Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln: Keine Verpflichtung des Mieters korrigierende Vereinbarungen zu treffen
Kiel, den 27.09.2007 Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln:Keine Verpflichtung des Mieters korrigierende Vereinbarungen zu treffen In 10.000en schleswig-holsteinischen Mietverträgen finden sich unwirksame Klauseln, die Schönheitsreparaturen betreffend. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise entschieden, dass Klauseln, die starre Fristen...
