Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes

Mit dem Beitritt in den Mieterverein Mittelholstein e.V. genießen Sie auch die Vorteile der DMB-Rechtsschutzversicherung. Diese gewährt Ihnen im Falle eines mietrechtlichen Gerichtsverfahrens dann Rechtsschutz.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die von Ihnen bewohnte Wohnung oder auch ehemalige Wohnung einschl. der im Mietvertrag mitvermieteten Nebengebäude, wie z.B. Garage.

Zweit- und Ferienwohnungen, einzeln gemietete Garagen und Stellplätze sowie gewerblich genutzte Räumlichkeiten müssen gesondert versichert werden.

Der Versicherungsschutz tritt nach einer 3-monatiger Mitgliedschaft im Verein in Kraft und endet in der Regel mit dem Ende der Mitgliedschaft.

Achtung: Diese Wartezeit betrifft nur die Rechtsschutzversicherung.

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch den Mieterverein steht Ihnen sofort nach Eintritt in den Verein zur Verfügung.

Nicht versichert sind Mietstreitigkeiten, die schon vor dem Eintritt in den Verein begonnen haben bzw. während der Wartezeit beginnen und dann später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.

Zu den evtl. entstehenden Kosten gehören die Gebühren des Rechtsanwaltes, evtl. die des Gegenanwaltes, die Gerichtsgebühren sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige. Pro Versicherungsfall übernimmt die Versicherung Kosten i. H. von 20.000,00 €. Auf Sie als versichertes Mitglied entfällt eine Selbstbeteiligung i.H. von 150,00 €.

Bei jeder mietrechtlichen Streitigkeit müssen Sie jedoch zuerst die Beratung und Vertretung durch den Mieterbund in Anspruch nehmen. Beauftragen Sie keinen Rechtsanwalt ohne Rücksprache mit dem Mieterverein, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden. Ebenso kommt es zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes, wenn Sie Ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen sollten oder es versäumen, uns jede Adressänderung mitzuteilen.

Deutscher Mieterbund
Mieterverein Mittelholstein e.V.

Der Vorstand