Mietrecht kein Investitionshemmnis Anderslautende Behauptung der ARGE Zeitgemäßes Bauen abwegig

Kiel, den 10.03.97

Mietrecht kein Investitionshemmnis
Anderslautende Behauptung der ARGE Zeitgemäßes Bauen abwegig

Mit Empörung reagiert der Landesmieterbund auf die Behauptung der Arbeitsgemeinschaft für Zeitgemäßes Bauen, die jetzige Mietrechtsgesetzgebung sei investitionshemmend. „Die alten Kamellen werden auch dadurch nicht genießbarer, daß sie immer wieder aufs Neue aufgewärmt werden“, so ein Vertreter des Landesmieterbundes.

Tatsache ist, daß trotz des bestehenden Mietrechtes in den Jahren 1994, 1995 und 1996 ein wahrer Bauboom geherrscht hat. Schon allein dadurch wird die Behauptung des Geschäftsführers der ARGE für Zeitgemäßes Bauen offenkundig widerlegt.

Der Landesmieterbund warnt im übrigen dringend davor, den Modernisierungen im Wohnungsbestand freien Lauf zu lassen. Schon jetzt werde die Mieterorganisation immer wieder mit Modernisierungsmieterhöhungen konfrontiert, die bis zu 100 % der Ursprungs-miete ausmachen und teilweise sogar darüber liegen. Es könne nicht angehen, daß die letzten preiswerten Bestände, die aus der Mieterhöhungswelle der 90er Jahre übriggeblieben sind, nun auf dem Umweg über die Modernisierung so teuer gemacht werden, daß diejenigen, die dringend auf diese Wohnungen angewiesen sind, sie nicht mehr bezahlen können. Die Wohnungsleerstände in Mettenhof beispielsweise seien eine nachdrückliche Mahnung vor überzogenen Mietforderungen. In einer Zeit massiven Sozialabbaues müsse das Interesse aller am Wohnungsbau Beteiligten darauf gerichtet sein, preiswerte Mieten zu erhalten und sie der immer größer werdenden Zahl derer zur Verfügung zu stellen, die finanziell nicht mehr mithalten können. „Wir müssen den Mut haben, auch ein paar einfachere Wohnungen zu haben, die dafür erschwinglich sind und deren Mieten bezahlt werden können, ohne daß sich die Mieter verschulden müssen“.

Bei alledem warnt der Landesmieterbund von Modernisierungen betroffene Mieterhaus-halte dringend davor, dem Begehren der jeweiligen Vermieter blind nachzugeben; häufig würden über wohlfeil verkaufte Modernisierungsmaßnahmen jahrelang vernachlässigte Instandhaltungen mit erledigt und auf dem Umweg über die Modernisierungsmiet-erhöhung auf die Mieter abgewälzt. Dies auseinanderzurechnen ist ein „normaler“ Mieterhaushalt angesichts von Bauvolumina in Millionenhöhe, insbesondere bei größeren Liegenschaften völlig überfordert. Deswegen ist es um so wichtiger, daß nicht von vornherein unnötig Zugeständnisse gemacht werden. Mieter sollten sich vor der Zustimmung zu einer Modernisierung unbedingt über ihre Rechte und Pflichten beraten lassen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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