Deutscher Mieterbund
Landesverband Schleswig-Holstein

Kiel, den 03.03.2021

Einbauküche

Immer häufiger kommt es zu Fragen hinsichtlich einer Einbauküche. Eine vom Mieter angeschaffte und bezahlte Einbauküche darf bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 52/18). Dies gilt auch dann, wenn die bei Anmietung der Wohnung vorhandene alte Einbauküche später mit Zustimmung des Vermieters von den Mietern durch eine neue Einbauküche ersetzt wurde und der Vermieter die alte Einbauküche verkauft hat. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter nicht argumentieren, die Wohnung sei mit einer modernen Küche ausgestattet, dies wirke sich wohnwertsteigernd aus.

Kiel, den 26.01.2021

Kinderwagen und Rollator

Für Eltern und gehbehinderte Mieterinnen und Mieter ergibt sich in Mehrfamilienhäusern häufig das Problem, wohin mit dem Kinderwagen bzw. Rollator? Grundsätzlich darf ein Kinderwagen im Eingangsbereich und Hausflur abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus hierdurch nicht erheblich gestört und beeinträchtigt werden. Das gilt selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende Vertragsregelung ist dann unwirksam, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz Kinderwagen problemlos nutzen und zum Beispiel auch die Briefkästen erreichen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind und auch kein Fahrstuhl zur Verfügung steht und den Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen.

Kiel, den 24.11.2020

Erhellende Weihnachten

Die schönste Jahreszeit beginnt. In diesem Jahr muss aufgrund der Corona-Pandemie auf vieles verzichtet werden. Aus diesem Grund ist vielen daran gelegen, wenigstens in den eigenen vier Wänden Weihnachtsstimmung aufkommen zu lassen. Aus diesem Grund ist es für viele Mieter wichtig zu wissen, dass sie die eigene Wohnung, Fenster und Balkone in der Vorweihnachtszeit nach ihrem Geschmack und ihrer Fantasie dekorieren dürfen. Dazu gehören auch Lichterketten. Inzwischen weit verbreitete Sitte ist es, in der Zeit vor und nach Weihnachten Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Trotzdem sind außerhalb der eigenen Wohnung der Fantasie- und Dekorationslust Grenzen gesetzt. Der Weihnachtsschmuck, die Lichterketten, die illuminierten Rentiere, Weihnachtsmänner oder Nikoläuse müssen richtig gesichert sein, so dass sie auch bei Wind und Sturm nicht abstürzen und Passanten gefährden können.

Kiel, den 22.12.2020

Verjährung

Diese juristische Einrede ist häufig ein starkes Schwert, mit welchem umzugehen ist. Am 31.12. verjähren insofern tausende von Mieteransprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Die normale Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter, der Ansprüche geltend macht, davon erfahren hat.

Kiel, den 03.11.2020

Hausrecht

Häufig kommt die Frage auf, darf der Vermieter ohne Einwilligung des Mieters in die Wohnung, da er ja Eigentümer ist.

Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte – notfalls mit Gewalt – hindern, in die Mietwohnung zu gelangen. Auch der Vermieter, der gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen will, darf rausgeschmissen werden. Der Mieter, der seinen allzu neugierigen Vermieter packt und aus dem Haus trägt, kann auch nicht gekündigt werden (BGH VIII ZR 289/13).