WOHNGELD 2009: Schleswig-Holstein flächendeckend herabgruppiert
Kiel, den 30.12.2008
WOHNGELD 2009:
Schleswig-Holstein flächendeckend herabgruppiert
Mit dem 01.01.2009 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft, das nach Angaben der Bundesregierung eine deutliche Leistungsverbesserung mit sich bringt. Für Schleswig-Holstein stimmt dies nur bedingt; zeitgleich mit dem Wohngeldgesetz ist auch die Wohngeldverordnung geändert worden, die die Höchstbeträge für Miete und Belastung in den Kommunen festschreibt.
Je nach der Höhe des örtlichen Mietgefüges werden die Kommunen in Mietenstufen zwischen 1 und 6 eingeteilt. So sind die Städte und Gemeinden an der hamburgischen Landesgrenze großenteils der teuersten Mietenstufe 6 zugeordnet, während beispielsweise Brunsbüttel und Kappeln der Mietenstufe 2 und der Kreis Dithmarschen der Mietenstufe 1 angehören. Mit der Neuregelung sind die Mietenstufen des Landes ganz überwiegend abgesenkt worden. Die Frage ist nicht, welche Kommunen zurückgestuft wurden, sondern die, welche verschont wurden. Dies gilt nach Feststellungen der Mieterorganisation nur für 25 Städte und Gemeinden (Liste anhängend) sowie den Kreis Schleswig-Flensburg. Davon abgesehen sind alle Kreise und die ihnen zugehörigen Kommunen um eine Stufe zurückgenommen worden. Nicht eine einzige Kommune ist höhergruppiert worden. Am stärksten trifft es dabei die Gemeinde Altenholz, die von Mietenstufe 5 auf Mietenstufe 2, und die Stadt Bad Bramstedt, die von Mietenstufe 5 auf Mietenstufe 3 zurückgruppiert wurde.
Dies hat spürbare Auswirkungen: Ein Rentnerehepaar mit zwei Personen und einem zu berücksichtigenden Einkommen von 957,70 € würde bei einer Bruttokaltmiete in Höhe von 425,00 € in Altenholz nach der alten Wohngeldstufe 99,00 € beziehen und nach der neuen nur 79,00 €. In Bad Bramstedt, Itzehoe und Neumünster würde die Minderung nur 10,00 € ausmachen – in Meldorf wegen des ohnehin niedrigeren Mietgefüges allerdings wieder 14,00 €. Im Ergebnis sammelt die Bundesregierung mit der neuen Verordnung einen Großteil der Wohngelderhöhung wieder ein. Die Mieterorganisation schätzt die Minderung aufgrund der Herbstufung auf ca. 30 Prozent.
Geradezu widersinnig ist dieses Ergebnis für die Stadt Westerland; das Mietgefüge dort liegt um rund 30 % über dem Landesdurchschnitt. Westerland gehörte eigentlich in die Mietenstufe 6, wird aber mit dem Kreis Nordfriesland gleichgesetzt, weil die Stadt weniger als 10.000 Einwohner hat. Deswegen war Westerland bislang der Mietenstufe 3 zugeordnet. Der Kreis Nordfriesland ist ebenfalls um eine Gruppe tiefer gestuft worden, und mit ihm auch die Stadt Westerland und alle Inselkommunen. Das ist verkehrte Welt! Der schleswig-holsteinische Mieterbund wiederholt seine Aufforderung, tourismusgeprägte Gemeinden mit ihrem überhöhten Mietgefüge in eigene Mietenstufen einzugruppieren.
Ein Trostpflaster für alle Betroffenen hält das Gesetz neben anderen Verbesserungen dennoch parat: Wer bereits Wohngeld bezieht (Beispiel: Bewilligung von Juli 2008 bis Juni 2009) muss nicht bis Juli 2009 warten; er erhält automatisch eine Neuberechnung ab Januar 2009, die unter dem Strich in der Mehrzahl der Fälle dennoch höher ausfallen wird. Ansonsten gilt: Wohngeld gibt es nur auf Antrag! Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind wird das Wohngeld vom Antragsmonat an gezahlt. Und: Wohngeld ist kein Almosen – es erfüllt seine Funktion wie das Kindergeld oder eine Steuerrückzahlung – abgesichert mit einem Rechtsanspruch.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Liste der nicht herabgestuften Kommunen
Kommune | Mietenstufe | Kommune | Mietenstufe |
Bad Schwartau |
5 |
Norderstedt |
6 |
Bad Segeberg |
5 |
Pinneberg |
6 |
Barsbüttel |
5 |
Plön |
4 |
Büdelsdorf |
3 |
Ratekau |
4 |
Flensburg |
3 |
Ratzeburg |
3 |
Halstenbek |
6 |
Reinbek |
5 |
Heide |
3 |
Rellingen |
5 |
Kaltenkirchen |
4 |
Schenefeld |
6 |
Kiel |
5 |
Schwarzenbek |
4 |
Lauenburg/Elbe |
4 |
Stockelsdorf |
4 |
Lübeck |
4 |
Wedel |
6 |
Malente |
4 |
Wentorf |
4 |
Mölln |
4 |
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel