Der Kieler Mieterverein gibt zu bedenken, dass Bauen entgegen des Bedarfs das Problem des angespannten Wohnungsmarktes nicht lösen wird

Kiel, 19.01.2026

Seit geraumer Zeit hat Kiel einen angespannten Wohnungsmarkt. Nach langem Kampf hat dies nun auch die Landesregierung SH eingesehen, weshalb auch für Kiel die Kappungsgrenzenverordnung eingeführt wurde. Danach darf ein Vermieter die Miete um max. 15 % erhöhen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Anhand dieser Formulierung und der Entscheidung der Landesregierung ist deutlich, dass der Kieler Wohnungsmarkt ein Problem hat. „Dieses Problem herrscht jedoch nicht bei hochpreisigen freifinanzierten Wohnungen, sondern bei öffentlich geförderten bezahlbaren Wohnungen. Insofern sollte bei einer Aufweichung der Sozialwohnungsquote berücksichtigt werden, dass mehr Bauvorhaben im freifinanzierten Bereich, am Bedarf vorbeigehen und zu keiner merklichen Entspannung am Wohnungsmarkt führen wird,“ so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.

In Kiel existierten 2024 6.502 öffentlich geförderte Wohnungen. Bis 2034 fallen 3.706 Wohnungen aus den Bindungen, jährlich bedeutet dies 371 Wohneinheiten. Der Wegfall der Bindungen heißt, dass aus öffentlich geförderten Wohneinheiten freifinanzierte werden, die keine Mietobergrenze haben. Demgegenüber gibt die Investitionsbank Schleswig-Holstein an, dass in den letzten 9 Jahren im Durchschnitt pro Jahr 119 Wohneinheiten zu dem Bestand öffentlich geförderter Wohnungen in Kiel hinzukamen.

Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass die Fertigstellung der öffentlich geförderten Wohnungen den Abschmelzprozess nicht aufhält. Zukünftig werden immer weniger öffentlich geförderte Wohnungen existieren. Demgegenüber steigt jedoch die Anzahl der Personen, die einen Anspruch auf eine solche Wohnung hätten. Ergänzend dazu sei gesagt, dass ebenfalls laut der IB.SH im Jahr 2024 in Kiel die Nettokaltmiete bei einer freifinanzierten Neubauwohnung bei 15,37 € lag. Berücksichtigt man nun noch die Nebenkosten ergibt sich eine Bruttowarmmiete von ca. 19,00 € pro Quadratmeter. Bei einer 50 m²-Wohnung bedeutet dies eine Warmmiete von 950,00 €. Unter Berücksichtigung, dass die Mietbelastung bei max. 30 % liegen sollte, ergibt sich ein Nettoeinkommen von 3.167,00 €. Die Anzahl der Personen in Kiel, die dies für ein Einpersonenhaushalt zur Verfügung haben wird wohl äußerst gering sein. Weshalb ist es also so wichtig, dass unbedingt für diesen Personenkreis gebaut werden soll?

„Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass keine öffentlich geförderten Wohnungen entstehen können, wenn es keine Fördergelder gibt, allerdings sollte alles von den Gemeinden getan werden, dass es eben zu einer solchen Förderung kommt, denn jede einzelne öffentlich geförderte Wohneinheit ist eine, die wirklich den Bedarf berücksichtigt und den Markt entspannen kann“, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.

Auch die 15%-Regel, wonach ein Bauvorhaben, welches keine Förderung trotz zweimaliger Antragsstellung über 30 % Sozialwohnungsbau erhält, führt zu einer Schaffung von bezahlbaren Wohnungen und somit zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes. Diese Regelung abzuschaffen wäre sinnlos, da die Wohneinheiten, die dann fertiggestellt werden, den Markt nicht entspannen, denn Kiel braucht in diesem Umfang keine 16,00 € pro Quadratmeter (kalt) teure Wohnungen.

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