BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung zum Eigenbedarf einer BGB-Gesellschaft und ändert Rechtsprechung, wenn eine Alternativwohnung im Haus leersteht
Berlin, 14. Dezember 2016 Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung zum Eigenbedarf einer BGB-Gesellschaft und ändert Rechtsprechung, wenn eine Alternativwohnung im Haus leersteht Mieterbund: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz (dmb) „Das Urteil...
