Heizsaison – Vermieter verantwortlich für Wärme
Kiel, den 30.10.2018
Heizsaison – Vermieter verantwortlich für Wärme
Jetzt im Herbst hat die Heizsaison begonnen. Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr betrieben, deshalb ist in vielen Mietverträgen eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise zum 1. Oktober beginnt. Nach Auskunft des DMB Landesverband Schleswig-Holstein ist der Vermieter spätestens ab dieser Zeit zum Heizen verpflichtet.
Zwischen 20 bis 22 Grad Celsius müssen in der Wohnung mindestens erreicht werden. Besteht ein hoher persönlicher Wärmebedarf mit beispielsweise 22 Grad Celsius, dann führt das allerdings auch zu einem überproportional hohen Kostenanstieg gegenüber durchschnittlichen 20 Grad Celsius. Jedoch gilt die Heizpflicht nicht rund um die Uhr: Ausreichend ist es, wenn die Räume von 6:00 bis 23:00 Uhr entsprechend warm werden. Ist das nicht der Fall liegt ein Mangel vor und eine Mietminderung ist gerechtfertigt. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann die Miete gegebenenfalls bis zu 100 % gemindert werden, informiert der DMB Landesverband Schleswig-Holstein.
Nachts ist der Vermieter in der Regel zur sogenannten Nachtabsenkung um bis zu 2 Grad Celsius berechtigt. Dann reichen 18 Grad Celsius aus.
Beim Warmwasser wird in Bad und Küche eine Temperatur von ca. 50 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange auf sich warten lassen – spätestens nach zehn Sekunden sollte das Warmwasser aus dem Hahn kommen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel