Unwirksame Klauseln in Formularmietverträgen Mieterbund Schleswig-Holstein mahnt zur Vorsicht
Kiel, den 21.03.2005
Unwirksame Klauseln in Formularmietverträgen
Mieterbund Schleswig-Holstein mahnt zur Vorsicht
Formularmietverträge von Vermieterverbänden sind üblicherweise an der Interessenlage der Vermieterseite ausgerichtet. Einzelne Verbände verbiegen die gesetzlichen Regelungen zu Gunsten ihrer Klientel bis an die Grenze der Unanständigkeit. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine mahnen deshalb zur Vorsicht: Die Sache hat nämlich ihre Tücken.
So sind etliche Klauseln, die sich die Verfasser von Formularmietverträgen zu Gunsten der Vermieterseite ausgedacht haben, bei der gerichtlichen Überprüfung im Nachhinein durchgefallen. Typische Beispiele: Kleinreparaturklauseln wie sie vor einigen Jahren noch gebräuchlich waren, sahen nur eine Begrenzung der absoluten Höhe nach vor – z.B. 150,00 DM im Einzelfall. Die jüngere Rechtsprechung verlangt aber auch eine relative Begrenzung in Abhängigkeit von der Jahresmiete – z.B. 5 Prozent. Diese Rechtsprechung hat dazu geführt, dass alle Altklauseln, die nicht beide Begrenzungen beinhalten, unwirksam sind mit der Folge, dass der Mieter Kleinreparaturen nicht zu bezahlen braucht.
Noch drastischer: Schönheitsreparaturklauseln in Formularmietverträgen, die ohne Wenn und Aber nach dem Ablauf starrer Fristen Renovierungsverpflichtungen vorsehen, sind nach jüngerer Rechtsprechung ebenfalls unwirksam. Mietverträge mit diesen Klauseln sind in Schleswig-Holstein noch zu Tausenden im Umlauf. Alleine diese beiden Beispiele mögen belegen, dass keineswegs alles, was in einem Formularmietvertrag festgelegt ist, auch rechtlichen Bestand hat.
Viele Vermieter setzen noch eins drauf: Klauseln, die ohnehin haarscharf an der Zulässigkeitsgrenze angesiedelt sind, können auch dadurch unwirksam werden, dass sie durch die individuelle Ergänzungen eines Vermieters, der nicht genug bekommen kann, verschärft und dadurch über die Zulässigkeitsschwelle hinweg gehoben werden. Gerade im Bereich der Schönheitsreparaturen geht es um jede Menge Geld. Tipp der schleswig-holsteinischen Mietervereine an die Mieter: Glauben Sie nicht alles, was im Ihrem Mietvertrag steht. Lassen Sie Klauseln im Zweifelsfall überprüfen, wenn Sie für Dinge bezahlen sollen, die nicht alltäglich sind. Tipp der Mietervereine an die Vermieter: Bedenken Sie die Risiken die Sie eingehen, wenn Sie Mietvertragsformulare verwenden, die von Vermieterverbänden einseitig auf die Interessenlage ihrer Klientel hingetrimmt wurden. Eine partnerschaftliche Klausel, die wirksam ist sollte Ihnen mehr wert sein, als eine solche, die Mieterrecht weitgehend einschränkt aber unwirksam ist.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel