Mietrecht: Landesregierung schränkt Kündigungssperrfrist ein

Kiel, den 21.11.2000

Mietrecht: Landesregierung schränkt Kündigungssperrfrist ein

Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird die am 30.11.2000 auslaufende Verordnung zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist nicht fortschreiben. Diese Verordnung verlängert die Kündigungsfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Danach kann sich der Erwerber einer umgewandelten Wohnung frühestens 5 Jahre seit der Veräußerung an ihn auf Eigenbedarf berufen und deswegen kündigen. Mit dem Auslaufen am 30.11.2000 verkürzt sich diese Frist auf nur noch 3 Jahre.

Nachhaltig betroffen sind dabei die Kommunen Bad Oldesloe, Eutin, Geesthacht, Großhansdorf, Henstedt-Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Kronshagen, Lauenburg, Mölln, Preetz, Ratzeburg, Schwarzenbek, Wentorf und Westerland. Sie werden ohne einen erweiterten Kündigungsschutz dastehen und laufen Gefahr, vermehrt zur Zielscheibe von Umwandlungsspekulationen zu werden.

Dabei sieht der Landesmieterbund die Kommunen im hamburgischen Umland besonders gefährdet. Diese Einschätzung teilt auch die Großgemeinde Henstedt-Ulzburg, die sich gleichermaßen für eine Verlängerung der Sperrfrist einsetzt, während die Stadt Kaltenkirchen dies ablehnt. Für beide Kommunen gilt allerdings: In den größeren Kommunen der Region sind die Mieter durch eine andere Verordnung sogar 10 Jahre vor einer Kündigung nach Umwandlung geschützt. Angefangen bei Ahrensburg und Ammersbek über Bargteheide, Barmstedt, Elmshorn, Glinde, Halstenbek, Norderstedt, Pinneberg und Wedel. Um so höher ist das Risiko für ungeschützte Gemeinden, dass sich Umwandlungsfälle mit vermehrter Mieterverdrängung dort konzentrieren.

Eine besonders scharfe Trennlinie wird sich im Großraum Kiel auftun; während in der Landeshauptstadt eine 10-Jahressperrfrist nach Umwandlung besteht, wird in Kronshagen nur noch eine 3-Jahresfrist gelten, so dass innerhalb dieses einheitlichen Wohnungsmarktes der Bereich Kronshagen besonders gefährdet wird.

Auch im Übrigen sprechen die äußeren Rahmenbedingungen für eine Verlängerung der Verordnung. Der Sozialwohnungsbestand schmilzt dahin wie Butter an der Sonne – innerhalb der nächsten 8 Jahre wird er sich glatt halbieren. Der Wohnungsneubau befindet sich auf einer rasanten Talfahrt, wovon der Geschosswohnungsbau besonders betroffen ist. Landesregierung und Wohnungswirtschaft wenden sich zunehmend Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand zu, die tendenziell eine hohe Affinität zur Umwandlung haben. Und schließlich: Neben Kommunen wie Henstedt-Ulzburg, Schwarzenbek, Schenefeld und Westerland hat sich auch der Städteverband Schleswig-Holstein für eine Verlängerung der Sperrfrist ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund kann der Landesmieterbund die Weigerung der Landesregierung, die nämliche Verordnung zu verlängern, nicht nachvollziehen. Zwar will das Land die Angelegenheit im Zuge des Inkrafttretens des Mietrechtsreformgesetzes „erneut überdenken“, dies ist aber noch lange hin. Im Übrigen sieht auch das Mietrechtsreformgesetz eine drastische Einschränkung vor, da der Vermieter die Kündigungssperrfrist wirkungslos machen kann, wenn er dem Mieter eine vergleichbare Wohnung bei vergleichbarer Miete nachweist. Fazit des Landesmieterbundes:

Die Zeiten für Mieter werden wieder härter!

 

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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