Mieterbund Schleswig-Holstein begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Kiel, den 05.11.2015

Mieterbund Schleswig-Holstein begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

„Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Zulässigkeit einer Kappungsgrenze von 15% bei bestehenden Mietverträgen nicht nur für Berliner Mieter eine Bestätigung. Sie schafft auch in Schleswig-Holstein mehr Rechtssicherheit für die Landesverordnung.“, so Geschäftsführerin Heidrun Clausen vom Mieterbund Schleswig-Holstein. Im Rahmen eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Verordnung danach eine verfassungsgemäße Einschränkung von Mieterhöhungen.

Seit 1.12.2014 darf die Miete in 15 schleswig-holsteinischen Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf höchstens um 15 Prozent in drei Jahren steigen. Betroffen sind die Gemeinden Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup, Wentorf und WyK auf Föhr. Der Mieterbund Schleswig-Holstein kritisiert, dass weit mehr Gemeinden einen derart angespannten Wohnungsmarkt haben. So sind insbesondere die Universitätsstädte Flensburg, Kiel und Lübeck nicht berücksichtigt.

Zurzeit steht daher nicht nur eine Überprüfung dieser Liste an sondern auch die unverzügliche Einführung der Mietpreisverordnung, nach der Mieten bei Neuvermietung nicht höher als 10% über der Vergleichsmiete vereinbart werden sollen. „Nur so kann der schnelle Anstieg von Mieten angesichts der fehlenden Wohnungen wenigstens gebremst werden. Denn das Bundesgesetz beschränkt ohnehin die betroffenen Wohnungen stark und Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen fallen zunächst nicht darunter, auch ist die Verordnung nur auf fünf Jahre angelegt.“

Das Land wird aufgefordert, die seit 1.6.2015 mögliche Mietpreisbremse bei Neuvermietung umgehend einzuführen. Nach Überzeugung der Mieterorganisation sind darüber hinaus weitere Gemeinden auch im Hinblick auf den Zuzug von Flüchtlingen einzubeziehen.

Der Mieterbund Schleswig-Holstein fordert vom Bundesgesetzgeber die Einlösung der Wahlversprechen und eine generelle Senkung von Mieterhöhungsspielräumen.

Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel

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