Kündigungsschutz nach Umwandlung gefährdet

Kiel, den 24.08.2000

Kündigungsschutz nach Umwandlung gefährdet

Am 30.11.2000 läuft die Landesverordnung zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist aus, wenn sie von der Landesregierung nicht verlängert wird. Diese Verordnung bewirkt eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Danach kann sich der Erwerber einer umgewandelten Wohnung frühestens 5 Jahre seit der Veräußerung an ihn auf Eigenbedarf berufen und deswegen kündigen. Wenn die Verordnung ersatzlos auslaufen würde, betrüge diese Frist nur noch 3 Jahre. Nachhaltig betroffen sind dabei die Kommunen Bad Oldesloe, Eutin, Geesthacht, Großhansdorf, Henstedt-Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Kronshagen, Lauenburg, Mölln, Preetz, Ratzeburg, Schwarzenbek, Wentorf und Westerland. Sie würden ohne einen erweiterten Kündigungsschutz dastehen und laufen Gefahr, vermehrt zur Zielscheibe von Umwandlungsspekulation zu werden, weil in Nachbarkommunen teilweise noch längere Sperrfristen, nämlich bis zu 10 Jahren gelten.

Besonders gefährdet sieht der Landesmieterbund die Kommunen im hamburgischen Umland. So ist es kein Zufall, dass die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sich bereits für eine Verlängerung der Sperrfrist eingesetzt hat. Mit der Stadt Kaltenkirchen werden dieserhalb noch Gespräche geführt. Auch die Stadt Westerland hat sich bereits für eine Verlängerung der Verordnung ausgesprochen mit Rücksicht auf das dort bestehende Ungleichgewicht zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage. Aber auch Kronshagen wird als besonders gefährdet angesehen. In Kiel gilt nämlich eine 10-Jahressperrfrist nach Umwandlung, so dass in dem einheitlichen Wohnungsmarkt von Kiel und Kronshagen eine scharfe Trennlinie zwischen geschützten und ungeschützten Gebieten entstehen würde. Man muss kein Prophet sein um vorauszusehen, dass sich die Umwandlungsspekulation im Großraum Kiel auf den Bereich Kronshagen konzentrieren wird, wenn der Schutz in Kronshagen entfällt.

Die Landesregierung hat in einem Schreiben an die Kommunen und den Landesmieterbund bereits durchblicken lassen, sie sähe keinen Grund für eine Verlängerung der Vorschrift. Voraussetzung sei die besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in den betroffenen Gemeinden. Nach den Erkenntnissen der Landesregierung sei dies angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr der Fall.

Dies sieht der Landesmieterbund ganz anders; der Druck auf dem Wohnungsmarkt nimmt insbesondere im hamburgischen Umland wieder zu. Der Sozialwohnungsbestand schmilzt dahin wie Butter an der Sonne und ganz besonders einkommensschwache Haushalte haben es nach wie vor schwer, sich zu angemessenen Bedingungen mit Wohnraum zu versorgen. Von daher fordert der Landesmieterbund das Land auf, die Verordnung zu verlängern, zumal auch die Neubautätigkeit im Geschosswohnungsbau nur noch ein Viertel dessen beträgt, was beispielsweise 1994 noch zum Neubau angemeldet wurde.

Die Verlängerung dieser Verordnung sieht der Landesmieterbund auch deswegen als besonders wichtig an, als zunehmend Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand vorgenommen werden. Die Modernisierungswellen der 70er und 80er Jahre haben aber gezeigt, dass gerade im Umfeld von Sanierung und Modernisierung vermehrt umgewandelt wird, so dass auch von daher der erweiterte Schutz unverzichtbar ist.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

 

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