Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
Kiel, den 18.02.2010
Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
Wichtiges Urteil für alle Mieter, die unter andauernden Mängeln leiden
Ein wegweisendes Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 104/09) am 17.02.2010 verkündet. Der BGH hatte erklärt, dass Mieteransprüche auf Mängelbeseitigung „auf dauernde Leistung gerichtete Erfüllungsansprüche“ sind, die grundsätzlich nicht verjähren. Damit gaben die Karlsruher Richter einer Mieterin Recht, die auf Verbesserung des Trittschallschutzes und Minderung der Installationsgeräusche des WC in der über ihr liegenden, im Jahr 1990 ausgebauten Dachgeschosswohnung klagte.
Zunächst hatte die Mieterin ihren Anspruch 2002 erhoben, verfolgte ihn nach einem Mieterwechsel in der Dachgeschosswohnung aber zunächst nicht weiter. Ende 2006 griff sie ihren Mängelbeseitigungsanspruch wieder auf.
Damit steht letztinstanzlich fest, dass Mängelbeseitigungs- oder Herstellungs- bzw. Reparaturansprüche nicht verjähren. Es ist eine Daueraufgabe des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Keine Rolle spielt es dabei, ob die Mieter Mängel im Haus oder in der Wohnung längere Zeit widerspruchslos hingenommen haben. Der Reparatur- und Mängelbeseitigungsanspruch bleibt bestehen, er entsteht praktisch jeden Tag aufs Neue. Diese Entscheidung trägt nach Auffassung des Mieterbundes Schleswig-Holstein zur Stärkung des Rechtsfriedens bei. Konsequenz ist nämlich auch, dass Mieter, die nicht sofort das Gericht bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche einschalten, sondern es erst „im Guten“ versuchen, nicht fürchten müssen, dass ihre berechtigten Ansprüche eines Tages wegen Verjährung abgelehnt werden.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig.holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel