Sozialwohnungen: Mieterhöhungen treten am 1. Juli in Kraft
Kiel, den 27.06.2014
Sozialwohnungen: Mieterhöhungen treten am 1. Juli in Kraft
Am 01.07.2009 ist das Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) gegen scharfe Kritik der Mietervereine in Kraft getreten. Die Mietpreisbildung wurde neu geregelt, Preis- und Belegungsbindungen wurden radikal auf 35 Jahre verkürzt.
Das Gesetz eröffnet Vermietern älterer, öffentlich geförderter Wohnungen ab dem 1. Juli erhebliche Mieterhöhungsspielräume, die diese auch nutzen. Die Deutsche Annington war die erste, deren Mieterhöhungen dem Kieler Mieterverein auf den Tisch flatterten, gefolgt von Prelios – dem ehemals landeseigenen Wohnungsunternehmen LEG Schleswig-Holstein und sehr vielen anderen.
Das Gesetz begrenzt die Mieterhöhungen auf 9 % in drei Jahren. Seit damals sind die freifinanzierten Mieten allerdings spürbar gestiegen, so dass praktisch überall das Potenzial von 9 % voll ausgeschöpft werden kann. Dem Kieler Mieterverein sind sogar Erhöhungserklärungen vorgelegt worden, die die gesetzliche Kappungsgrenze glatt ignorierten.
Die Gesetzesänderung trifft Mieter heute doppelt hart: Bestands- und Neuvertragsmieten steigen rasant. Besonders betroffen sind das hamburgische Umland, Kiel und Lübeck, die Bädergemeinden – allen voran die Insel Sylt. Gleichzeitig sinkt der Sozialwohnungsbestand dramatisch. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen Sozialwohnungen gleich 15.000 ihre Bindungen. Damit sinkt deren Bestand auf unter 50.000 Einheiten. Betroffen sind genau die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen.
Weil die Zahl einkommensschwacher Haushalte stark steigt, muss der Sozialwohnungsbestand sukzessive wieder auf 120.000 öffentlich geförderte Wohnungen aufgestockt werden. Mit ihrer Forderung bleiben die Mietervereine noch deutlich hinter dem Bedarf zurück, den das Pestel-Institut in Hannover mit 152.000 Sozialwohnungen festgestellt hat. Deswegen fordern sie:
- Das Zweckvermögen Wohnungsbau muss wieder ausschließlich für die Wohnraumförderung verwendet werden. Die Mittel für die Krankenhaussanierung, die aus dem Zweckvermögen abgezweigt worden sind, müssen zukünftig wieder aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.
- Die Kommunen müssen sich durch Bereitstellung von preiswertem Bauland und durch Kommunaldarlehen an der Aufgabe beteiligen. Gleichzeitig sollten heruntergekommene ehemalige Sozialwohnungsbestände von Finanzinvestoren in kommunale Wohnungsbaugesellschaften überführt werden.
- Geschosswohnungsneubau muss zu 30 % mit Sozialwohnungen durchmischt werden.
- Die Eigenheimförderung muss zu Gunsten von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Ballungsräumen umgeschichtet werden.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel