Baufreiheit

Kiel, den 14.02.2017

Baufreiheit

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass bei Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten des Vermieters in der Wohnung des Mieters keine „Baufreiheit“ geschaffen werden muss. Das bedeutet, der Mieter muss grundsätzlich keine Schränke abbauen, Möbel aus dem Zimmer oder aus der Wohnung entfernen usw., um die Handwerkerarbeiten zu erleichtern oder zu ermöglichen.

Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin (63 S 373/13) auch dann, wenn der Mieter verpflichtet ist, die geplanten Modernisierungsarbeiten zu dulden. Dulden bedeutet – so der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein – eben nicht „mit anpacken“. Der Mieter ist nicht verpflichtet, innerhalb der Wohnung den notwendigen Platz für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen.

Für „Baufreiheit“ müssen der Vermieter selbst bzw. seine Handwerker sorgen. Nach Ende der Arbeiten sind von diesen die Schränke auch wieder aufzubauen, evtl. erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten und Reinigungsarbeiten vorzunehmen. Geschieht dies nicht und hat der Mieter in Folge dessen Kosten, hat der Vermieter in angemessenem Umfang Aufwendungsersatz zu leisten.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de

Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel

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