Mieter tagen in Neumünster
Kiel, den 20.03.2004
Mieter tagen in Neumünster
Heute findet turnusgemäß der Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mieterorganisation statt. Rund 120 Delegierte der 9 schleswig-holsteinischen Mietervereine legen im Rahmen dieses Verbandstages die wohnungspolitischen Forderungen des Verbandes fest. Eine zentrale Rolle spielt dabei das stark überhöhte Mietgefüge
in Schleswig-Holstein. Aus der Wohngeld-Verordnung lässt sich ableiten, dass Schleswig-Holstein unter den Flächenländern mit deutlichem Abstand das höchste Mietgefüge ausweist. Beispielhaft sei auf die Mietenstufe 1 verwiesen (Mietgefüge niedriger als 15 Prozent unterhalb des Bundesdurchschnitts), in die 30 Prozent aller bayrischen Kommunen eingruppiert sind aber keine einzige in Schleswig-Holstein. Umgekehrt ist das Mietgefüge nur in 5 Bundesländern so hoch, dass einzelne Kommunen in die Mietenstufe 6 eingruppiert werden mussten. Hier führt Schleswig-Holstein mit weitem Abstand die Spitze an. 14,3 Prozent seiner Kommunen liegen in der Mietenstufe 6 (25 Prozent und mehr über dem Bundesdurchschnitt) gefolgt von Baden-Württemberg mit 9,8, Hessen mit 5,2, Niedersachsen mit 2,1 und Nordrhein-Westfalen mit 0,3 Prozent seiner Kommunen. Die dem Verband vorliegenden Anträge zielen auf eine langfristige Absenkung dieses Gefüges.
Daneben fordern die Vereine nachdrücklich energische Maßnahmen gegen das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes. In Verbindung mit dem Ausverkauf öffentlich kontrollierter Wohnungsbestände sehen die Vereine massiv die Gefahr, dass die Wohnungsversorgung für finanzschwache Haushalte sich dramatisch verschlechtern wird. Sie fordern eine Erhöhung des Sozialwohnungsbestandes um 5 Tausend Wohneinheiten jährlich, um langfristig einen dauerhaften Pool von 120 Tausend preiswerten Wohnungen für finanzschwache Haushalte vorzuhalten. Dies muss nach Auffassung der Vereine nicht im Neubau geschehen, sondern kann auch über die Modernisierungsförderung und den Ankauf von Belegungsbindungen erfolgen.
Die Vereine werden sich auch mit dem Abriss von Wohnungen in Schleswig-Holstein befassen; die vorliegenden Anträge zielen auf verstärkte Instandsetzungsverpflichtungen der Eigentümer. Abriss von Wohnungen dürfe nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erfolgen. Abriss zum Zwecke der Marktbereinigung wird von den Mietervereinen kategorisch abgelehnt.
Und schließlich kümmern sich die Mietervereine um eine Verbesserung beim Wohngeldbezug für die Mieter in den Bädergemeinden. Diese sind nach der Systematik der Wohngeld-Verordnung zu klein, um in eine eigene Mietenstufen eingruppiert zu werden. Sie werden deshalb mit den übrigen Gemeinden des Kreises in die Mietenstufe eingruppiert, der auch der Kreis angehört. Damit werden die sehr teuren Bädergemeinden mit den sehr viel preiswerten Gemeinden des Binnenlandes gleichgesetzt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Mieter in den Bädergemeinden sehr viel weniger Wohngeld in Anspruch nehmen können, als es ihnen nach dem tatsächlichen Mietgefüge zustünde. So gehört beispielsweise die gesamte Insel Sylt – entsprechend der Eingruppierung des Kreises Nordfriesland – in die Mietenstufe 3 (5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt bis 5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt), obwohl für die Inselgemeinden die Mietenstufe 7 eigentlich neu eingeführt werden müsste.
Im internen Teil werden die Mietervereine ihre Regularien abwickeln und einen neuen Landesvorstand wählen. Dabei werden der bisherige Landesvorsitzende Ulrich Klempin aus Lübeck sowie die Beisitzerinnen Lathus (Pinneberg) und Ritzer (Geesthacht) nicht erneut kandidieren.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel