Viel Unsicherheit beim Abschluss neuer Mietverträge

Kiel, den 05.05.2011

Viel Unsicherheit beim Abschluss neuer Mietverträge

Wenn Mieter eine neue Wohnung anmieten wird ihnen häufig ein 10-, 16- oder 20-seitiger Formularmietvertrag vorgelegt, dessen Inhalte viele Mieter nur schwer überblicken können. Es macht die Sache nicht leichter, dass die meisten dieser Vertragsformulare von wohnungswirtschaftlichen Verbänden oder großen Wohnungsbaugesellschaften herausgegeben werden, die deren Inhalte vorrangig an ihren eigenen Interessen ausgerichtet haben. Um sich in diesem Dschungel zurecht zu finden geben die Mietervereine Schleswig-Holstein folgende Hinweise und Empfehlungen ab:

Die Kernbereiche des Mietrechtes – Fragen der Mieterhöhung, der Gewährleistung bei Mängeln, des Kündigungsschutzes und der Heiz- und Betriebskosten sind überwiegend abschließend gesetzlich geregelt. Niemand muss sich davor fürchten, elementarer Mieterrechte verlustig zu gehen, weil diese irgendwo im Kleingedruckten abbedungen werden. Und auch hinterhältige Klauseln, die kostenträchtige Nebengeschäfte zum Gegenstand haben, sind kraft Gesetzes unwirksam.

Mieter sollten aber ein scharfes Augenmerk auf alle individuellen Eintragungen haben und darauf achten, dass die Dinge, die am Rande mit vereinbart worden sind, im Mietvertrag auch ihren Niederschlag finden. Wird beim Vermietungsgespräch auf einen zur Wohnung gehörigen Kraftfahrzeugstellplatz hingewiesen wird, dann muss dieser auch im Mietvertrag ausgewiesen sein. Wenn vereinbart ist, dass der Mieter zwei große Hunde in der Wohnung halten darf, muss dies ebenso vermerkt werden, wie Aussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße.

Ganz besonders aufmerksam sollten Mieter sein, wenn es um zeitliche Befristungen des Mietvertrages geht oder temporäre Kündigungsverzichte eine Rolle spielen. In ersterem Falle gibt es unter Umständen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, in letzterem Falle kann es dem Mieter passieren, dass er bis zu 4 Jahren am Vertragsverhältnis festgehalten wird.

Um Mietern die Beurteilung eines Mietvertragsformulares zu erleichtern stellen die schleswig-holsteinischen Mietervereine eine Check-Liste zur Verfügung, die die wichtigsten Punkte, die Beachtung finden müssen, zusammenfasst. Diese Check-Liste liegt als Anlage bei.

Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Anschriften und Beratungszeiten können zentral über die Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes in Kiel, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel oder über das Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de abgefragt werden.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel


 

Checkliste Mietvertrag

Mit Abschluss des Mietvertrages gehen Mieter zahlreiche Verpflichtungen ein. Oft wissen sie aber gar nicht, was sie bei den 10-, 16- oder 20-seitigen Formularmietverträgen unterschreiben. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine haben die wichtigsten Punkte, auf die geachtet werden muss, zusammengefasst:

  • Wie hoch ist die Miete tatsächlich? Nebenkosten und Heizkostenvorauszahlungen kommen regelmäßig zur Miete hinzu.
  • Welche Nebenkosten werden zusätzlich zur Miete verlangt? Zu achten ist hier auf „kostspielige“ Nebenkosten, wie Fahrstuhl, Garten, Hausmeister.
  • Ist die Höhe der Vorauszahlungen realistisch? Manchmal sind die Kosten zu niedrig veranschlagt, dann gibt es hohe Nachforderungen. Am besten, man vergleicht mit den Zahlen des DMB-Betriebskostenspiegels auf www.mieterbund.de oder lässt sich Abrechnungen des Vormieters zeigen.
  • Wie hoch sind die Heizkosten? Energieausweis für das Gebäude zeigen lassen. Daraus lässt sich ersehen, wie der energetische Zustand des Gebäudes ist.
  • Zeitmietvertrag? Das ist nur in so genannter qualifizierter Form möglich. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung später selbst nutzen, das Haus abreißen oder die Wohnung umbauen will. Vorsicht: Dann gibt es keinen Kündigungsschutz!
  • Achtung, auch bei Kündigungsausschluss und Kündigungsverzicht ist für Mieter eine Kündigung für bestimmte Zeit ausgeschlossen. Der Vertrag sollt dann eine Nachmieterklausel enthalten.
  • Ist demnächst mit einer Mieterhöhung zu rechnen? Bei Staffel- oder Indexmietverträgen wird dies schon bei Abschluss des Vertrages festgelegt.
  • Sind Modernisierungsmaßnahmen geplant? Dann wird es teurer, sie berechtigen zur Mieterhöhung.
  • Stimmt die Wohnfläche? Der Mieter kann später eine Mietminderung nur geltend machen, wenn die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist als angegeben.
  • Ist Tierhaltung erlaubt? Kleintiere dürfen Mieter immer halten, egal, was im Vertrag steht.
  • Wird eine Mietkaution verlangt? Wenn der Mieter die Kaution in bar bezahlt, sollte er sich das auf jeden Fall quittieren lassen. Aus Beweisgründen ist eine Überweisung vorzuziehen. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen.

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Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Anschriften und Beratungszeiten können zentral über die Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes in Kiel, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel oder über das Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de abgefragt werden.

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