Landeswohnraumförderungsgesetz in Arbeit
Kiel, den 14.06.2007
Landeswohnraumförderungsgesetz in Arbeit
Infolge der Föderalismusreform ist die Kompetenz für die Wohnraumförderung vom Bund auf die Länder übergegangen. Im Innenministerium wird zur Zeit ein Landeswohnraumförderungsgesetz ausgearbeitet,
dessen Grundstruktur den Verbänden zur Prüfung übersandt worden ist. Dazu gibt die Mieterorganisation folgende Stellungnahme ab:
Differenzierte Wohnungsmärkte brauchen differenzierte Förderinstrumente. Insoweit wird die Mieterorganisation viele der Änderungsvorschläge im neuen Gesetz mittragen. Dies gilt beispielsweise für die Abschaffung des Kostenmietrechtes, welches den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Auch die Ausweitung der Fördergegenstände über Bau, Kauf, Modernisierung und Umbau hinaus Richtung Wohnumfeld- und Quartiersförderung wird von der Mieterorganisation mitgetragen. Das gleiche gilt für die sehr viel engere Verzahnung mit der Städtebauförderung. Ausdrücklich begrüßt die Mieterorganisation dass Bewilligungsbescheide nach §§ 22 SGB II und 29 SGB XII (Hartz IV und Sozialhilfe) automatisch zum Bezug von Sozialwohnungen berechtigen werden.
Warnend weist die Mieterorganisation aber darauf hin, dass die Ausweitung der Fördergegenstände nicht dazu führen darf, dass der preiswerte Mietwohnungsbestand noch weiter ausgedünnt wird, weil Mittel, die für die Generierung neuer Bindungen anderweitig verwendet werden. Die nach der bisherigen Planung vorgesehene Kappung von Sozialbindungen nach 35 Jahren lehnt die Mieterorganisation nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge aber rundheraus ab. Würde diese Regelung Gesetz, so wäre sie ein Geschenk der Extraklasse an die Wohnungswirtschaft zu Lasten von Mietern und Kommunen.
Sozialwohnungen werden immer gebraucht. Nach Auffassung der Mieterorganisation sollte das Land über rund 120 Tausend Sozialwohnungen verfügen, wobei Dauer und Intensität dieser Bindungen gerne flexibel gehandhabt werden können. Die Mieterorganisation erachtet einen auf Dauer angelegten Sozialwohnungsbestand unter anderem deswegen für besonders wichtig, weil Schleswig-Holstein dasjenige Bundesland ist, welches am härtesten vom Ausverkauf der großen Wohnungsunternehmen gebeutelt ist. Kieler Wohnungsbaugesellschaft, Kieler Werkswohnungen, BIG Heimbau Aktiengesellschaft, LEG Schleswig-Holstein – sie alle sind binnen kürzester Zeit teilweise mehrfach verkauft worden. Die neuen Eigentümer schotten sich rigoros gegen einkommensschwache Haushalte ab. Es ist daher absehbar, dass die Verkaufsorgie den Kommunen schwer auf die Füße fallen wird.
Wenn schon kommunale Wohnungsunternehmen als strategische Partner der Kommunen zur Versorgung von einkommensschwachen Haushalten und solchen, die sich nicht angemessen am Markt versorgen können, nicht mehr zur Verfügung stehen, dann muss es wenigstens einen wie auch immer gebundenen Sozialwohnungsbestand geben, auf den die Kommunen zurückgreifen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie die Kosten der Unterkunft zu völlig überhöhten Mieten an Spekulanten überweisen müssen, die sich schon jetzt vermehrt auf diese Klientel zu spezialisieren beginnen. Dieser Prozess würde erheblich befördert werden, wenn das Korrektiv von Sozialwohnungen wegfallen würde.
Auch die vom Ministerium vorgesehene sukzessive Überführung der Sozialmieten an die ortsübliche Vergleichsmiete lehnt die Mieterorganisation ab. Selbst wenn vergleichsweise lange Übergangsfristen eingezogen sind, bedeutet diese Heranführung nichts anderes, als dass die betroffenen Mieterhaushalte mit überproportionalen Mietsteigerungen rechnen müssen. Dies gilt um so mehr, als die vorgesehenen Kappungsgrenzen (9 % in 3 Jahren) weit über den Mietsteigerungsraten liegen, die bei 1 % jährlich zur Zeit einigermaßen verträglich sind.
Nach Vorstellung der Mieterorganisation kann sich ein zukünftiger Sozialwohnungsbestand gerne am Mietspiegel-Niveau orientieren. Er muss aber zu den Mietspiegel-Mittelwerten einen gebührenden Abstand einhalten z.B. 20 % darunter liegen. Mit einem derartigen Modell wäre die gewünschte Flexibilität in den Mieten und wäre zu jeder Zeit gewährleistet, dass diese Wohnungen – im Vergleich zu dem sie umgebenden Wohnungsmarkt – dauerhaft preisgünstig sind.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel