Bundestagswahl und die mietpolitischen Konzepte der Parteien 2021

Kiel, den 21.09.2021

Bundestagswahl

und

die mietpolitischen Konzepte der Parteien 2021

 
Die Bundestagswahl 2021 steht vor der Tür und das „Tauziehen“ um Wählerstimmen hat begonnen.

In den Straßen begegnen einem Plakate mit Gesichtern, die viel versprechen. Die Personen kennt man jedoch nur aus den Medien. Die häufigste Plattitüde ist, dass sich etwas ändern muss. Diesem Gedanken kann grundsätzlich gefolgt werden, nur entsteht unweigerlich die Frage: Was soll sich ändern und wie? Auf diese Frage hat jede Partei ihre eigene Antwort. Problematisch ist leider häufig, dass die Antwort kompliziert dargestellt wird, sodass viele Bürger:innen sich darunter nichts vorstellen können. Dies führt leider nicht selten in der Gesellschaft zu Politikverdrossenheit, die wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten können.

Wohnen ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Aus diesem Grund und um den Mieter:innen in Schleswig-Holstein eine Art „Kompass“ an die Hand zu geben, hat sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich der mietpolitischen Versprechen mal genauer angesehen.

Zunächst sei festgehalten, dass nicht alle Forderungen der Parteien dargelegt werden können, da dies den Rahmen sprengen würde. Insofern wird auf die großen mietrechtlichen, wohnungs- und klimapolitischen Forderungen Bezug genommen.

Aufgrund des aktuell vielerorts angespannten Wohnungsmarktes ist der Neubau, insbesondere der öffentlich geförderte Wohnungsbau, wohnungspolitisch von entscheidender Bedeutung, denn jeder sollte ein Dach über dem Kopf haben. Das sehen auch die einzelnen Parteien so, wenngleich die Ausformulierungen der Forderungen sich unterscheiden. So nennen SPD (100.000 Sozialwohnungen/Jahr), Die Grünen (1,0 Mio. Sozialwohnungen bis 2031) und die Linke (10 Milliarden € für 400.000 bezahlbare Wohneinheiten/Jahr) konkrete Zahlen und ambitionierte Vorgehensweisen. Die CDU hingegen belässt es bei der allgemeinen Forderung, sozialen Wohnungsbau zu fördern. Als kurze Hintergrundinformation sei gesagt, dass der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen die „Achillesferse“ der vergangenen Wohnungspolitik war und ist, da die Anzahl in den letzten Jahren massiv zurückging und somit der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist.

Der wesentliche Unterschied bei den Wahlprogrammen sind die potenziellen Nutznießer der unterschiedlichen Forderungen. Die CDU, FDP und AfD gestalten ihre Wahlprogramme hauptsächlich im Interesse von Vermieter:innen. So fordern die CDU und FDP steuerliche Ersparnisse bzw. höhere prozentuale Abschreibungsmöglichkeiten sowie baurechtliche Erleichterungen bei Bauvorhaben. Dies soll für junge Paare und Familien ein Anreiz sein, sich eigene vier Wände zu schaffen. Die Belange von Mieter:innen finden in den Programmen dergestalt Berücksichtigung, dass das Wohngeld in Zukunft regelmäßig anzupassen sei. Die Forderung findet man auch bei der AfD. Allerdings sei anzumerken, dass sie nicht allein daherkommt, sondern mit der widersinnigen Begründung, dass sozialer Wohnungsbau aufgegeben werden solle, da er nichts bringe und „gescheitert“ sei. Die AfD fordert weiter, dass die Grunderwerbssteuer für selbstgenutzte Wohnimmobilien ersatzlos zu streichen sei. Käufern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt, sollen 20 % Grunderwerbssteuer (aktuell beläuft sich die Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein auf 6,5 %) entrichten. Insofern dürften bereits erhebliche rechtliche, nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Die Wahlprogramme der SPD, der Linken und der Grünen berücksichtigen zwar auch die Belange von (potenzielle) Eigentümer:innen durch zum Teil steuerliche Erleichterungen und Miet-Kauf-Modelle, rücken jedoch die Mieter:innen programmatisch in den Mittelpunkt. Alle drei Parteien sind sich darin einig, dass Mieterhöhungen zusätzlich begrenzt werden sollen. Die SPD fordert eine maximale Erhöhungsmöglichkeit in Höhe der Inflationsrate, die Grünen treten bei Vergleichsmieterhöhungen für eine maximale Obergrenze in Höhe von 2,5 %/Jahr und für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von max. 1,50 €/m² ein. Die Linke sieht eine mietrechtliche Verbesserung in einem Mietendeckel, welcher max. eine Erhöhung um 2%/Jahr erlauben würde.

Im Übrigen wollen SPD und die Grünen qualifizierte Mietspiegel stärken und die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen. Diese wurde, soviel gehört zur Wahrheit dazu, in Schleswig-Holstein von der derzeitigen Regierungskoalition abgeschafft.

Die Grünen und die Linke wollen zudem das Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern und die rechtlichen Bestimmungen für die Eigenbedarfskündigung zu Gunsten der Mieter:innen verändern.

Darüber hinaus besteht Einigkeit bei der SPD, den Grünen und der Linken darin, dass Bauland in die Hände der Kommunen und Ländern gehört, damit diese wieder regulierend auf den Wohnungsmarkt einwirken können

Hinsichtlich der CO2-Besteuerung machen sich SPD und die Grünen dafür stark, dass diese künftig ausschließlich von Vermieter:innen zu tragen ist.

Die Linke ergänzt ihr Programm dahingehend, dass energetische Sanierungen zu fördern seien, was auch die CDU unterstützt und mehr attraktive Förderprogramme fordert.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wahlprogramme 2021 auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind und es an den Wähler:innen ist, sich zu entscheiden, welches Wahlprogramm ihrer individuellen Wohnsituation am besten Rechnung trägt.

Sie haben die Wahl!!

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

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