Ungeziefer: Unliebsame Mitbewohner in den „eigenen vier Wänden“
Kiel, den 29.08.2019
Ungeziefer: Unliebsame Mitbewohner in den „eigenen vier Wänden“
Manch ein Mieter kennt, insbesondere in den Sommermonaten, das Problem, dass sich Ungeziefer einen Weg in die Wohnung bahnt. Aber wie muss der Mieter reagieren und welche Rechte und Pflichten entstehen daraus?
Sollten die Schädlinge nicht nur vereinzelt auftreten ist eine Mietminderung möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Mangel erheblich sein muss und die vertraglich vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt sein muss. Ausschlaggebend ist zudem, wer verantwortlich für den Befall ist. Ist das Ungezieferaufkommen auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, hat dieser auch für die Beseitigungskosten aufzukommen. Liegt die Verantwortlichkeit nicht beim Mieter, dann sollte dieser dem Vermieter den Mangel anzeigen und zur Beseitigung auffordern bzw. sich Mietminderungen vorbehalten. Betroffenen Mietern wird jedoch geraten, dass sie darauf achten, dass ihnen die Kosten für die Bekämpfung eines akuten Ungezieferbefalls nicht in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden. Dies ergibt sich daraus, dass Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nur umlagefähig sind, wenn sie regelmäßig entstehen. Zudem ist die Beseitigung des im Haus vorhandenen Ungeziefers als Instandhaltungs- bzw. Mangelbeseitigungsmaßnahme Aufgabe des Vermieters.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel