Heizungsgeräusche

Kiel, den 19.03.2018

Heizungsgeräusche

Wer kennt sie nicht: Regelmäßige Klopfgeräusche bzw. ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung. Das sind Wohnungsmängel, die der Vermieter abstellen und beseitigen muss, so der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein. Unter Umständen kann der Mieter, solange es klopft und knackt, auch die Miete mindern. Mitunter reicht es bei Heizungsgeräuschen aber auch schon aus, wenn die Heizung entlüftet wird. Das kann oft der Hausmeister oder der Mieter auch selbst übernehmen.

Treten Klopfgeräusche bzw. Knacken und Rauschen der Heizung trotzdem weiter auf, muss der Vermieter, nachdem er über das Problem informiert wurde, die Handwerker bestellen. Die Ursache der Geräusche muss gefunden und abgestellt werden. Dabei kommt es nicht nur auf die konkrete Lautstärke der Klopfgeräusche an. Deutliche, auch unterschiedlich laute Klopfgeräusche, von mehr oder weniger langen Pausen unterbrochen, sind insbesondere bei Heizkörpern im Schlafzimmer äußerst störend, sodass der Vermieter verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen (AG Hamburg 47 C 2816/86).

Bis dies geschehen ist, kann der Mieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein grundsätzlich die Miete mindern. Das Landgericht Mannheim (4 S 95/77) ging zum Beispiel von einer Minderungsquote von 75 % des auf das Schlafzimmer entfallenden Quadratmeterzinses aus.

Das Landgericht Darmstadt (7 S 131/78) billigte den Mietern bei Klopfgeräuschen, die insbesondere nachts und in den frühen Morgenstunden auftraten, neben der Mietminderung auch das Recht zur fristlosen Kündigung zu, nachdem der Mangel trotz Fristsetzung des Mieters und einem vergeblichen Reparaturversuch nicht abgestellt wurde.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel

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