Neues Wohnraumförderungsgesetz für Schleswig-Holstein Mieterbund warnt vor dem massenhaften Verlust preiswerter Wohnungen

Kiel, den 19.12.2007

Neues Wohnraumförderungsgesetz für Schleswig-Holstein
Mieterbund warnt vor dem massenhaften Verlust preiswerter Wohnungen

Grundsätzlich begrüßt der Mieterbund Schleswig-Holstein die Neuordnung des Wohnraumförderrechtes. Das bisherige Kostenmieten- und Bindungsrecht war für moderne Anforderungen tatsächlich zu starr und sollte an die neuen Förderregelungen angepasst werden. Dies darf aber nach Auffassung des Mieterbundes SH nicht dazu führen, dass die Mieten des preiswerten Marktsegmentes in die Höhe getrieben werden

und auch den Verlust von Sozialwohnungen nicht beschleunigen.

Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums sieht jedoch vor, dass die sog. Kostenmiete abgeschafft und durch Regelungen des frei finanzierten Wohnungsmarktes ersetzt wird. Dies würde aber zu kräftigen Mieterhöhungen führen, weswegen die Mieterorganisation fordert, dass diese Mieten auch zukünftig – an jedem Ort im Lande – garantiert deutlich unter der sog. Vergleichsmiete liegen. Dies kann erreicht werden durch Definition eines Mindestabstandes zur Vergleichsmiete, den die Mieterorganisation mit 20 % annimmt.

Ein neues Gesetz sollte auch echte Neuerungen einführen. Die Mieterorganisation fordert deshalb eine Bruttowarmbetrachtung der Miethöhen um zu verhindern, dass der Subventionsvorteil geförderter Wohnungen durch clevere Vermieter via überhöhte Betriebskosten in die Taschen der Anbieterseite umgelenkt wird. Hierfür ist nach Feststellungen der Mieterorganisation insbesondere  die unternehmerische Wohnungswirtschaft anfällig, die immer wieder dadurch auffällt, dass sie Instandhaltungs- und Verwaltungsleistungen in Betriebskostenpositionen umdefiniert.

Der vorzeitigen Beendigung von Preis- und Belegungsbindungen nach Ablauf von 35 Jahren zuzustimmen kann sich die Mieterorganisation derzeit nicht vorstellen. Das Land braucht mehr preiswerte Wohnungen und nicht weniger. Die Zahl armer und einkommensschwacher Haushalte nimmt rasant zu. Gleichzeitig kommt das preiswerte Marktsegment des Mietwohnungsmarktes immer mehr unter Druck durch Abriss, Zusammenlegung und Modernisierung. Auch im Neubau tut sich nicht  viel. Die Zeche dafür zahlen nicht nur die einkommensschwachen Haushalte sondern auch die Kommunen.

Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums bedarf daher noch umfassender Nacharbeit, an der sich die Mieterorganisation gerne und konstruktiv beteiligen wird.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

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