ENEV 2014: Mehr Transparenz bei der Vermietung von Wohnraum

Kiel, den 30.04.2014

ENEV 2014: Mehr Transparenz bei der Vermietung von Wohnraum

Am 01. Mai 2014 tritt die neue Energiesparverordnung in Kraft. Diese bringt für Mieter zwei deutliche Verbesserungen mit: In Immobilienanzeigen müssen bereits die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Mieter können zukünftig also schon bei der Wohnungssuche in den Tageszeitungen oder dem Internet diejenigen Wohnungen aussortieren, die mit einem hohen Energieverbrauch daherkommen.

Aber auch bei Wohnungen, die über Flüsterpropaganda in die engere Wahl kommen, werden Mieter zukünftig einschätzen können, was auf sie zukommt. Der Energieausweis muss nämlich zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach dem Abschluss des Vertrages an den Mieter ausgehändigt werden. Damit wird endlich Pflicht, was auf freiwilliger Basis bislang nicht durchsetzbar war. Nach Erfahrung der schleswig-holsteinischen Mietervereine hat nämlich der Energieausweis bei der Vermietung von Wohnraum bislang praktisch keine wesentliche Rolle gespielt. Die Ursache sehen die Mietervereine in der schwierigen Lage von Mietern, die bei der Anmietung einer Wohnung – besonders in angespannten Wohnungsmärkten – nicht durch hartnäckige Fragen nach einem Energieausweis unangenehm auffallen wollten. Nach der neuen Rechtslage ist der Vermieter auch ohne Nachfrage verpflichtet, den Energieausweis offen zu legen. Die Pflicht ist bußgeldbewehrt – Vermieter tun gut daran, ihr auch nachzukommen.

Der Ausweis selber ist nach Meinung der Mietervereine durchaus geeignet, die energetische Qualität eines Hauses auf einem Blick zu erfassen. Wer unter mehreren Wohnungen die Auswahl hat, wird erwartungsgemäß der energetisch besser aufgestellten Wohnung den Vorzug geben. Dies ist nach Meinung der Mieterorganisation ein starker Anreiz für Vermieter, deren Wohnungen im Energieausweis schlecht abschneiden, aktiv zu werden und die Energieeffizienz ihres Hauses zu verbessern. Die Mietervereine weisen aber darauf hin, dass es sehr viel mehr öffentlicher Förderung bedarf, um zu verhindern, dass Mieter durch energetische Modernisierung massenhaft „hinausmodernisiert“ werden. Mieter, die die Miete für ihre unmodernisierte Wohnung nur knapp bezahlen können, sind regelmäßig vom Verlust ihrer Wohnung bedroht, wenn eine Modernisierung ansteht. Damit droht aber auch eine Entmischung der Quartiere.

Nach Meinung der DMB-Mietervereine ist die von Vermieterseite viel propagierte „Warmmietenneutralität“ eine Chimäre. Es ist die Regel und nicht die Ausnahme, dass Mieterhöhungen aufgrund energetischer Modernisierung sehr viel höher ausfallen als die Ersparnis an Heizkosten. Eine Modernisierung, die es tatsächlich schafft, rund 30 % an Energie einzusparen, bewirkt am Ende eine Ersparnis von ca. 0,30 € je Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Mieterhöhungen aufgrund energetischer Modernisierung fangen in der Regel bei 1,00 € je Quadratmeter Wohnfläche erst an. Aber auch hier ist die verschärfte Pflicht, den Energieausweis Mietern auch zugänglich zu machen, sehr hilfreich. Schließlich ist es sehr naheliegend, dass ein energetisch besonders schlecht aufgestelltes Haus in absehbarer Zeit modernisiert wird mit der Folge einer drastischen Mieterhöhung. Nach geltendem Recht haben Mieter nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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