Kiel, den 29.09.2020
Manchmal fehlt ein Rattenfänger!
Immer häufiger gibt es Probleme mit ungebetenen Gästen. In vielen Gebieten in Schleswig-Holstein kommt es vermehrt zu einem erhöhten Rattenaufkommen. Durch das Corona-bedingte erhöhte Müllaufkommen, da viele Menschen aufgrund von Homeoffice mehr Hausmüll produzierten bzw. produzieren, sind viele Mülltonnen überfüllt. Insofern wird der Hinterhof zu einem „Ungeziefermagnet“. Mieterinnen und Mietern kann nur empfohlen werden, das Müllaufkommen in ihrem Haus im Auge zu behalten und gegebenenfalls den Vermieter bzw. die Vermieterin über überfüllte Mülltonnen zu informieren.
Kiel, den 10.09.2020
Grundsteuer: Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein
will keine weitere Belastung für Mieter*innen
Durch das Bundesverfassungsgericht wurde im Oktober 2018 entschieden, dass die damalige bzw. noch aktuell gültige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und der Bundesgesetzgeber angehalten ist, ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer zu entwickeln, welches ab 2025 gelten solle. Im weiteren Verlauf wurde sich nun für das Modell des Bundesfinanzministeriums entschieden. Allerdings gibt dieses Modell vor, dass nicht nur die Fläche des in Rede stehenden Objektes zu Grunde gelegt werden soll, sondern auch der Bodenwert und die durchschnittlichen Mieten.
Kiel, den 14.07.2020
Mieterrechte rund um den Garten
Gerade in den Sommermonaten ist es ein großes Plus, wenn einem Mieter ein Garten zur Verfügung steht. Bei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu, es sei denn, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag. Bei Anmietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage komplizierter. Hier kommt es entscheidend auf den Mietvertrag an. Mieter dürfen den Hausgarten nur nutzen, wenn dieser ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern als Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung steht. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter einer Erdgeschosswohnung automatisch den Hausgarten nutzen darf.
Kiel, den 18.08.2020
Unterlagen aufbewahren
Manche Mieter sind verleitet, bei einem Umzug die Unterlagen des alten Mietverhältnisses zu entsorgen. Dies kann ein Fehler sein. Insofern sollte nach dem Auszug aus der Wohnung der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.
Kiel, den 09.06.2020
Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein beschließt neues „Wohnungspolitisches Forderungsprogramm“
Am 14.03.2020 wurde auf dem Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein ein neues „Wohnungspolitisches Forderungsprogramm“ beschlossen.
Durch den alle zwei Jahre stattfindenden Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mietervereine werden mietenpolitische Forderungen beschlossen, die sich an die Landesregierung, den Landtag und die Kommunen richten.