Kappungsgrenzenverordnung kommt: Ein Schritt in die richtige Richtung

Kiel, den 20.03.2024

Kappungsgrenzenverordnung kommt: Ein Schritt in die richtige Richtung

Im Jahr 2019 schaffte Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse vorzeitig ab und ließ die Kappungsgrenzenverordnung auslaufen. Diesen Fehler hat die Landesregierung nun teilweise korrigiert. Der Forderung des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein, die Kappungsgrenzenverordnung wiedereinzuführen und sie in mehr Gemeinden gelten zu lassen als zuletzt, wird entsprochen.

Die damalige Argumentation zum Auslaufenlassen der Kappungsgrenze lautete: „Die bringe ja eh nichts“.  Dieser Argumentation konnte damals wie heute nicht gefolgt werden. Selbstverständlich wirkt eine reduzierte prozentuale Mieterhöhungsmöglichkeit im Bestand dämpfend auf den Mietmarkt.

„Auch wenn die Wohnungswirtschaft anderer Meinung ist, so muss festgehalten werden, dass die Kappungsgrenzenverordnung gerade jetzt dringend benötigt wird“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin vom Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein bereits seit Auslaufen der Kappungsgrenzenverordnung im Jahr 2019! Diese Aussage wird darauf gestützt, dass im Zeitraum 2017-2021 die Angebotsmieten laut IB.SH um 19,8 % in Schleswig-Holstein gestiegen sind. Im Zeitraum 2021-2022 stiegen die Angebotsmieten um weitere 4,5 %.

„Wir reden davon, dass der Quadratmeterpreis 2022 bei Wiedervermietung bestehender Wohnungen bei 9,14 € lag. Zu diesem Betrag kommen noch Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten hinzu. Der stetige Anstieg dieser Kosten muss dringend mindestens gedrosselt werden. Aus diesem Grund begrüßen wir die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung“ so Mainitz weiter.

„Selbstverständlich müssen mehr öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden. Diese benötigen jedoch zur Errichtung sehr viel Zeit und ein ausreichendes Fördervolumen. Nur das Zusammenwirken mehrerer mietregulierender Instrumente kann zu einem entspannten Mietmarkt führen“, so Ann Sophie Mainitz abschließend.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

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