,00 pro Quadratmeter entsprechend einmalig DM 400,00 bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wird automatisch an Wohngeldempfänger ausgezahlt. Wohngeldempfänger müssen keinen eigenen Antrag für den Heizkostenzuschuss stellen.
- Etwas anderes gilt jedoch für diejenigen Haushalte, die zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 3 Monate lang im Durchschnitt ein Monatseinkommen von höchstens DM 1.650,00 hatten. Diese Haushalte erhalten den Heizkostenzuschuss nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen einen Antrag stellen, und zwar bis spätestens 30.04.2001. Eile ist also geboten. Die Einkommensgrenze in Höhe von DM 1.650,00 – netto ähnlich – erhöht sich für 2-Personen-Haushalte auf DM 2.300,00, für 3-Personen-Haushalte auf DM 2.850,00 und für 4-Personen-Haushalte auf DM 3.400,00 und so weiter.
- Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Antrag bei der hierfür zuständigen oder bestimmten Stelle abzugeben. In Betracht kommen das Sozialamt, das Wohnungsamt oder das Bafög-Amt. Wichtig: Es reicht aus, wenn der Antrag bis zum 30.04.2001 im Rathaus, bei der Amtsverwaltung oder einer sonstigen zuständigen Stelle abgegeben wird. Der Antrag muss dann sofort an die tatsächlich zuständige Stelle weitergeleitet werden.
- Bafög-Empfänger oder Bezieher von Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und Bewohner eines Heimes nach dem Heimgesetz, z.B. Altenheim-Bewohner, erhalten DM 100,00 Heizkostenzuschuss. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen einheitlich von einer Wohnfläche von 20 Quadratmeter aus.
Nähere Informationen gibt es bei allen örtlichen Mietervereinen. Deren Anschriften, Telefon- und Fax-Nummern können unter der zentralen Rufnummer 01805/835835, direkt über die Landesgeschäftsstelle in Kiel unter 0431/979190 oder über das Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de abgerufen werden.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel