Jetzt geht es los: Tauwetter setzt Dachgeschosswohnungen unter Wasser

Kiel, den 25.02.2010

Jetzt geht es los: Tauwetter setzt Dachgeschosswohnungen unter Wasser

Bei den schleswig-holsteinischen Mietervereinen häufen sich schlagartig die Beschwerden, weil Frost und Schnee auch den Dächern erheblich zugesetzt haben. Aufgeplatzte Flachdächer, zugefrorene Regenrinnen und Flugschnee, der unter die Dachhaut geraten ist, setzen die darunter liegenden Wohnungen reihenweise unter Wasser. Dazu geben die schleswig-holsteinischen Mietervereine folgende Empfehlungen ab:

Wenn sich Wasserschäden zeigen sollten diese sofort fernmündlich und vorsichtshalber parallel dazu auch schriftlich an den Vermieter gemeldet werden. Mieter sind nicht nur berechtigt, solche Mängel anzuzeigen, sondern durchaus auch verpflichtet. Die Sache ist um so wichtiger, weil den ersten kleinen Wasserrändern durchaus größere Wassermengen folgen können.

Mieter tun gut daran, vorsorglich auch eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen – z.B. 14 Tage -, um den Anspruch nach Fristablauf auch nachdrücklicher verfolgen zu können, falls der Vermieter nichts macht.

Mängel, die auf Schäden am Dach zurückzuführen sind, rechtfertigen immer eine Mietminderung. Ob Mieter hiervon Gebrauch machen wollen oder nicht hängt von ihrem Ermessen ab. Es empfiehlt sich aber immer, einen sogenannten Mietminderungsvorbehalt zu erklären, damit der Vermieter weiß, dass er mit einer Mietminderung rechnen muss, wenn er sich nicht ausreichend um Mängelbeseitigung bemüht.

Frostschäden am Dach mit Folgeschäden innerhalb der Wohnung oder am Eigentum des Mieters lösen nicht unbedingt Schadensersatzansprüche aus. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Schäden entstanden sind, nachdem eine vom Mieter gesetzte angemessene Mängelbeseitigungsfrist erfolglos verstrichen ist. Diese Situation kann aber durchaus noch eintreten. Der Winter ist noch nicht zu Ende. Scharfen Frost mit Neuschnee kann es durchaus noch bis Ende März geben mit der Folge, dass Schäden, die jetzt eigentlich behoben werden könnten, sich verschlechtern und zu weiteren Wassereinbrüchen führen.

Ein Formular, mit dem Mieter eine Mängelanzeige korrekt vornehmen und sich dabei alle Rechte sichern können, findet sich unter www.kieler-mieterverein.de “ Service “ Formulare.

Bei alledem gilt: Die Mieterorganisation rechnet mit einem regelrechten Run auf Dachdeckerbetriebe. Es mag schon sein, dass die Betriebe erst einmal gar nicht hinterher kommen. Für diesen Fall empfiehlt die Mieterorganisation Mietern, wie Vermietern wechselseitiges Verständnis. Mieter werden dieses Verständnis sicher aufbringen, wenn sie den Eindruck haben, dass ihre Vermieter sich gewissenhaft bemühen, so schnell wie möglich für eine trockene und frisch gestrichene Wohnung zu sorgen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig.holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

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