Pflegebetrieb: Gesetzesänderung für mehr Kostentransparenz

Kiel, den 30.11.1999

Pflegebetrieb: Gesetzesänderung für mehr Kostentransparenz

Die zurzeit öffentlich diskutierten Missstände in Pflegeheimen finden sich in ähnlicher Form auch im Bereich des sogenannten „Betreuten Wohnens“. Nach Wahrnehmung der DMB-Mietervereine geht die Kostentransparenz bei den Betreuungsleistungen gegen Null.

Dies ist um so beanstandenswerter, als es in der Regel eine untrennbare Kopplung zwischen den Wohnraummietverträgen und den Betreuungsleistungen gibt. Nach Erfahrung der örtlichen Mietervereine gibt es immer wieder Konflikte auch mit namhaften Anbietern von Betreuungsleistungen, wenn es um die Überprüfung der Kosten für die Betreuungsleistungen geht. Auch die ganz Großen in diesem „Geschäft“ weigern sich beharrlich, ihre Kalkulationen für die Betreuungsleistungen offen zu legen und Steigerungen der Betreuungsleistungen transparent zu machen, zu berechnen, zu erläutern.

Der Landesmieterbund fordert daher seit langem, die Kopplung zwischen Wohnraummietverträgen im Betreuten Wohnen und den Betreuungsleistungen aufzubrechen und eine separate Kündigung der Betreuungsleistungen durch Mieter im Betreuten Wohnen ggf. auch entgegen bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zuzulassen. Zumindest müsse aber den Mietern im Betreuten Wohnen oder deren Vertretern das Recht eingeräumt werden, angebliche Kostensteigerungen bei den Betreuungsleistungen anhand der Kalkulationen der Anbieter im konkreten Einzelfall zu überprüfen, um überhöhte Gewinnmargen und unwirtschaftliche Aktivitäten zu Lasten der Betreuten auszuschließen. Als Vorlage hierfür könnte § 4 MHG gelten. Diese Regelung erlaubt es den Vermietern bei Bruttomieten Steigerungsbeträge der Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Voraussetzung ist, dass die Betriebskosten nach dem alten Stand den Betriebskosten neuen Standes gegenübergestellt werden. Sodann sind die Steigerungsbeträge der einzelnen Betriebskostenarten darzustellen zu berechnen und zu erläutern. Mieter haben dabei das Recht Originalbelege zu sichten und sich z.B. durch Mietervereine bei der Prüfung vertreten zu lassen. Ein vergleichbares Verfahren im Bereich des Betreuen Wohnens hält der Landesmieterbund für unverzichtbar. Er fordert die Landesregierung auf, sich für entsprechende Gesetzesänderungen einzusetzen.

Dies alles gilt um so mehr, als mit der Alterung unserer Gesellschaft auch der Bereich des Betreuten Wohnes an Bedeutung rasant zunimmt. Gradmesser für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass die betreuten Projekte wie Pilze aus der Erde schießen. In dem Maße aber, in dem die Möglichkeit der betreuten Bewohner sich selbst zu helfen abnimmt, besteht Regelungsbedarf durch gesetzliche Maßnahmen. Dafür ist es an der Zeit.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

 

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