Neuer Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein

Kiel, den 01.10.2013

Neuer Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein

Alljährlich erstellt die Mieterorganisation Betriebskostenspiegel sowohl für das Bundesgebiet, wie auch für die einzelnen Bundesländer. Basierend auf den Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2011 liegt jetzt der Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein vor. Die Daten sind  sowohl als Zahlenwerte, wie auch als Grafik verfügbar.

Bei Gegenüberstellung der Betriebskostenspiegel 2010 und 2011 ergibt sich folgendes Bild: Die Heizkosten sind erwartungsgemäß spürbar gestiegen, nämlich um 12,1 %. Ursächlich hierfür dürften im Wesentlichen gestiegene Energiekosten sein. Bei den Aufzugskosten beträgt die Steigerung rein rechnerisch 38,5 %. Allerdings bezieht sich der Vergleichswert auf 2009, weil für den Betriebskostenspiegel 2010 keine belastbaren Werte ermittelt werden konnten und deswegen das Vorjahresergebnis übernommen wurde. Die Positionen Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege und Schornsteinreinigung waren gegenüber 2010 leicht rückläufig. Einen steilen Anstieg hatte die Position Stromkosten mit fast 68 % zu verzeichnen. Dies geht nach Auffassung der Mieterorganisation auf den bundesweiten Anstieg der Stromkosten infolge der Energiewende zurück. Auch die Hauswartskosten sind mit fast 55 % weit überproportional angestiegen. Man muss allerdings bedenken, dass bei Vergleichen im niedrigen Cent-Bereich hohe Veränderungsraten und starke Schwankungen fast die Regel sind. Dennoch kann aus den neuen Zahlen die Erkenntnis abgeleitet werden, dass die Betriebskosten weiterhin steil ansteigen, und zwar deutlich schneller als die Lebenshaltungskosten. Auf Folgendes möchten wir hinweisen: Der Abrechnungsdurchschnitt wird natürlich nicht aus der Summe der einzelnen Betriebskostenpositionen ermittelt. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass nicht alle Betriebskosten in allen Häusern anfallen. Ein Haus ohne Fahrstuhl hat schon deswegen in der Regel niedrigere Betriebskosten, als ein solches mit Fahrstuhl. Weitere Einzelheiten sind der Tabelle und der Grafik zu entnehmen.

Der Anstieg bei den Energiekosten ist jedoch nicht die alleinige Ursache für den Anstieg der Betriebskosten. Die Gesetzgeber auf Bundesebene und in Schleswig-Holstein sind an diesem Anstieg ebenso beteiligt, wie die Kommunen, die Versicherungen, die Dienstleister und nicht zuletzt die Vermieter. Der Preisauftrieb wird genährt durch ständig neue Vorschriften für die Überprüfung von technischen Einrichtungen, wie E-Checks, Trinkwasserüberprüfungen und Schornsteinfegerleistungen. Auf Landesebene hat der Gesetzgeber durch die Pflicht, Rauchmelder zu installieren einen kräftigen Kostenschub ausgelöst. Zwar hatte die Mieterorganisation nachdrücklich gefordert, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den Mietern aufzuerlegen, der Gesetzgeber hat aber der Vermieterseite die Möglichkeit eröffnet, auch Wartungsverträge mit Dienstleistern abzuschließen. Davon wurde massenhaft Gebrauch gemacht zu Konditionen, die die Mieterorganisation für völlig überzogen hält. Mit der Wartung von Rauchwarnmeldern wird richtig „Kasse gemacht“.

Auch Versicherer verdienen bei den Betriebskosten kräftig mit. Ein großes schleswig-holsteinisches Versicherungsunternehmen dreht seinen Kunden Verträge an, die das Risiko von Erdbeben, Erdrutschen und Vulkanausbrüchen mit abdecken. Beliebt sind auch Versicherungsverträge, die das Mietausfallrisiko des Vermieters gleich mit abdecken. In den gleichen Verträgen findet man dann auch das Risiko von Vermietern mitversichert, die wegen eines Schadensfalls ihren Urlaub abbrechen und nach Hause reisen müssen. Viele dieser Verträge sind nur deswegen zustande gekommen, weil die Vermieter diese Kosten eins zu eins auf die Mieter abwälzen können – glauben sie jedenfalls.

Ein Dauerbrenner sind die in der Verantwortung der Vermieter abgeschlossen Hauswartsverträge. Viele der mit gewerblichen Anbietern geschlossenen Verträge sind deswegen völlig überteuert, weil insbesondere Großvermieter die Leistungen der beauftragten Unternehmen nicht überprüfen. Dies führt dazu dass viele „Hausmeister“ nur gelegentlich in einer betreuten Liegenschaft „vorbeischauen“ ohne auch nur einen Finger krumm zu machen. Häufig sind die „Hausmeister“ nur der verlängerte Arm der Hausverwaltung, ohne dass sie überhaupt die Verpflichtung hätten, typische Hauswartstätigkeiten auszuführen. Sie sind nur als solche deklariert.

Ein ganz besonderes Ärgernis sind die Kosten kommerzieller Dienstleister zur Erstellung von Heizkostenabrechnungen. Die Unternehmen lassen sich buchstäblich „jeden Handschlag“ extra bezahlen. Wer einmal die Originalrechnung eines Abrechnungsunternehmens anfordert, kann schwindlig werden ob der vielen Berechnungspositionen, mit denen gewerbliche Heizkostenabrechner Kasse machen. Ein Beispiel aus der Praxis: In einem konkreten Fall berechnet das Unternehmen eine Grundgebühr dafür, dass es überhaupt abrechnen darf. Es berechnet eine Gebühr für das Trennen der Kosten von Warmwasser und Heizung. Es berechnet Gebühren für das Ablesen/Abrechnen und die Beweissicherung bei den Heizkostenverteilern. Hinzu kommen Gebühren für das Recycling der Altampullen. Das Ablesen/Abrechnen der Warmwasserzähler wird getrennt berechnet. Die Benachrichtigung der Mieter über einen Ablese-/Wartungstermin wird berechnet. Die Änderung des Grunddatenblattes nach einem Heizkörperwechsel wird extra berechnet. Die Aufnahme der Betriebskostenvorauszahlungen von Mietern wird extra berechnet. Die Saldobildung – Heizkosten abzüglich Abschläge – wird extra berechnet. Der Eindruck von Bankverbindungen und etwaigen Sondertexten wird extra berechnet. Und natürlich werden auch Gebühren für den ausziehenden und den einziehenden Mieter beansprucht. Und wenn Mieter ihre Zwischenablesung bei Einzug selber vornehmen kassiert das Unternehmen erneut: 8 Euro. Der Erfindungsgabe von Abrechnungsunternehmen sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Die meisten Vermieter spielen dieses Spiel mit – es kostet ja nicht ihr Geld. Aus diesen Gründen fordern die schleswig-holsteinischen Mietervereinen seit langem, zu einer Bruttomiete zurückzukehren, neben der nur noch verbrauchsabhängige Betriebskosten umlagefähig sind. Nur in dieser Konstellation entwickeln Vermieter das Interesse, Betriebskosten möglichst niedrig zu halten – weil sie sie nämlich selber bezahlen müssen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

 

Position 2010 mtl./m² 2011 mtl./m² Veränderung %
Heizung 0,91 € 1,02 € 12,1
Warmwasser 0,22 € 0,24 € 9,1
Grundsteuer 0,20 € 0,20 € 0,0
Wasserversorgung (inkl. Abwasser) 0,34 € 0,36 € 5,9
Aufzug 0,13 € * 0,18 € 38,5
Straßenreinigung/Winterdienst 0,05 € 0,05 € 0,0
Müllbeseitigung 0,22 € 0,21 € -4,5
Gebäudereinigung 0,17 € 0,13 € -23,5
Gartenpflege 0,14 € 0,13 € -7,1
Allgem. Strom 0,03 € 0,05 € 66,7
Schornsteinreinigung 0,04 € * 0,03 € -25,0
Sach- und Haftpflichtversicherung 0,15 € 0,15 € 0,0
Hauswart 0,11 € 0,17 € 54,5
Gemeinschaftsantenne u. Kabelfernsehen 0,14 € 0,16 € 14,3
Sonstige Betriebskosten 0,04 € 0,04 € 0,0
Abrechnungsdurchschnitt: ** 2,28 €
Quelle [1000 qm] Einzelwerte 54 Tqm 13 Tqm
Quelle [1000 qm] Abgel.+Summenwerte 334 Tqm 534 Tqm
Summe: 388 Tqm 547 Tqm
*  Werte aus 2009 wegen unzureichender Datenbasis
**  Kein aussagekräftifer Wert für 2009 verfügbar

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