Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mietervereine in Harrislee

Sperrfrist 10.00 Uhr

Kiel, den 15.03.2014

Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mietervereine in Harrislee

Heute findet turnusgemäß der Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mietervereine im „Hotel des Nordens“ in Harrislee statt. Vor 120 Gästen, Delegierten und Gastdelegierten im öffentlichen Teil wird Innenminister Breitner die Konzepte seines Hauses gegen Wohnungsmangel und steigende Mieten darstellen. Mieterbund-Präsident Rips wird die wohnungspolitischen Forderungen der Mieterorganisation an die Bundesebene erläutern. Im internen Teil werden die Delegierten die Anträge der Vereine an die Politik beraten.

Kappungsgrenze im Bestand

Dazu gehört die Forderung, den Mietenanstieg in den Ballungsräumen Schleswig-Holsteins zu bremsen. Das Instrument dafür steht zur Verfügung. Das bürgerliche Gesetzbuch ermächtigt die Landesregierungen in § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB, Gebiete durch Rechtsverordnung auszuweisen, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird. Voraussetzung ist, dass in diesen Gebieten die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung schon im Frühjahr 2013 ein Gutachten des renommierten Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik (IfS) vorgelegt, welches unter anderem zu folgendem Ergebnis gekommen ist: „Norderstedt, das zu den  hochpreisigsten Zentren in  Schleswig-Holstein zählt, verzeichnet  mit 10 % einen weit überdurchschnittlichen Anstieg der Angebotsmieten 2011/1. Hj. 2012 gegenüber 2007/2008“. In der Tat: Nach Feststellungen des IfS sind die Angebotsmieten im nämlichen Zeitraum landesweit um 5,3 % gestiegen. Dieser mäßige Verlauf kaschiert aber die Tatsache, dass Gebieten mit schnellem Mietenanstieg solche gegenüberstehen, in denen die Mieten spürbar nachgegeben haben. Einzelheiten sind dem Tabellenanhang zu entnehmen. Bei genauer Betrachtung ist indessen schnell festzustellen, dass die Insel Sylt mit einem Anstieg von 23,1 % erwartungsgemäß einen Spitzenwert auch beim Anstieg der Angebotsmieten erzielt. Nicht viel besser liegen die Dinge in ländlichen Räumen mit touristischer Prägung (17,2 %). Es folgen Husum, Bad Segeberg und Wedel. Kiel und Lübeck schlagen noch mit 8,4 % und 7,8 % zu Buche. Für die ganze Untersuchung gilt: Seit dem ersten Halbjahr 2012 hat sich nach Feststellung der Mietervereine der Mietenauftrieb beschleunigt, deutlich abzulesen an der gestiegenen Anzahl von Mieterhöhungsberatungen bei den Mietervereinen mit 45,1 % plus. Deswegen fordern die Mietervereine eine Kappungsverordnung im Bestand für das hamburgische Umland, die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg, für die Insel Sylt und die Bädergemeinden mit überproportionalem Mietenanstieg.

Kappungsgrenze bei Neuvermietung

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch die Wiedervermietungsmieten begrenzt werden können. Danach dürfen neue Vertragsabschlüsse die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Eine gesetzliche Regelung dazu ist zwar noch in der bundespolitischen Diskussion – sie wird aber ebenfalls dringend benötigt. Neuvermietungsmieten von heute sind Bestandsmieten von morgen. Sie fließen in die Mietspiegel ein und dynamisieren den Mietenanstieg. Die Mietervereine fordern die Landesregierung daher auf, frühzeitig Vorbereitungen dafür zu treffen, dass eine derartige Verordnung schnell erlassen werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wohnungsaufsichts- und Pflegegesetz verabschieden

Die schleswig-holsteinischen Mietervereine beklagen seit langem einen rasanten Verfall der Bausubstanz von Wohnungsbeständen, die in die Hand von Finanzinvestoren gefallen sind. Schlimme Beispiele sind die Wohnungen des insolventen Finanzinvestors Avege und der VSG Hamburg GmbH in Kiel, sowie des Finanzinvestors Capricornus in Brunsbüttel. Auch in allen anderen größeren Kommunen finden sich verwahrloste Bestände von Finanzinvestoren, die den Kommunen schwer zu schaffen machen. Alle Versuche der Kommunen, die Stadtteile aufzuwerten, sind vergebens, wenn größere Bestände vor sich hin rotten. Das Fatale: Verwahrloste Wohnungsbestände sind auch preiswerte Wohnungsbestände. Im Ergebnis werden einkommensschwache Haushalte auf Schrottimmobilien abgedrängt. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine fordern deswegen von der Bundes- und der Landesregierung scharfe Instrumente, um dieser unheilvollen Entwicklung entgegenzuwirken. Dazu gehört auch ein Wohnungsaufsichts- und Pflegegesetz, das die Kommunen in die Lage versetzt, Druck und Zwang auf Investoren auszuüben, die ihre Wohnungen verkommen lassen. Die Vereine halten es für wünschenswert, dass solche Vermieter gezwungen werden Instandhaltungsrücklagen anzusparen, ähnlich wie dies für Eigentümergemeinschaften vorgeschrieben ist. Damit wäre wenigstens sichergestellt, dass genügend Geld vorhanden ist, wenn Kommunen mit der Ersatzvornahme gegen Finanzinvestoren vorgehen.

Neuauflage der Zweckentfremdungsverordnung

Der Mangel an preiswerten Wohnungen in Ballungsräumen und in den Bädergemeinden geht auch auf eine massenhafte Zweckentfremdung von Wohnraum zurück. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Dienstleister aller Art mieten gerne Wohnraum an, weil dieser gegenüber Gewerberäumen in der Regel preiswert und nahe beim Kunden ist. Diese Praxis kostet Wohnraum und setzt die Wohnraummieten zusätzlich unter Druck. In den Bädergemeinden wird Wohnraum gewohnheitsmäßig für den Tourismus zweckentfremdet. Auch dadurch kommen die Mieten unter Druck. Die Wohnbevölkerung wird verdrängt mit außerordentlich negativen Folgen für die Infrastruktur der Kommunen. Deswegen fordern die schleswig-holsteinischen Mietervereine eine Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung in den gleichen Gebieten, in denen die Kappungsverordnungen gegen den Mietenanstieg gelten sollen – besonders in den Bädergemeinden.

Sozialwohnungsbestand sukzessive auf 120.000 Wohnungen aufstocken

Der Sozialwohnungsbestand in Schleswig-Holstein schmilzt dramatisch zusammen, von ursprünglich mehr als 220.000 öffentlich geförderten Wohnungen sind knapp 65.000 übrig geblieben. Am 30.06.2014 werden weitere 15.000 öffentlich geförderte Wohnungen ihren Status verlieren. Deren Zahl sinkt dann unter 50.000 Wohneinheiten. Nach Feststellungen des Pestel-Instituts Hannover fehlen in Schleswig-Holstein rund 85.000 Sozialwohnungen. Pestel hat für das Land einen aktuellen Bedarf von rund 152.000 Sozialwohnungen errechnet, die die Forderung der schleswig-holsteinischen Mietervereine sogar deutlich übersteigt. Die aktuelle Wohnungsbauförderung des Landes kann den Restbestand öffentlich geförderter Wohnungen nur knapp halten. Deswegen fordern die schleswig-holsteinischen Mietervereine eine spürbare Aufstockung der Wohnraumfördermittel durch Bund und Land. Der freie Wohnungsmarkt ist weder in der Lage, noch bereit, genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen. Und auch das Wohngeld hilft nur bedingt, weil Haushalte mit Wohngeldbezug bei der Anmietung frei finanzierter Wohnungen in Konkurrenz stehen zu Haushalten, die die Mieter aus eigenen Mitteln aufbringen können und die „Besserverdienenden“ sind. Schon alleine deswegen fallen Haushalte mit niedrigerem Einkommen bei der Wohnungssuche aus dem Rennen. Nur wenn die Konkurrenz besser verdienender Haushalte ausgeschaltet wird, haben auch einkommensschwache Haushalte die Chance, angemessene Wohnung anzumieten, weil der Status „öffentlich gefördert“ sie gegen die Konkurrenz besser verdienender Haushalte abschirmt.

Preiswertes Bauland und Konversionsflächen für den mit Wohnungsneubau bereitstellen

Auch in Schleswig-Holstein registrieren das hamburgische Umland und die kreisfreien Städte – bis auf Neumünster – ein spürbares Einwohnerwachstum. Die Zahl der Haushalte steigt noch sehr viel schneller. Es werden deutlich mehr neue Wohnungen gebraucht. Der Mietwohnungsneubau kommt jedoch nur langsam in Schwung. Eine Ursache dafür ist ein spürbarer Mangel an geeignetem und preiswertem Bauland. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine fordern den Bund und die Kommunen daher auf, Konversionsflächen und kommunale Flächen für den Mietwohnungsneubau zu verträglichen Preisen bereitzustellen und dabei einen Anteil von wenigstens 30 % für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen und für Genossenschaftswohnungen zu

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel


Veränderung der Angebotsmieten 2011/1. Hj. 2012

gegenüber 2007/2008 nach Teilgebieten

Insel Sylt

23,10%

Relativ hochpreisige ländliche Räume mit touristischer Prägung

17,20%

Husum

16,30%

Bad Segeberg

14,90%

Wedel (Holstein)

11,60%

Umland Bad Segeberg

11,40%

Sonstige Gemeinden des Kr. Dithmarschen

11,10%

Flensburg

10,80%

Sonstige Gemeinden des Kr. Ostholstein

10,70%

Norderstedt

10,20%

Oberzentren

8,80%

Kiel

8,40%

Eckernförde

8,30%

Sonstige Gemeinden des Kr. Steinburg

8,30%

Sonstige Gemeinden des Kr. Segeberg

7,80%

Lübeck

7,70%

Wentorf/Reinbek/Glinde

6,70%

Sonstige Gemeinden im Umland Hamburg

6,70%

Eutin

6,60%

Umland Heide

6,60%

Umland Lübeck

6,50%

Umland Itzehoe

6,30%

Pinneberg

6,20%

Mittelzentren außerhalb Umland Hamburg

6,20%

Umland Kiel

6,00%

Sonstige Gemeinden des Kr. Herzogtum Lauenburg

5,80%

Ahrensburg

5,70%

Kaltenkirchen

5,60%

Sonstige Gemeinden/ländliche Räume (ohne hochpreisige Räume)

5,60%

Umland Flensburg

5,50%

Schleswig-Holstein

5,30%

Das könnte dich auch interessieren …