Mieterangst vor Kampfhunden Kampfhundeverbot in Wohnhäusern

Kiel, den 27.06.2000

Mieterangst vor Kampfhunden
Kampfhundeverbot in Wohnhäusern

Der tragische Tod des 6-jährigen. Volkan in HH-Wilhelmsburg wirft für viele Mieter die Frage auf, ob sie Kampfhunde in der Nachbarschaft dulden müssen.

Klare Antwort: NEIN!

Dazu gibt es aussagekräftige Gerichtsentscheidungen:

Das Landgericht Giessen (Az. 1 S 128/94 in NJW RR 95,12) hat schon vor langem die Abschaffung von 3 Bullterriern in einem Wohnhaus verfügt. Obwohl die Hunde noch nicht auffällig aggressiv waren, hat das Gericht ausgeführt: Die Haltung sogar nur eines Hundes dieser Rasse in einem Mietshaus könne bei objektiver und vernünftiger Betrachtung eine Gefährdung der Mitbewohner nicht verlässlich ausschliessen. Wesensmerkmale dieser Hunderassen seien nicht nur die durch Erziehung geförderte, sondern durch gezielte Zucht bedingte Aggressivität, Ihre geringe Schmerzempfindlichkeit und ihre fehlende Angst. Ein Vermieter handele pflicht- und verantwortungsbewusst, wenn er die Entfernung dieser Hunde verlange Er müsse für gefahrlose Wohnverhältnisse sorgen, er müsste sich sogar den Vorwurf gefallen lassen Kampfhunde im Hause geduldet zu haben, wenn es zu Verletzungen von Mitbewohnern oder Besuchern des Hauses durch einen solchen Hund käme.

Ähnlich entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az 7 S 3264/90 in WM 91,93). Es stellt auf die Gefährlichkeit dieser Hunde ab, die mit der normalen Kraft eines Erwachsenen nicht zu bändigen seien. Die schnelle Bewegung eines Kindes auf einen Gegenstand, den der Hund sich oder seinem Herrchen zuordnet, könne den Angriff eines Hundes auslösen (ähnlich auch weitere Entscheidungen).

Tip des Landesmieterbundes SH: Mieter können und sollten sich gegen Kampfhunde im Hause wehren. Sie sollten – auch mit Hilfe des örtlichen Mietervereins – ihren Vermieter auffordern, umgehend die Kampfhunde – notfalls gerichtlich – zu entfernen. Das gilt auch dann, wenn sich die Hunde bislang friedlich verhalten haben.

Nähere Auskünfte erteilen alle Schleswig-Holsteinischen Mietervereine. Deren Rufnummern und Beratungsstunden können zentral über die Landesgeschäftstelle unter 0431/97919-12 abgefragt werden. Sie sind auch im Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de verfügbar.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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