Wohngeld: Neue Mietenstufen in Schleswig-Holstein
Kiel, den 16.10.2001
Wohngeld: Neue Mietenstufen in Schleswig-Holstein
Mit Wirkung vom 01.01.2002 werden neue Mietenstufen im Bundesgebiet eingeführt. 452 Städte und 72 Kreise sind in eine höhere Mietenstufe eingeordnet worden. Hier bestehen im Jahre 2002 bei einem neuen Wohngeldantrag die Chancen auf ein höheres Wohngeld.
Lediglich 9 Gemeinden sind in einer niedrigeren Mietenstufe eingeordnet worden als bisher. Der Landesmieterbund weist allerdings darauf hin, dass durch die höheren Mietenstufen sich das Wohngeld nicht automatisch erhöht. Voraussetzung ist vielmehr, dass die tatsächlich gezahlte Miete deutlich über den Miethöchstbeträgen liegt. In diesem Falle führen die höheren Mietenstufen zu höheren Höchstbeträgen, so dass bei der nächsten Antragstellung auch eine höhere Miete berücksichtigt werden kann, durch die sich der Wohngeldanspruch erhöht.
Unter Umständen ist auch ein sogenannter Änderungsantrag noch während der Laufzeit des Wohngeldbescheides möglich; dies betrifft aber nur wenige Ausnahmefälle. Dazu gehört z.B. eine Erhöhung der Anzahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder (z.B. durch Geburt eines Kindes) oder eine Erhöhung der zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 Prozent. Dies kann auch eine Mischung aus Mieterhöhung oder Erhöhung der Betriebskosten (ausgenommen Heizkosten) sein. Auch die Senkung des Haushaltseinkommens um mehr als 15 Prozent berechtigt prinzipiell zu einem Änderungsantrag, der dann gegebenenfalls auch schon die erhöhten Mietstufen berücksichtigt. Tipp des Landesmieterbundes: Statt lange darüber zu grübeln, ob ein Änderungsantrag erfolgversprechend ist oder nicht, ist es in der Regel zweckmäßiger, diesen Antrag gleich zu stellen. Das Verfahren selber ist kostenfrei und führt im Erfolgsfalle vom Antragsmonat an zu höherem Wohngeld. In ganz seltenen Fällen ist auch eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes denkbar nämlich dann, wenn sich auch die zuschussfähigen Wohnkosten rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht haben und der Haushalt diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. In diesem Falle kann ein Antrag noch bis zum Ablauf des Monats rückwirkend gestellt werden, der auf den Monat der Kenntnisnahme folgt.
Änderungen in den Wohngeldstufen betreffen 8 Städte und Gemeinden sowie 4 Landkreise in Schleswig-Holstein. 7 der 8 Gemeinden sind höhergruppiert worden, lediglich die Stadt Ratzeburg ist in ihrer Mietstufe herabgesetzt worden. Einzelheiten bitten wir der Tabelle zu entnehmen.
Und wie steht Schleswig-Holstein insgesamt da? Von 52 Gemeinden, die eigenständig einer Mietenstufe zugewiesen sind, entfallen 6 auf die Mietenstufe 3, 20 auf die Mietenstufe 4, 17 auf die Mietenstufe 5 und 9 auf die Mietenstufe 6. Letztere liegen typischerweise im Umland von Hamburg. Bei den Gemeinden sind die Mietenstufen 1 und 2 überhaupt nicht vertreten. Bei den 11 Landkreisen sind 4 der Mietenstufe 4, 5 der Mietenstufe 3 und 2 der hierzulande preiswertesten Mietenstufe 2 zugeordnet. Es sind dies Dithmarschen und Schleswig-Flensburg, während die Hamburg nahen Kreise in der Mietenstufe 4 anzutreffen sind.
Für den Landesmieterbund stellt sich das Mietengefüge in Schleswig-Holstein damit als unverändert teuer dar; Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem die Mietenstufe 1 überhaupt nicht vertreten ist. Wenn dann auch noch großflächig eine Höhergruppierung in den Mietenstufen erforderlich wird, dann ist dies jedenfalls kein Anzeichen für ein Absinken des regionalen Mietgefüges. Der Landesmieterbund verknüpft diese Feststellung daher mit der Aufforderung an die Landesregierung, einen stärkeren Beitrag zur Absenkung des Mietgefüges zu leisten durch äußerste Zurückhaltung bei den Bewilligungs- und den Bestandsmieten im sozialen Wohnungsbau. Auch die Fehlbelegungsabgabe ist nach Auffassung des Landesmieterbundes kein geeignetes Instrument, um das überhöhte schleswig-holsteinische Mietgefüge abzusenken, vielmehr trägt sie insbesondere beim Auslaufen von Sozialbindungen zur Dynamisierung des Mietengefüges bei.
Neue Wohngeldstufen in Schleswig-Holstein |
|||||
Stadt/Gemeinde |
Wohngeldstufe |
Stadt/Gemeinde |
Wohngeldstufe |
||
alt |
neu |
alt |
neu |
||
Ahrensburg |
5 |
6 |
Ratzeburg |
4 |
3 |
Altenholz |
– |
5 |
Reinbek |
4 |
5 |
Bad Bramstedt |
4 |
5 |
Scharbeutz |
4 |
5 |
Glinde |
5 |
6 |
Schleswig |
3 |
4 |
Kreis |
Wohngeldstufe |
Kreis |
Wohngeldstufe |
||
alt |
neu |
alt |
neu |
||
Herzogtum Lauenburg ohne die Gemeinden Geesthacht, Lauenburg/Elbe, Mölln, Ratzeburg, Schwarzenbek |
3 |
4 |
Segeberg |
3 |
4 |
Pinneberg |
4 |
5 |
Stormarn |
4 |
5 |
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel