Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung: Mieterbund befürchtet weitere Belastun

Kiel, den  01.12.2011

Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung:
Mieterbund befürchtet weitere Belastungen für die Mieterschaft

Nach dem Vorstoß von CDU und FDP mit dem Ziel, Straßenausbaubeiträge zukünftig nicht mehr in einer Summe, sondern womöglich mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen finanzieren zu lassen, mehren sich die Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass auf diesem Wege auch die Mieter zur Zahlung herangezogen werden können. Dies geht zurück auf eine Besonderheit im Betriebskosten-Recht.

So heißt es in § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Betriebskosten-Verordnung, dass umlagefähig sind auch „die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks.“. Zwar hat in vergleichbarer Sache das Amtsgericht Greiz bereits dahingehend geurteilt, dass Straßenausbaubeiträge grundsätzlich nicht auf Mieter umgelegt werden können – gleichwohl verwischt die geplante Neuregelung die Grenze zwischen laufenden öffentlichen Lasten und Straßenausbaubeiträgen, die investiven Charakter haben.

Aus diesem Grunde lehnt die Mieterorganisation eine Umlage von Anliegerbeiträgen in wiederkehrenden Leistungen ab. Zur Begründung weist der Landesmieterbund darauf hin, dass die Kostenbelastung für Mieterhaushalte ohnehin explosionsartig angestiegen ist. Vielerorts in Schleswig-Holstein sind steil ansteigende Mieten zu verzeichnen, insbesondere für kleinere, ältere und einfache Wohnungen, und zwar wegen erhöhter Nachfrage. Dies geht zum einen auf Einschränkungen von Transferleistungsträgern zurück, zum anderen auf eine zunehmende Anzahl prekärer Anstellungsverhältnisse. Darüber hinaus steigen nach Feststellungen der Mieterorganisation auch die übrigen Betriebskosten weit überproportional unter anderem ausgelöst durch gesetzgeberische Maßnahmen. Dies betrifft beispielsweise die Folgekosten des Einbaues und der Wartung von Rauchwarnmeldern. Absehbar ist auch, dass die Mehrkosten der neuen Trinkwasserverordnung früher oder später Eingang in Betriebskostenabrechnungen finden werden. Die Energiekosten wiederum bewegen sich auf allerhöchstem Niveau mit weiterhin steigender Tendenz. Bei alledem ist noch nicht einmal das Kostenvolumen kalkuliert, das aus den dringend erforderlichen energetischen Nachrüstungen erwachsen wird, die sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben hat, um den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß zu drosseln.

Aus diesem Grunde reicht alleine das zusätzliche Risiko zusätzlich umlagefähiger Kosten, die auf kommunale Abgaben zurückzuführen sind, um die Ablehnung zu begründen. Die Mehrzahl der Mieterhaushalte ächzt bereits jetzt unter ihrer Wohnkostenbelastung. Mehr ist nicht vertretbar.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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