Neues Wohngeldgesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft

Kiel, den 23.12.2008

Neues Wohngeldgesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft

Am 01.01.2009 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft, das für Mieter mit niedrigem Einkommen deutliche Verbesserungen mitbringt. So wird der für das Wohngeld aufgebrachte Etat um 60 Prozent erhöht, entsprechend 520 Millionen Euro. Insgesamt werden 200.000 Mieterhaushalte zusätzlich bezugsberechtigt sein. Schleswig-Holstein wird von der Neuregelung aus verschiedenen Gründen besonders profitieren:

  • So sind die Mieten insbesondere im hamburgischen Umland deutlich überhöht – Norderstedt beispielsweise liegt im Ranking der teuersten Städte des Bundesgebietes – weit vor Hamburg – auf Platz acht, die Hansestadt nimmt erst Platz achtzehn ein.
  • Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit dem höchsten Energieverbrauch für Raumwärme, so dass alleine durch diese beiden Faktoren – im Verbund mit dem niedrigen Einkommensgefüge – die Wohnkostenbelastung außerordentlich hoch ist.

Das Gesetz bringt aber auch viele gute inhaltliche Neuerungen gegenüber der alten Regelung mit:

  • Die bisher geltenden unterschiedlichen Baualtersklassen entfallen ersatzlos. Den Nutzen hieraus haben vor allem Wohngeldempfänger in Wohnungen, die vor 1992 fertiggestellt wurden.
  • Die bisherigen Höchstbeträge werden angehoben. Damit wird der Kreis der Berechtigten erweitert, die künftig einen Antrag auf Wohngeld erfolgreich stellen können.
  • Es gibt höheres Wohngeld. Mit dieser Verbesserung wird ein Ausgleich geschaffen für die Preissteigerungen bei Miete, Strom und kalten Betriebskosten seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahre 2001.

Mit dieser Reform wird ein echter Paradigmenwechsel eingeleitet: Erstmals in der Geschichte des Wohngeldrechts werden auch Energiekosten wohngeldfähig. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält für die anfallenden Heizkosten 24 Euro, bei zwei Personen sind es 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro und bei vier Personen 43 Euro.

Allerdings kritisiert der Mieterbund Schleswig-Holstein die Tatsache, dass die Neuregelung nicht genutzt wurde, um ein schweres Versäumnis auszuräumen. Nach wie vor gilt nämlich: Kommunen, die weniger als 10.000 Einwohner haben werden nicht in eine eigene Mietenstufe eingruppiert, sondern mit der des jeweiligen Kreises gleichgesetzt. Dies bedeutet beispielsweise für Westerland, dass die Stadt sich in der durchschnittlichen Mietenstufe drei wiederfindet, wie sie für den Kreis Nordfriesland festgelegt ist, während wegen ihrer unverschämt hohen Mieten eigentlich eine Mietenstufe sieben extra neu eingeführt werden müsste. Deswegen fordert die Mieterorganisation eine Sonderregelung im Wohngeldgesetz für alle Tourismusgemeinden, um den Mietern dort einen Ausgleich für die überhöhten Mieten zu leisten.
Ein Flyer, der die gesetzliche Neufassung detailliert erläutert, kann unter www.kieler-mieterverein.de heruntergeladen oder in den Mieterbundgeschäftsstellen kostenlos abgeholt werden.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

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